Vorweg: bin nicht vom Fach und auch kein sonstiger Experte. Für mich macht das trotzdem Sinn. Denn ist der Partner hier in D unterhalte ich ihn ja von meinem Gehalt. Extrem sogar, wenn der andere überhaupt kein Einkommen hat. Dieses unterhalten geht durch Einkäufe und Leistungen, die in D abgerechnet werden - es werden darauf Steuern gezahlt. Das ist dann bei einem Leben in RUS nicht so. Ich würde dann Vergünstigungen in D haben wollen und die dann am besten in RUS investieren.Sibirier hat geschrieben:Warum bekommt jemand, der in DE verheiratet ist das Ehegattensplitting (es ist keine Vergünstigung, sondern nur, dass ein einheitlicher Tarif für beide Ehepartner angesetzt wird) und wenn jemand mit einem Ausländer verheiratet ist, diese Vergünstigung nicht...Für manche ist dieses Ehegattensplitting auch zum Nachteil, deswegen wählen sie getrennte Veranlagung...
Mit dieser Erklärung macht es für mich sehr wohl Sinn.
Ist denn die Heirat einzige Grundlage für Steuerklasse 3? Wenn nein, dann bist du vielleicht laut beiden Gesetzen durchaus verheiratet, kannst aber nicht die gleichen Ansprüche ableiten, die eben nur mit anderen Voraussetzungen gelten.Sibirier hat geschrieben:Wie schon geschrieben, sind wir nicht die einzigen, die sagen, es kann nicht sein, dass ich nach einem dt. Gesetz als verheiratet gelte, aber nach einem anderen nicht....
Ansonsten ist dies dann ja wohl momentan geltendes Recht. Klagen kann man dagegen gerne. Es doof finden schon lange. Tricksen ist dann was ganz anderes.

