2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

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Aniki
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Aniki »

manuchka hat geschrieben:
In Russland sind doch Menschenleben auch nicht gerade viel wert... insbesondere, wenn da ein Politiker, Abgeordneter, Milizionär oä. am Steuer saß.
Nun fühlt sich der deutsche Michel aber aus irgendwelchen Gründen berufen, sich ständig im Vergleich zu Russland auf die Schulter zu klopfen. Ach was ist der Iwan korrupt (und wir so ehrlich). Ach wie haben die ihre Wirtschaft heruntergefahren ("Russische Wirtschaft" ist ja schon sprichwörtlich. Aber die deutsche Wirtschaft brummt ja...). Ach was saufen die alle in Russland (wir doch nicht... höchstens mal ein Bierchen). Ach was sind das alles für "lupenreine Demokraten" (wir aber sind soooo demokratisch...). Ach, was haben die für korrute Gerichte (wir aber sind sooo rechtstaatlich... bis auf Münster vielleicht). etc.pp.
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Aniki
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Aniki »

Sibirier hat geschrieben:Frage: Verliert eigentlich ein Beamter den Beamtenstatus, wenn er straffällig geworden ist?
Den Beamtenstatus verliert man bei einer Freiheisstrafe ab 12 Monaten. Dies gilt AUCH, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurde.
http://www.michaelbertling.de/recht/dis/bdg/bbg48.htm

Ich vermute hier ein weiteres Motiv des Gerichts. Man wollte dem armen Mann nicht die Beamtenlaufbahn verbauen. Zum Erbrechen...
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Sibirier
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Sibirier »

Unser Mitarbeiter musste rd. 380.000 Rubel bezahlen, für bei einem Verkehrsunfall um's Leben gekommenen...

Aniki: Da steht auch drin, wenn die Tat vorsätzlich war... Hier war es ja wohl Fahrlässigkeit... Also behält er den Status wohl....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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harald63
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von harald63 »

Sibirier hat geschrieben:Frage: Verliert eigentlich ein Beamter den Beamtenstatus, wenn er straffällig geworden ist?

Denn ich persönlich denke, wenn die Angehörigen jetzt eine Zivilklage machen und dann den Unterhaltsanspruch an den Lehrer gelten machen, könnte das bedeuten, dass er den Eltern den russ. Unterhaltsanspruch zahlen mussen. Lt. meiner Arbeitskollegin sind das rd. 14.000 Rubel pro Person (sie muss ebenfalls für Ihren Vater zahlen, den sie eigentlich gar nicht kennt....). Dies würde bedeuten, dass der Lehrer zeit seines Lebens bzw. der Angehörigen rd. 52.000 Rubel jeden Monat zahlen müsste (wenn er nur die russ. Kfz-Haftpflicht gehabt hat...).

Diese Strafe wäre für mich sinnvoller, als Gefängnis. Da hätten die Angehörigen fast nichts davon....
Denke ich auch. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum sich die Leute über die 5000€ Strafe aufregen. Wichtiger ist doch, wieviel im Zivilprozess an Schmerzensgeld/Unterhalt/Schadensersatz geleistet werden muss. Dann kann man erst sagen, einem deutschen Gericht ist ein Menschenleben soundsoviel Wert. Wobei ich es erst einmal grundsätzlich gut finde, dass es in Deutschland dann nicht gleich um Fantasilliardenbeträge geht.
Paulchen

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Paulchen »

Nikolaus hat geschrieben: Da man natuerlich in Russland das auch weiss, wird man ggf. nun anstreben, ueber die Kanaele zwischen den Justizministerien eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu bewirken, indem der Fall z.B. infolge zusaetzlicher Ermittlungsergebnisse doch als Verbrechen eingestuft wird und eine Hauptverhandlung erforderlich wird.
.
Das ist nach § 363 StPO ausdrücklich untersagt:
§ 363 StPO (1) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu dem Zweck, eine andere Strafbemessung auf Grund desselben Strafgesetzes herbeizuführen, ist nicht zulässig.
@Dietrich:

Ich gebe Dir recht dass jeder (Un-)Fall seine Eigentarten hat und nie 1:1 vergleichbar ist. Deswegen hat der Gesetzgeber dem Richter auch einen großen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung eingeräumt. Ich finde auch eine Diskussion in Ordnung, wo es darum geht, dass in Deutschland evtl. grundsätzlich zu schwache Strafen verhängt werden. Was mich an der hiesigen Diskussion aber nervt ist der Umstand, dass der Eindruck entsteht, es sei hier von einem Richter eine (rechtswidrige) "Extrawurst" gebraten wurden um entweder in diesem einen Fall Russland eins auszuwischen oder um einen Botschaftsmitarbeiter zu decken.

Da muss ich einfach die deutsche Justiz in Schutz nehmen. Wer ohne Vorstrafen in Deutschland eine fahrlässige Tötung begeht, der bekommt ebenfalls nicht gleich die Höchststrafe. Das hat garnix mit Mauschelei o.ä zu tun!

Und richtigestellen will ich auch das Verfahren per Strafbefehl. Die mündliche Verhandlung ist anders als manche hier meinen, nicht dazu da, die Bestie vorzuführen und der raunenden Menge im Gerichtssaal durch Demütigungen des Angeschuldigten Genugtuung zu verschaffen. Die mündliche Verhandlung soll vielmehr dem Angeschuldigten Gelegenheit geben, sich zu verteidigen und die Beweisführung der Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen. In diesem Licht besehen ist das Strafbefehlsverfahren für den Betroffenen rechtlich gesehen ein klarer Nachteil, weil seine Strafbarkeit ohne Hauptverhandlung aufgrund zweifelsfreier Altenlage durch den Staat für erwiesen erachtet wird. Der Angeschuldigte kann die Hauptverhandlung verlangen, wenn ihm das ungerecht erscheint, was vorliegend aber nicht geschah.

Gott sei Dank ist in Deutschland die Zeit der Schauprozesse vorbei!
Nikolaus
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Nikolaus »

Paulchen hat geschrieben:Das ist nach § 363 StPO ausdrücklich untersagt...
Hm.
StPO
§ 373a.(1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Verurteilten ist auch zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früheren Beweisen geeignet sind, die Verurteilung wegen eines Verbrechens zu begründen.
(2) Im übrigen gelten für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossenen Verfahrens die §§ 359 bis 373 entsprechend.
Paulchen

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Paulchen »

Nikolaus hat geschrieben:
Paulchen hat geschrieben:Das ist nach § 363 StPO ausdrücklich untersagt...
Hm.
StPO
§ 373a.(1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Verurteilten ist auch zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früheren Beweisen geeignet sind, die Verurteilung wegen eines Verbrechens zu begründen.
(2) Im übrigen gelten für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossenen Verfahrens die §§ 359 bis 373 entsprechend.
Ja, das ist klar, aber ich denke keiner hier hat Anhaltspunkte dafür, dass der Mann seinen Cayenne vorsätzlich auf die jungen Männer gesteuert hat. Damit aus einem Vergehen nämlich das geforderte Verbrechen wird, muss die Mindeststrafe der anzuwendenen Vorschrift "nicht unter einem Jahr" lauten (vgl. § 12 Abs. 1 StGB). Bei einem Totschlag nach § 212 StGb wäre eine solches Strafmass der Fall, aber dafür müßte man dem Fahrer eben auch Vorsatz nachweisen. Das Strafmaß bei fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) lautet "bis zu 5 Jahre" also von Null bis fünf und ist damit "nur" ein Vergehen iSd. Strafgesetzbuch. Bei einem Verbrechen wäre ein Strafbefehlsverfahren übrigens auch gar nicht zulässig (vgl. § 407 Abs. 1 S. 1 StPO "...können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag...")

Also ich will hier keinen mit juristischen Ausführungen langweilen, aber irgendwie kommst halt schon auf die geltenden Gesetze an, wenn man den Behörden unsauberes Verhalten unterstellen will....

Nichts für ungut, P.
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Nikolaus »

Wenn Du recht hast, hast Du recht. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf dieser Basis ist sicher nicht gegeben.

Um so schlimmer.
achim

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von achim »

Paulchen hat geschrieben:Gott sei Dank ist in Deutschland die Zeit der Schauprozesse vorbei!
Ich will bestimmt keine Schauprozesse. Aber ich möchte Dich doch mal ganz neugierig fragen, worin für Dich der eigentliche Sinn einer Gerichtsverhandlung einer Urteilsfindung und vor allem auch der Strafe besteht? Vielleicht sollte man die Strafen ganz abschaffen?

Wenn es nur darum geht einem Schuldigen zu bestätigen, dass er Schuld hat, dann könnte man tatsächlich annehmen, dass es sich im vorliegenden Fall um ein "angemessenes" Urteil handelt.

Der eigentliche Zusammenhang wird dabei ausgeblendet. Und ich denke, dass das Unrechtsbewußtsein nicht unbedingt durch dieses Urteil geschärft wird. Es wird vielmehr "bestätigt", dass es dann halt doch irgendwie ein Zusammenspiel unglücklicher Zufälle war.
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Axel Henrich
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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Beitrag von Axel Henrich »

Dietrich hat geschrieben:Zu beachten ist auch der letzte Absatz aus dem Bericht der Sueddeutschen:
H. nämlich war nicht nur den russischen Behörden, sondern auch der Botschaft als überschneller Autofahrer bekannt.
Das stand schon im Mai 09 in der KP - http://www.kp.ru/daily/24287.5/482609/:

НЕМЕЦ ДОЛЖЕН БЫЛ ОСТАТЬСЯ БЕЗ ПРАВ
- Трагедии можно было избежать, если бы МИД ФРГ внимательно отнесся к тем нотам, которые мы им направляли! - уверен замдиректора Департамента информации и печати МИД РФ Игорь Лякин-Фролов.
Оказывается, Хоберт до этого случая трижды попадался на серьезных правонарушениях: дважды превысил скорость, а еще раз вообще был пьян за рулем!

Последний раз немецкий учитель русского был задержан в октябре 2008-го, за месяц до трагедии! Превышение на 69 км/час! Однозначно - лишение водительских прав. За это Хоберта пожурили, составили протокол, а потом началась обычная в таких ситуациях бюрократическая возня. Протокол попал в ГУВД, оттуда - в МВД, потом - в МИД РФ. И уж потом только - в посольство ФРГ.

und auch im November 09 - http://www.kp.ru/daily/24395/572934/:

Беньямин Хоберт незадолго до трагедии трижды останавливался сотрудниками ГАИ: за превышение скорости, за вождение в нетрезвом виде, и за выезд на встречную полосу. И все три раза протоколы ГАИ отправлялись в ГУВД, потом, в МВД, оттуда в МИД, который и передавал соответствующие ноты в посольство ФРГ. Хоберт же продолжал гонять по московским улицам… Зная о том, что ему за это НИЧЕГО НЕ БУДЕТ!

-ah-
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