Russischen pass beantragen

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Antworten
KillerAffe

Russischen pass beantragen

Beitrag von KillerAffe »

hallo ich habe da mal ein paar fragen und hoffe ihr könnt mir helfen
ich würde gerne wissen ob ich noch einen russischen pass bekommen könnte
ich bin sein 1992 in deutschland und war bei meinem vater im pass eingetragen
er hat sich leider von der russische staatsangehörigkeit abgesagt ich glaub so ca. 1995
meine mutter hat aber noch die russische staatsangehörigkeit aber den pass nie verlängert
ich würde jetzt gerne eine russichen pass beantragen
ist es möglich das ich einen pass bekommen könnte mit diesen umständen
und ich habe hier auch schon gelesen das wenn jemand deutscher ist und eine zweite staatsangehörigkeit annimmt das er automatisch die deutsche verliert
würde das auf mich auch zu treffen da ich ja jetzt nur die deutsche habe

gehört habe ich auch wenn man einen wohnsitz in russland hätte könnte man sich dort eintragen für ein paar jahre und dann könnte man einen russichen pass auch beantragen
frage ist aber wenn ich mich dort eintrage dann habe ich ja keinen wohnsitz in deutschland oder kann man das als zweit wohnsitz angeben
wenn das ginge wie lange müsste man in russland gemeldet sein

ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir die eine oder andere frage beantworten

danke

mfg

waldemar
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Russischen pass beantragen

Beitrag von Zejtnot »

Eigentlich gilt definitiv: Wer eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, verliert die deutsche! Das gilt eigentlich auch für Dich. Aber Du bist quasi Kind einer Russin und eines Deutschen - damit darfst Du theoretisch beide Staatsbürgerschaften haben.

Die Frage ist ferner, ob Du die russische je abgegeben hast. Dies kann Dir aber sicher nur die Botschaft sagen.
Benutzeravatar
harald63
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1980
Registriert: 11 Mai 2006, 12:11
Wohnort: Karlsruhe

Re: Russischen pass beantragen

Beitrag von harald63 »

Zejtnot hat geschrieben:Eigentlich gilt definitiv: Wer eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, verliert die deutsche! Das gilt eigentlich auch für Dich. Aber Du bist quasi Kind einer Russin und eines Deutschen - damit darfst Du theoretisch beide Staatsbürgerschaften haben.
enn ich ihn richtig verstehe, hat sein Vater erst nach seiner Geburt die russische Staatsbürgerschaft abgegeben und er ist auch in Russland geboren. Also dürfte er keine deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Russischen pass beantragen

Beitrag von Zejtnot »

Die Deutsche kann er ja als Kontingentsflüchtling oder Spätaussiedler bekommen haben, zusammen mit dem Papa.

Die Frage ist, ob er Vater damals nur seine eigene russische Staatsbürgerschaft abgegeben hat oder auch jene des Sohnes. Das weiß nur der Vater und der russische Staat.
Benutzeravatar
Mista
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 338
Registriert: 30 Jun 2009, 20:16
Wohnort: Berlin/Moskau
Kontaktdaten:

Re: Russischen pass beantragen

Beitrag von Mista »

Ich glaube nicht, dass jemand die Staatsbürgerschaft für jemand anderen abgeben kann, auch nicht für den eigenen Sohn.
Von Geburt ist er Russe, wenn er das nicht angegeben hat, kann sein, dass er jetzt zwei Staatsbürgerschaften hat.

RU Pass kannst Du natürlich beantragen, was für Papiere Du dafür brauchst, kannst Du auf der Seite der RU Botschaft im Internet lesen.
KillerAffe hat geschrieben: wenn jemand deutscher ist und eine zweite staatsangehörigkeit annimmt das er automatisch die deutsche verliert
würde das auf mich auch zu treffen da ich ja jetzt nur die deutsche habe
Wie gesagt, Du musst die RU Staatsangehörigkeit nicht annehmen, da Du sie schon hast (es sei denn, Du hast sie ingendwann abgegeben?), daher kann es sein, dass Du einfach zwei hast.
KillerAffe hat geschrieben:gehört habe ich auch wenn man einen wohnsitz in russland hätte könnte man sich dort eintragen für ein paar jahre und dann könnte man einen russichen pass auch beantragen

Russischer Bürger muss nicht unbedingt in Russland wohnen, um seinen Pass beantragen zu dürfen. Das kannst Du im RU Konsulat machen.

*** Vorsicht bei der evtl. Wehrdienstfrage, wie alt Du bist? hast Du nicht erwähnt ***
"... любовь к березам торжествует засчет любви к человеку. И развивается суррогат патриотизма." С.Довлатов
KillerAffe

Re: Russischen pass beantragen

Beitrag von KillerAffe »

also ich bin 27 jahre alt
meine mutter ist deutsche aber sie hat halt noch die doppelte staatsbürgerschaft
so wie ich weis war ich bei meinem vater im pass mit eingetragen und als er die deutsch bürgerschaft angenommen hat
ich war mit ihm mit und habe sie auch mit abgelegt sagte mir meine mutter
also würde es heissen wenn ich sie wirder erlangen möchte muss ich mich dann von der deutschen absagen

ich würde mich freuen wenn jemand noch weis

danke
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Russischen pass beantragen

Beitrag von Zejtnot »

Frag mal in einem Forum für Russlanddeutsche - bei uns gibt es keine Experten für solche Dinge im Forum!

Wie gesagt, da Deine Mutter Russin ist, könntest Du u.U. die deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Nein, halt, doch nicht. Denn die Russen fordern, dass Du die deutsche ablegst! Dort ist der Haken. (Der Fall ist ja auch bei Neugeborenen: Zuerst die russische melden, dann die deutsche - ansonsten nehmen einen die Russen nicht an.)
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Russischen pass beantragen

Beitrag von manuchka »

Mista hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass jemand die Staatsbürgerschaft für jemand anderen abgeben kann, auch nicht für den eigenen Sohn.
Leider sieht das russische Gesetz das anders. Zwar steht einerseits ausdrücklich drin, dass man keinem russischen Staatsbürger seine russischen Staatsbürgerschaft gegen seinen Willen entziehen darf. Andererseits verliert aber ein Kind (unter 14 Jahre) auch ohne seinen Willen die russische Staatsangehörigkeit, wenn der/die Elternteil/e, von dem seine Staatsangehörigkeit hergeleitet wird, seine russische Staatsangehörigkeit aufgibt und das Kind dadurch nicht staatenlos wird (eben weil es noch eine zweite Staatsangehörigkeit hat oder zusammen mit dem Elternteil eine neue annimmt.


Ich halte das grundsätzlich für widersprüchlich und - aus meiner und wohl auch deiner Logik - rechtswidrig, ich würde allenfalls zugestehen, dass die Eltern als gesetzliche Vertreter für das Kind die Aufgabe der Staatsangehörigkeit erklären können, aber nicht, dass ein Kind seine Staatsangehörigkeit automatisch verliert, nur weil Papa und/oder Mama ihre aufgeben. Danach fragt aber keiner.
Du erntest, was du säst.
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Russischen pass beantragen

Beitrag von Zejtnot »

manuchka hat geschrieben:Andererseits verliert aber ein Kind (unter 14 Jahre) auch ohne seinen Willen die russische Staatsangehörigkeit, wenn der/die Elternteil/e, von dem seine Staatsangehörigkeit hergeleitet wird, seine russische Staatsangehörigkeit aufgibt und das Kind dadurch nicht staatenlos wird (eben weil es noch eine zweite Staatsangehörigkeit hat oder zusammen mit dem Elternteil eine neue annimmt.
Aber in diesem Fall wurde die russische Staatsangehörigkeit ja von beiden Eltern hergeleitet, denke ich. Wenn die Mutter noch immer Russin ist, reicht die Abgabe der väterlichen russischen SA nicht aus, meine ich. (Selbst wenn er das alleinige Sorgerecht hat - Mutter bleibt Mutter, auch ohne Sorgerecht.)
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“