Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen - kurze Frage

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E.P.H.
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Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen - kurze Frage

Beitrag von E.P.H. »

Hallo Forum,

beim durchforsten einiger Threads zum Thema Arbeitserlaubnis viel mir folgender Beitrag noch einmal auf:

http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=81691#p81691
Der Antrag für die Beschäftigung eines Ausländers war nicht nötig, da ich eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis habe(wenn ich die nicht hätte, bräuchte man diese Genehmigung zur Ausländerbeschäftigung)

...

Viele Grüße
Silvio
Ist dem tatsächlich so?

Im Gesetz Федеральный закон № 115-ФЗ "О правовом положении иностранных граждан в Российской Федерации" ist unter Artikel 13 die Arbeitsaufnahme geregelt. Von Silvios Aussage kann ich da allerdings nichts finden. Außer, es gilt Artikel 13.1. Aber, warum sollte der gelten? Die EInreise zum Erhalt der RVP erfolgt doch per Visum und strenggenommen erfolgt jede Ein- und Ausreise mit RVP auch per Visum - nur das mit D da eine Erleichterungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Ich freue mich auf eure Antworten.

E.P.H.
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bella_b33
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Re: Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen - kurze Frage

Beitrag von bella_b33 »

also bei uns in Mordowien wars wirklich so.
Meine Frau hat die Firma eröffnet, ich reiste ein, erhielt RVP, später dann meine Arbeitserlaubnis und wurde eingestellt.

Gruß
Silvio
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Zejtnot
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Re: Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen - kurze Frage

Beitrag von Zejtnot »

In Novosibirsk läuft es nicht so! Also scheint Mordowien da ausdrücklich mal eine positive Ausnahme zu machen. (Wieso will ich immer Molwanien schreiben?!)
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manuchka
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Re: Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen - kurze Frage

Beitrag von manuchka »

Man braucht kein Arbeitsvisum, das ist klar - aber ohne Beschäftigungserlaubnis kriegt man zumindest hier keine Arbeitserlaubnis für einen Nicht-GUS-Ausländer. (Vielleicht halten die dich für einen GUSler, Silvio?)
Du erntest, was du säst.
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bella_b33
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Re: Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen - kurze Frage

Beitrag von bella_b33 »

ich frag bei Gelegenheit mal meine Direktorin :), mir ist aber echt nichts in dieser Richtung aufgefallen, als die Firma eröffnet wurde.

Gruß
Silvio
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Sibirier
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Re: Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen - kurze Frage

Beitrag von Sibirier »

Die Debatte war bei uns letztes Jahr auch noch. Es geht auch darum, das bei der Vremenoe es auch nur eine Arbeitserlaubnis in dem Bezirk gibt, wo die Vremenoe ausgestellt ist. D. h. Vremenoe als Beispiel Moskauer Oblast, dann auch nur Arbeitserlaubnis für Moskauer Oblast und nicht Moskau! Beim Vid gilt das jedoch nicht.... Der gilt für gesamte RF...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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bella_b33
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Re: Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen - kurze Frage

Beitrag von bella_b33 »

ja, das ist richtig! ich hab gerade das Problem, daß ich bald meine 60 Auslandsarbeitstage voll hab und ich noch auf den VID warten muss(ich müsst ihn vielleicht auch erstmal beantragen ;))

Gruß
Silvio
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Andy
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Re: Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen - kurze Frage

Beitrag von Andy »

Mit der "vremennoe" ist man den GUS-Auslaendern (безвизовых) quasi gleichgestellt. Arbeitserlaubnis gibts recht schnell auf Antrag und unabhaengig vom Arbeitgeber.
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Zejtnot
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Re: Erlaubnis, Ausländer zu beschäftigen - kurze Frage

Beitrag von Zejtnot »

Andy hat geschrieben:Mit der "vremennoe" ist man den GUS-Auslaendern (безвизовых) quasi gleichgestellt. Arbeitserlaubnis gibts recht schnell auf Antrag und unabhaengig vom Arbeitgeber.
Kannst Du das mit einem Gesetz untermauern? Ich habe mich diesbezüglich hier mit den Ämtern gestritten und konnte keine Regelung finden, die eine solche These unterstützt. Es wurde mir klar gesagt: Für Ausländer aus Nicht-GUS-Ländern gelten immer die "vollen" Regeln, egal ob mit oder ohne "vremennoe".
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