Ich habe ein Frage zu bestimmten Visums-Regeln, folgende Situation:
Ich möchte gerne für ein halbes Jahr nach Russland, und habe bzw. bekomme für jeweils 3 Monate zwei Einladungen von zwei verschiedenen Organisationen. Aufenthalt 1 ist ein unbezahlter Freiwilligendienst (Privatvisum) von Mitte Februar bis Mitte Mai, Aufenthalt 2 ein unbezahltes Praktikum (Art des Visums noch nicht geklärt, aber auch Privatvisum oder humanitäres Visum, denke ich) von Mitte Mai bis Ende Juli.
Ich habe zwei Reisepässe, werde mit dem ersten nach Russland reisen und mir das zweite Visum über einen Visumsservice in den zweiten Reisepass machen lassen und mir den nach Russland schicken lassen. Frage eins: Ich muss dann aber trotzdem ausreisen, auch wenn ich beide gültigen Visa habe und sie sich zeitlich sogar kurz überschneiden, oder? Geht es, dass ich nach z.B. Lettland fahre (da darf ich als EU-Bürger einfach so rein, wenn ich das richtig verstanden habe), mit dem ersten Visum ausreise und mit dem zweiten Visum wieder einreise?
Dann habe ich von dieser 90/180-Tage-Regelung gehört. Frage zwei: Betrifft mich diese Regelung? Oder ist die nur für bestimmte Visa? Und wenn sie mich betrifft - dann müsste es doch trotzdem eigentlich gehen, oder? Ich bin ja die 90 Tage vor Aufenthalt 1 nicht in Russland und die 90 Tage nach Aufenthalt 2 auch nicht...!?
Ich wäre euch total dankbar, wenn ihr mir helfen könntet!!
Danke schonmal
Viele Grüße,
leeechen


