Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
Hallo zusammen,
mal wieder eine Frage an jene, die den Prozess schon einmal durchgemacht haben: ich habe leider keinerlei verlässliche Information gefunden, aber es scheint, als ob das Visum zur Eheschliessung nur zur einmaligen Einreise taugt. Stimmt das oder kann man eine mehrmalige Einreise beantragen? Nachdem die Bearbeitungsdauer ja recht schwierig vorhersehbar ist macht das ja jede Planung zunichte, z.B. wenn noch Dokumente für das Standesamt fehlen.
Und wie sähe das aus wenn man parallel dazu ein Schengen-Visum (Besucher, Tourismus) eines anderen Schengenlandes bereits hat oder beantragt?
Hat irgendjemand hiermit schon Erfahrungen gesammelt oder eine verlässliche Quelle aufgetan?
Danke für die Info und schönen Gruss,
S.
mal wieder eine Frage an jene, die den Prozess schon einmal durchgemacht haben: ich habe leider keinerlei verlässliche Information gefunden, aber es scheint, als ob das Visum zur Eheschliessung nur zur einmaligen Einreise taugt. Stimmt das oder kann man eine mehrmalige Einreise beantragen? Nachdem die Bearbeitungsdauer ja recht schwierig vorhersehbar ist macht das ja jede Planung zunichte, z.B. wenn noch Dokumente für das Standesamt fehlen.
Und wie sähe das aus wenn man parallel dazu ein Schengen-Visum (Besucher, Tourismus) eines anderen Schengenlandes bereits hat oder beantragt?
Hat irgendjemand hiermit schon Erfahrungen gesammelt oder eine verlässliche Quelle aufgetan?
Danke für die Info und schönen Gruss,
S.
Re: Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... rtner.html schreibt:
Was die Beantragung anderes Visums in einem anderen Schengenland angeht: hier wurde schon so einiges dazu geschrieben. Will man keinen potentiellen Ärger für die Zukunft, so sollte man hier die Regeln für Schengenvisa besser genau beachten und das Visum dem Hauptreiseziel und -zweck entsprechend beantragen (oder es sein lassen, wenn das dann nicht gegeben wäre).
Also ganz komprimiert ausgedrückt: erst alle Papiere in Ordnung haben, dann Visum beantragen. Dann wird geheiratet und will man weiterhin in D leben, so braucht man dann auch kein Visum mehr, sondern bekommt eine Aufenthaltserlaubnis.Sobald Ihnen Ihr Wohnsitzstandesamt bestätigt, dass die für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen vollständig sind, kann Ihr künftiger Ehepartner bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung das eventuell erforderliche "Visum zur Eheschließung" beantragen
Was die Beantragung anderes Visums in einem anderen Schengenland angeht: hier wurde schon so einiges dazu geschrieben. Will man keinen potentiellen Ärger für die Zukunft, so sollte man hier die Regeln für Schengenvisa besser genau beachten und das Visum dem Hauptreiseziel und -zweck entsprechend beantragen (oder es sein lassen, wenn das dann nicht gegeben wäre).
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Re: Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
wolks AW ist völlig richtig.
Nur noch eine kleine Ergänzung dazu: Hat Euch Euer Standesamt darüber aufgeklärt, was eine sog. "Beitrittserklätrung" ist?
Damit gibt Deine Verlobte ihre Einwilligung gegenüber dem Standesamt, dass Du sie bei allen nötigen Schritten in Vorbereitung Eurer Heirat dort vertreten kannst.
Sie schickt Dir also alle erforderlichen Dokumente (außer Pässen natürlich) im Original mit Apostillen zu, Du lässt diese dann hier übersetzen und bringst sie zum Standesamt.
Wie es dann weitergeht, sollte Dir/Euch das Standesamt ja bereits erklärt haben.
Gruß,
Z.
Nur noch eine kleine Ergänzung dazu: Hat Euch Euer Standesamt darüber aufgeklärt, was eine sog. "Beitrittserklätrung" ist?
Damit gibt Deine Verlobte ihre Einwilligung gegenüber dem Standesamt, dass Du sie bei allen nötigen Schritten in Vorbereitung Eurer Heirat dort vertreten kannst.
Sie schickt Dir also alle erforderlichen Dokumente (außer Pässen natürlich) im Original mit Apostillen zu, Du lässt diese dann hier übersetzen und bringst sie zum Standesamt.
Wie es dann weitergeht, sollte Dir/Euch das Standesamt ja bereits erklärt haben.
Gruß,
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Re: Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
Die Deutsche Botschaft stellt immer nur 1 Visum aus und nicht mehrere 8)
Gruss
wolf
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Re: Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
Stimmt, aber es würde ja bestimmt nichts gegen ein Besuchsvisum vor dem Heiratsvisum sprechen (mit Rückkehr nach dem Besuch/vor der erneuten Einreise zur Heirat), oder?CSB_Wolf hat geschrieben:Die Deutsche Botschaft stellt immer nur 1 Visum aus und nicht mehrere 8) Gruss wolf
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Re: Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
Da hast Du recht, dagegen spricht nichts, aber beide Visum zur gleichen Zeit geht nicht 8)wolk0815 hat geschrieben:Stimmt, aber es würde ja bestimmt nichts gegen ein Besuchsvisum vor dem Heiratsvisum sprechen (mit Rückkehr nach dem Besuch/vor der erneuten Einreise zur Heirat), oder?
Gruss
wolf
Re: Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
Danke für die ganzen Antworten, aber der Fall gestaltet sich etwas anders.
Dass die deutsche Botschaft immer nur ein gültiges (deutsches) Visum akzeptiert wurde mir von dieser bestätigt, und dass eine Eheschliessung mit einem anderen Visum problematisch ist wird aus den Threads hier im Forum nur allzu deutlich. Nun hat meine Verlobte allerdings schon ein Besuchervisum eines anderen Schengen-Staates, welches, so wurde mir von einem spezialisierten Anwalt erklärt, die deutsche Botschaft auch nicht annulieren kann (zumindest gäbe es keine rechtliche Grundlage dafür).
Interessant wird es nun, wenn das (deutsche) Eheschliessungsvisum (wohl mit einfacher Einreise, wenn ich das richtig verstehe) erteilt wird, und das ausländische Schengenvisum noch gültig ist. Immerhin ist die Bearbeitungsdauer der Visa ja recht schwer vorhersehbar, und meine Verlobte hätte schon gerne die Freiheit vor der Hochzeit noch nach Moskau zu fahren, und sei es nur um ihren Eltern bei der Reisevorbereitung zu helfen (der Visumsprozess ist ja kein Zuckerschlecken).
Daher meine Frage: wie verhalten sich eine ausländisches Schengenvisum und ein deutsches Eheschliessungsvisum nebeneinander bei der Einreise? Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht?
Danke und Gruss!
Dass die deutsche Botschaft immer nur ein gültiges (deutsches) Visum akzeptiert wurde mir von dieser bestätigt, und dass eine Eheschliessung mit einem anderen Visum problematisch ist wird aus den Threads hier im Forum nur allzu deutlich. Nun hat meine Verlobte allerdings schon ein Besuchervisum eines anderen Schengen-Staates, welches, so wurde mir von einem spezialisierten Anwalt erklärt, die deutsche Botschaft auch nicht annulieren kann (zumindest gäbe es keine rechtliche Grundlage dafür).
Interessant wird es nun, wenn das (deutsche) Eheschliessungsvisum (wohl mit einfacher Einreise, wenn ich das richtig verstehe) erteilt wird, und das ausländische Schengenvisum noch gültig ist. Immerhin ist die Bearbeitungsdauer der Visa ja recht schwer vorhersehbar, und meine Verlobte hätte schon gerne die Freiheit vor der Hochzeit noch nach Moskau zu fahren, und sei es nur um ihren Eltern bei der Reisevorbereitung zu helfen (der Visumsprozess ist ja kein Zuckerschlecken).
Daher meine Frage: wie verhalten sich eine ausländisches Schengenvisum und ein deutsches Eheschliessungsvisum nebeneinander bei der Einreise? Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht?
Danke und Gruss!
Re: Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
Meine Frau hat während der Bearbeitungszeit des Heiratsvisums ihren Pass zurückbekommen. Somit wäre es IMHO auch möglich, mit dem Schengenvisum wieder einzureisen. Die Bearbeitung (Botschaft Moskau) dauerte 2 Wochen, ich hatte schon vorher mit der ABH abgeklärt, welche Unterlagen vorliegen müssen und sie (die Unterlagen
) abgegeben.
- Zejtnot
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Re: Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
sul-ghin: Wenn Deine Freundin mit dem vorhandenen Visum schon im Zielland war, es aber weiterhin gilt - dann kann sie die zweite Reise problemlos nach Deutschland machen. Es steht nirgends, dass man nur mit einem Hochzeitsvisum heiraten darf.
(Die Regel ist nur, dass man nicht mit dem Ziel einer Hochzeit ein Touristen-Visum beantragen soll. Wenn das Touristenvisum jedoch für einen anderen Urlaub geplant und genutzt wurde, nun aber zufällig auch die Hochzeit in diesen Zeitraum fällt, dann spricht dies nicht gegen die Hochzeit!)
Ich würde jedoch sicherheitshalber eine Mail an die Botschaft schicken und nachfragen, wie Ihr Euch verhalten sollt. Wir können hier sowieso nur Vermutungen äußern!
(Die Regel ist nur, dass man nicht mit dem Ziel einer Hochzeit ein Touristen-Visum beantragen soll. Wenn das Touristenvisum jedoch für einen anderen Urlaub geplant und genutzt wurde, nun aber zufällig auch die Hochzeit in diesen Zeitraum fällt, dann spricht dies nicht gegen die Hochzeit!)
Ich würde jedoch sicherheitshalber eine Mail an die Botschaft schicken und nachfragen, wie Ihr Euch verhalten sollt. Wir können hier sowieso nur Vermutungen äußern!
- Sibirier
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Re: Eheschliessungsvisum = einmalige Einreise?
Also, m. E. benötigt man zur Trauung kein Visum zur Eheschließung!!!! Das sind 2 Paar Schuhe...
Ein Visum zur Eheschließung benötigt man, wenn man direkt nach der Heirat vorhat in DE zu bleiben, das wir dann Grundlage zum Aufenthaltstitel....
Da braucht man auch nicht der Botschaft nachfragen, einfach beim Standesamt. Wenn man vorhat, dass sie nach der Eheschließung eh wieder ausreist....
Bei mir war es im umgekehrten Fall ebenfalls, dem russischen Standesamt war es nur wichtig, dass ich ein gültiges Visum (bei mir Touristenvisum) und eine Registrierung hatte.
Ein Visum zur Eheschließung benötigt man, wenn man direkt nach der Heirat vorhat in DE zu bleiben, das wir dann Grundlage zum Aufenthaltstitel....
Da braucht man auch nicht der Botschaft nachfragen, einfach beim Standesamt. Wenn man vorhat, dass sie nach der Eheschließung eh wieder ausreist....
Bei mir war es im umgekehrten Fall ebenfalls, dem russischen Standesamt war es nur wichtig, dass ich ein gültiges Visum (bei mir Touristenvisum) und eine Registrierung hatte.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....