Uebrigens, um zur Ausgangsfrage zurueckzukehren: Hinsichtlich der zu erwartetenden Aenderungen muss man nicht unbedingt im Kaffeesatz lesen, sondern kann auch den vorgeschlagenen Gesetzestext samt Begruendung nehmen.
http://www.mvd.ru/about/10000337/10000430/7424/
http://www.mvd.ru/about/10000337/10000430/7423/
Es ist danach eben so, wie schon oben geschrieben:
- Russischer Fuehrerschein wird Pflicht fuer (fast) alle Auslaender-Berufskraftfahrer, egal ob sie mit Visum, zeitweiliger Aufenthaltserlaubnis (разрешение на временное проживание) oder staendiger Aufenthaltserlaubnis (вид на жительство) ihre Taetigkeit ausueben wollen. (Das ist neu.)
- Bei Auslaendern mit staendiger Aufenthaltserlaubnis verlieren auslaendische Fuehrerscheine (auch internationale) nach zwei Monaten in Russland ihre Gueltigkeit. (War auch bisher so.)
- Fuer Auslaender mit Visum oder zeitweiliger Aufenthaltserlaubnis (!), ausser Berufskraftfahrern, gilt der internationale Fuehrerschein "unbeschraenkt". (Der Fall " zeitweilige Aufenthaltserlaubnis" war bisher explizit nicht geregelt.)
Der Gesetzentwurf enthaelt noch eine ganze Reihe anderer Aenderungen, die zur Umsetzung von bereits erfolgten Aenderungen des Wiener Abkommens notwendig sind.