@Zeppelin: ich hab Manu zitiert :P , falls Deine Anspielungen auf "altes Mitglied" an mich gerichtet sind
Jupp dat waren Alko-Kirschen, kannst mir glauben 8)manuchka hat geschrieben:....oder waren's die Kirschen?...
7punkt
Jupp dat waren Alko-Kirschen, kannst mir glauben 8)manuchka hat geschrieben:....oder waren's die Kirschen?...


Okay: Mein Fehler. Die Sprachkenntnisse habe ich mal vorausgesetzt, weil ja zumeist bei den Ehepartnern aus RUS auf dem geforderten Level vorhanden. Und davon können sich ggf. auch ABH oder Konsulat im direkten Dialog überzeugen.wolk0815 hat geschrieben:...´Ihr kennt ihr ja schon. Er durfte doch schon mal nach D kommen und da war es auch OK für euch´.
Auch bliebe ja das -im Moment von Aniki noch unbeantwortete- Thema der Sprachkenntnisse bzw so wäre dann die ganze Idee ausgehebelt. Dann würde Person X erst mal zu Besuch kommen (wofür keinerlei Sprachkenntnisse nötig sind), dann heiraten und danach einfach wieder mit dem Besuchsvisum (und immer noch ohne Sprachkenntnisse) auftauchen können und eine AE bekommen.
Meine Frau hatte vor unserem Kennenlernen schon ein mehrmonatiges Praktikum in D hinter sich - Akte also ganz offensichtlich vorhanden und es wurde von uns auch darauf verwiesen. Leider hat das die Zeit für das FZF-Verfahren auch nicht wirklich verkürzt. Aber ich will mich nicht beschweren. Zu unserer Zeit war so allgemein von 2-3 Monaten die Rede (schlimmere Fälle gab es da auch schon). Bei war das dann auch mit knapp was über 2 Monaten, sozusagen in der ´Regelzeit, durch.Zeppelin hat geschrieben:Wenn eine solche Akte existiert, wird sie ggf. bei der Behörde aufbewahrt, an der der/die ausländische Bürger/-in zuletzt gemeldet war.
B1 von Goethe und B2 von einem privaten Sprachzentrum sind vorhanden - also hier kein Hindernis...wolk0815 hat geschrieben: Auch bliebe ja das -im Moment von Aniki noch unbeantwortete- Thema der Sprachkenntnisse
