Zeppelin hat geschrieben:Überprüf doch mal, in welcher Schreibwiese Deine Frau bei der Einwohnerbehörde gemeldet ist.
Von dort wird ja auch die LSK ausgesetellt und versendet. Vermutlich weiß man dort gar nichts von der Namensschreibweise nach dt. Recht.
Alles schon gemacht, dort wird Sie, wie vorgeschrieben, unter Khenrikh gefuehrt. Es zaehlt der Eintrag im Namensfeld, alles andere hat nur "hinweisenden" Charakter. Das gleiche gilt btw auch fuer die Fahrerlaubniss, wo der selbe Quatsch drinne steht.
Zeppelin hat geschrieben:Übrigens ergibt sich hier ein weiteres Argument zum Heiraten in D.
AFAIR hattest du das vor ein paar Jahren schon mal flasch verstanden ...
Wir haben in D geheiratet, die Urkunde und auch der 1. Paß (Хенрих /Henrich) waren/sind auf Henrich ausgestellt. Dann haben die Russen "umgestellt" und damit ging es los. Ich habe auch die ganzen Nachweise angeschleppt, interessiert nicht, es gilt der Name im vorgesehenen Namens-Feld des Passes ... und der ist das aktuelle(!) Dokument.
Ich weiss noch, dass ich beim Erhalt des Passes in Leipzig einen riesen Aufriss gemacht hatte, da hieß der "Chef" in Leipzig noch Matwjenko (Sohn von St. Petersburger Gouverneurin?

). Infolge dessen wir einen handschriftlichen Eintrag mit Stempel auf dem Aufenthaltstitel erhielten - kostete damals 5 Mark.
Wenn ich gewußt haette, dass dieser Eintrag in Gera nicht interessiert, dann haette ich mir den ganzen Aerger sparen koennen. Naja, jetzt habe ich mal wieder Material und werde mich bei Gelegenheit kuemmern - spaetestens bis zum neuen Paß.
-ah-