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Re: Dienstreise-Vorschrift

Verfasst: 09 Nov 2009, 10:27
von E.P.H.
Hallo Nikolaus,

dein Tip mit dem Drüber-Schlafen hats mal wieder gebracht, also für mich meine ich jetzt. :) In diesem Sinne: nehme (fast) alles zurück und behaupte das Gegenteil, mir ist es gerade wie Schuppen von den Augen gefallen. Habe die ganze Zeit Punkt 3 der Verordnung als weiteren Ausnahmetatbestand interpretiert, dabei führt er ja nur Punkt 1 und 2 aus. Mhm, ganz schön dämlich fon mir (mein "fau" funktioniert grade nicht).
Also sorry, wegen der ganzen Aufregung.

Ja, mit den Dienstreiseaufträgen müsste ich mir noch was ausdenken ...
Korrekterweise muss man sich ja wohl auch bei jeder Diensreise im Stammsubjekt abmelden, richtig?

Aber noch hierzu:
Nikolaus hat geschrieben:Hm, wenn die auswaertige Region Moskau ist, da gab es Anfang des Jahres mal Bestrebungen, dass der Mietvertrag in einem lokalen Register registriert werden muss, bevor man einen Wohnsitz beim FMS registrieren kann.
Weiß jemand mehr darüber?

Nochmals allen danke und hier im Einzelnen besonders Nikolaus - was würde man ohne euch machen !

E.P.H.

Re: Dienstreise-Vorschrift

Verfasst: 09 Nov 2009, 11:40
von bella_b33
Nikolaus hat geschrieben: Hm, hast Du eine andere Version der Regierungsverordnung № 97?
Bei mir steht fuer Leute mit zeitweiliger Aufenthaltserlaubnis unter 2a maximal 40 Tage auf Dienstreise und unter 2b bzw. 3. fuer Berufe mit "Vagabunden-Profil" maximal 90 Tage. Unbeschraenkt finde ich da nirgendwo. (Ich dachte, das gibt es nur mit vid?!)

Na, vielleicht muss ich mal ausschlafen...
meine Frau las das im aktuellen Paragraphenwerk ihrer Firma im Februar:). Vielleicht wurde das schonwieder geändert? Unbeschränkt gibt es auch nicht. Mit Vid darf man ausserhalb des Landes aber so lange arbeiten wie man lustig ist, WENN man mindestens 183 Tage im Land ist, sonst verfällt ja die Vid.

Gruß
Silvio

Re: Dienstreise-Vorschrift

Verfasst: 09 Nov 2009, 12:57
von Nikolaus
E.P.H. hat geschrieben:Aber noch hierzu:
Nikolaus hat geschrieben:Hm, wenn die auswaertige Region Moskau ist, da gab es Anfang des Jahres mal Bestrebungen, dass der Mietvertrag in einem lokalen Register registriert werden muss, bevor man einen Wohnsitz beim FMS registrieren kann.
Mir ist im Schlaf auch eingefallen, wo das diskutiert worden ist
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=8882
Dort ist auch ein link ins Forum vom FMS, wo man vielleicht etwas zum aktuellen Stand finden kann.
Ich habe das nicht weiter verfolgt und kenne auch niemanden, der seinen Mietvertrag registriert haette...

Re: Dienstreise-Vorschrift

Verfasst: 09 Nov 2009, 16:46
von E.P.H.
Ok, danke.

Habe leider noch eine Sache:
In dem Prikaz des MinZdravSocRazvitia Nr 44 sind ja noch 4 Positionen angegeben, unter anderem "Rukovoditeli predprijatii".

Frage: Kann hier der Generaldirektor gemeint / beinhaltet sein?

E.P.H.

Re: Dienstreise-Vorschrift

Verfasst: 10 Nov 2009, 07:37
von Zejtnot
bella_b33 hat geschrieben:Mit Vid darf man ausserhalb des Landes aber so lange arbeiten wie man lustig ist, WENN man mindestens 183 Tage im Land ist, sonst verfällt ja die Vid.
Falsch, ich habe extra im FMS in Novosibirsk angefragt - der Vid verfällt nur, wenn man
* seinen Hauptwohnsitz außerhalb Russlands hat
* mehr als 183 Tage am Stück außerhalb Russlands ist

Wenn man jedoch - beispielsweise - 100 Tage in Russland ist, dann 100 Tage in Deutschland, dann noch einmal 65 in Russland und abschließend 100 Tage in Spanien ist, ist alles ok. Man war zwar nur 165 Tage in Russland, aber nie mehr als 183 Tage abwesend. Zugleich ist Russland eindeutig Hauptwohnsitz.

Dies wurde mir ausdrücklich im FMS Novosibirsk bestätigt, Du findest deren Antwort auch online unter http://www.fms-nso.ru/faq/vidi-na-zhite ... rozhivanie (derzeit ziemlich weit unten auf der ersten Seite, suche nach "Норберт").

(Sie hatten mich auch noch angerufen und nachgefragt, was diese blöde Frage soll - ich meinte, dass es hier verschiedene Auslegungen von FMS-Filialen gäbe. "Nein, das Gesetz ist hier eindeutig!")

Re: Dienstreise-Vorschrift

Verfasst: 10 Nov 2009, 20:26
von zimdriver
... das ist ja mal eine neue Variante, die Tage zu zählen. Hundertprozemtig sind aber dann die 165 Tage zu wenig, um den russischen Steuersatz zu zahlen. Dann ziehen die 30 %. Bei mir machte die Steuerberatungsgesellschaft in Moskau schon grosse Augen, da ich etwas mehr als 200 Tage hatte. Man rutscht schnell in die Kategorie jener hinein, bei denen dann halbtägig die Stempel im Pass nachgerechnet werden.

Zur obigen Frage der fahrenden Tätigkeit/ Baustellen/ wechselnder Arbeitsort:
Soweit ich dies aus Moskau und unserem Beritt kenne, gibt es keine offizielle Möglichkeit, dass ein ausländischer Arbeitnehmer ständig auf Dienstreise ist. Es ist zwar gängie Praxis, im russischen Gesetz jedoch nicht vorgesehen. Die Wohnsitzmeldung kann nicht ständig verschoben werden, je nach Baustelle z.B.

Re: Dienstreise-Vorschrift

Verfasst: 10 Nov 2009, 22:00
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben:
bella_b33 hat geschrieben:Mit Vid darf man ausserhalb des Landes aber so lange arbeiten wie man lustig ist, WENN man mindestens 183 Tage im Land ist, sonst verfällt ja die Vid.
Falsch, ich habe extra im FMS in Novosibirsk angefragt - der Vid verfällt nur, wenn man
* seinen Hauptwohnsitz außerhalb Russlands hat
* mehr als 183 Tage am Stück außerhalb Russlands ist

Wenn man jedoch - beispielsweise - 100 Tage in Russland ist, dann 100 Tage in Deutschland, dann noch einmal 65 in Russland und abschließend 100 Tage in Spanien ist, ist alles ok. Man war zwar nur 165 Tage in Russland, aber nie mehr als 183 Tage abwesend. Zugleich ist Russland eindeutig Hauptwohnsitz.
183 am Stück ausserhalb der RF oder ausserhalb meines Oblastes? Denke eher letzteres, oder?
Naja okay, wenns dann mal bei mir soweit ist, daß ich mein Vid na shittelstwo in der Hand halte, werde ich mich hier nochmals beim FMS erkundigen, denn was die mir hier sagen ist dann auch für mich ausschlaggebend ;), ich wills aber auch nicht drauf anlegen so lange ausserhalb meines Oblastes zu sein, bei den Steuern die man da zahlt :(

Gruß
Silvio

Re: Dienstreise-Vorschrift

Verfasst: 11 Nov 2009, 03:25
von E.P.H.
zimdriver hat geschrieben: Es ist zwar gängie Praxis, im russischen Gesetz jedoch nicht vorgesehen. Die Wohnsitzmeldung kann nicht ständig verschoben werden, je nach Baustelle z.B.

Upps, bin zwar der Fragende, aber sehe schon nicht mehr durch. Kannst du deine Antwort noch ein wenig ausführen?
Is schon spät, vielleicht kapier ich es morgen früh.

E.P.H.

Re: Dienstreise-Vorschrift

Verfasst: 12 Nov 2009, 07:50
von Zejtnot
bella_b33 hat geschrieben:183 am Stück ausserhalb der RF oder ausserhalb meines Oblastes? Denke eher letzteres, oder?
Meine Frage war explizit, ob man mehr als 183 Tage pro Jahr außerhalb der RF sein darf, so lange man nie länger als ein halbes Jahr am Stück weg ist.