Ich möchte mich meinen Vorrednern aus dem letzten Monat nochmals anschließen! "Основанием для обмена документов служит легализованный апостилем и переведенный на русский язык сертификат о браке, заверенный в генконсульстве."Dirk hat geschrieben:Und unter Auszug aus dem Heiratsantrag versteht man doch üblicherweise die mehrsprachige Heiratsurkunde.
Eine übersetzte Heiratsurkunde - nicht mehr und nicht weniger - wird gefordert. Deutsches Original plus Apostille plus in Russland angefertigte notarielle Übersetzung - fertig! Das muss jedes russische Amt so akzeptieren, da Russland Apostillen soweit anerkennt.
(Man kann natürlich mit dem internationalen Führerschein in Russland fahren, es geht aber genausogut mit einem übersetzten (notariell beglaubigt) deutschen Führerschein! Dasselbe hier!)

