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Re: Eilfrage - Eidesstattliche Versicherung
Verfasst: 11 Jan 2012, 23:10
von lausi
Sled hat geschrieben: Wird die Verpflichtserklärung wirklich schon bei der Einreichung der Dokumente bei der Botschaft benötigt?
Ich hatte es jedenfalls so verstanden und auch so gemacht.
Die Botschaft hatte die Unterlagen übrigens nicht zur ABH geschickt, das lief alles online. Dass ich die VE schon abgegeben hatte, hat das Verfahren beschleunigt, sie konnte nach knapp 2 Wochen das Visum abholen.
Bei der ABH brauchte ich dann gar nicht mehr erscheinen, weil alle Fragen schon im Voraus (bei der Abgabe der VE) geklärt waren, z.B. hab ich auch gleich eine Kopie des Mietvertrages für die Akte dagelassen.
Aber das kann natürlich von ABH zu ABH verschieden sein... Frag doch mal bei Deiner ABH, wie Du die Sache beschleunigen kannst.
Re: Eilfrage - Eidesstattliche Versicherung
Verfasst: 06 Aug 2012, 19:37
von kekolan
Hallo Sled,
woher kommst du? Ich und meine Verlobte haben gerade genau das gleiche Problem und nur sehr wenig Zeit. Hat bei Euch alles reibungslos geklappt und hattet Ihr keine Probleme wegen der eidesstattlichen Versicherung von eurem Standesbeamten? So wie ich es verstanden habe, habt Ihr das alles in Deutschland gemacht.
Gruß
Kekolan
Re: Eilfrage - Eidesstattliche Versicherung
Verfasst: 06 Aug 2012, 20:22
von Sled
Hallo,
nein wir hatten damit keine Probleme. Haben es der Standesbeamtin erklärt, dass das OLG aussagt hat, dass eine Abgabe vor dem dt. Standesamt ausreicht. Ich glaube die Dame vom Standesamt hatte dann auch nochmal beim OLG angerufen. Meine Frau hat also die Erklärung in DE abgegeben und keiner hat sich im nachhinein beschwert.
Hat also alles geklappt. Wir sind mittlerweile glücklich verheiratet
Zuständig war das OLG in München.
Grüße
Re: Eilfrage - Eidesstattliche Versicherung
Verfasst: 06 Aug 2012, 20:27
von kekolan
Hallo,
danke für die schnelle Antwort

Dann werde ich Morgen mal beim OLG Celle anrufen und sie dazu genau befragen. Würde uns nicht nur viel Geld, sondern auch viel Zeit ersparen.
Danke noch mal und alles Gute
Re: Eilfrage - Eidesstattliche Versicherung
Verfasst: 07 Okt 2012, 00:38
von DirkHB
Hallo,
Bei uns wird von Standesamt eine Ehefähigkeitsbescheinigung vom russischen Konsulat in Hamburg verlangt. diese Ehefähigkeitsbescheinigung bekommt man aber nur mit einer eidesstattlichen Versicherung vor einem deutschen Notar mit Beglaubigung und ins russische übersetzt. Diese ist für das russische Konsulat leider nur 3 Monate gültig. Wenn also beim Besuch alles geklärt wurde und das nationale Visum beantragt wird, gleich Termin am Konsulat in Hamburg machen und eine gültige eidesstattliche Versicherung mitbringen.
Ich denke, es werden einem unnötig Steine in den Weg gelegt.
Gruß Dirk
Re: Eilfrage - Eidesstattliche Versicherung
Verfasst: 27 Nov 2012, 17:17
von m5bere2
DirkHB hat geschrieben:diese Ehefähigkeitsbescheinigung bekommt man aber nur mit einer eidesstattlichen Versicherung vor einem deutschen Notar mit Beglaubigung und ins russische übersetzt.
Auf der Seite des konsulates Hamburg steht extra, dass diese Versicherung nicht übersetzt und apostilliert werden braucht. Punkt 4 unter:
http://www.generalkonsulat-rus-hamburg. ... index.html