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Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Verfasst: 30 Mär 2012, 17:50
von lina
Vielen Dank für eure Antworten!!!

Also wir werden aufjedenfall uns durchfragen, bevor wir irgendetwas unterschreiben!
Bei uns steht der Vatername nur in der Geburtsurkunde, da es eine Übersetzung aus dem Russischem ist! Alle anderen Dokumente sind nur mit Vor- und Nachnamen. Wir sind Spätaussiedler, somit muss der Vatername bei uns nicht stehen. Er steht ja nirgends, nur eben in der Übersetzung bei der Geburtsurkunde. Und die wollen, dass er auch nicht in der Geburtsurkunde steht. Aber das ist schwachsinnig, da es ja eine Übersetzung ist und auf der russischen Geburtsurkunde steht ja der Vatername und der muss ja auch übersetzt werden.

Und wegen der Namensänderung meinte die Mitarbeiterin, dass das alles ohne Probleme geht, was uns eben auch wundert, da wir auch oft gehört haben, dass das alles nicht so einfach ist. Man muss ja dann ALLE Dokumente ändern und das allein ist schon ein rießen Aufwand und dann muss man denen einen guten Grund vorlegen, warum man seinen Namen ändern will. Und als Grund angeben, dass der Name nicht "deutsch" genug aussieht, ist irrsinnig! Aber die Frau im Rathaus findet ja, dass das alles sinnvoll und ohne Probleme ist....... :roll:

Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Verfasst: 30 Mär 2012, 17:56
von Jochen
Ich hatte einen Kollegen, jüdischer Kontingentflüchtling. Der hatte auch einen Vatersnamen und wollte ihn nicht. Zuerst wurde die Streichung abgelehnt. Dann schrieb er einen Brief an die Behörde, mit einem "Hinweis" auf die jüngere dt. Geschichte und seiner Herkunft. Danach wurde die Streichung des Vatersnamen genehmigt.

Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Verfasst: 30 Mär 2012, 18:02
von lina
Jochen hat geschrieben:Ich hatte einen Kollegen, jüdischer Kontingentflüchtling. Der hatte auch einen Vatersnamen und wollte ihn nicht. Zuerst wurde die Streichung abgelehnt. Dann schrieb er einen Brief an die Behörde, mit einem "Hinweis" auf die jüngere dt. Geschichte und seiner Herkunft. Danach wurde die Streichung des Vatersnamen genehmigt.
Wir wollen ja nichts streichen, wir haben gar kein Problem damit, dass es bei uns in der Geburtsurkunde steht, aber das Amt möchte es. Und das erst nach über 15 Jahren!!!

Re: Muss der Vatername im Ausweis/Reisepass stehen?

Verfasst: 03 Apr 2012, 07:46
von Zejtnot
Wenn in den Dokumenten zur Einbürgerung der Vatersname schon fehlt, dann würde ich sagen:

Meinung 1 - Die einmalig mögliche Namensanpassung ist bereits erfolgt und eine weitere Änderung geht gar nicht mehr. Soviel zum Thema Änderung der Schreibweise.

Meinung 2 - Bei der Einbürgerung wurde der Name ohne Vatersname als amtlicher deutscher Name festgelegt. Damit gilt dieser in Deutschland. Was auf der zuvor von der UdSSR ausgestellten Geburtsurkunde steht ist bereit irrelevant und eine erneute Namenserklärung ist nicht nötig. Soviel zur Thema Streichung des Vatersnamens.

Manuchka hatte die Regeln hier mal herausgesucht: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... 30#p128229 - ausdrucken, zum Amt gehen und fragen, wie die Mitarbeiterin ihre Anpassungen mit diesem Gesetz in Einklang bringen will. Ferner den Vorgesetzten verlangen - es kann ja nicht sein, dass irgendeine dahergelaufene Beamtin Euch vorschreiben will, wie Eure Namen zu schreiben sind.