Re: Diskriminierung von Arbeitnehmern in Russland
Verfasst: 28 Jun 2012, 20:32
KöstlichGIN hat geschrieben:ich hab das in der Zwischenzeit geprüft, 3 sollen Cousinen sein.
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KöstlichGIN hat geschrieben:ich hab das in der Zwischenzeit geprüft, 3 sollen Cousinen sein.
Nach EMRK und schweizerischer Rechtssprechung darf ein Geschäftsführer natürlich sein Personal selber auswhlen, er darf aber nicht Personen iskriminieren, wenn es keinen sachlichen Grund dafür gibt. Sachliche Gründe können zbs. sein eine Hausmeisterin in einem Frauenhaus, eine evangelische Pastorin in einer evangelischen Kirche, eine Frau in einer Firma die versucht den Frauenanteil zu erhöhen.bella_b33 hat geschrieben:KöstlichGIN hat geschrieben:ich hab das in der Zwischenzeit geprüft, 3 sollen Cousinen sein.![]()
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. Diskriminierung hin oder her, wenn ich Geschäftsführer in meiner Firma bin, dann hab ich ja wohl das Recht zu entscheiden, wer in meiner Firma mein Geld bekommt und wer nicht. Ich würde das jetzt nicht unbedingt nur am Aussehen festmachen, aber wenns passt und der Maurersjunge nebenher noch gut aussieht
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Auf jeden Fall. Jedoch wird der Arbeitgeber schon einen passenden "offiziellen Grund" finden, wenn Ihm die Nase der neuen Empfangsdame nicht passt.GIN hat geschrieben: Wenn sich jemand wirkich auf eine Stelle bewirbt, dann hat er das Recht auf eine ordentliche Behandlung seiner Bewerbung.
Den hatte Dietrich glaub schonmal irgendwo gepostet....damals nur mit den Blondinen. Aber sind doch fast alle schnuckelig, da lässt man sich doch gleich viel lieber die Zähne kaputt bohrenZejtnot hat geschrieben:Ich grabe weiter alte Threads aus!
http://www.praxis-loehlein.de/team.html - das Team des Herrn Loehlein hat eine Männer- und Nicht-Blond-Quote eingeführt! Wow.