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Re: Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Verfasst: 27 Jun 2012, 15:05
von domizil
zimdriver hat geschrieben:30 % auf was? Verkaufspreis?
... so traurig wie es ist: JA, auf den Verkaufspreis der im registrierten und durch beide Seiten unterschriebenen Verkaufsvertrag aufgeführt wurde.
Uwe Niemeier
Re: Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Verfasst: 27 Jun 2012, 16:01
von GIN
@ Domizil "Dem will nun die Steuerinspektion mit großer Phantasie und Initiative einen Riegel vorschieben"
Das macht mir Angst, nicht das Gesetz und wer so schlecht in den letzten 20 Jahren gearbeite that, verdient dieses Misstrauen.
Re: Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Verfasst: 27 Jun 2012, 16:04
von GIN
domizil hat geschrieben:zimdriver hat geschrieben:30 % auf was? Verkaufspreis?
... so traurig wie es ist: JA, auf den Verkaufspreis der im registrierten und durch beide Seiten unterschriebenen Verkaufsvertrag aufgeführt wurde.
Uwe Niemeier
Wie wird dieser Betrag eiingetrieben? durch Einzug vom Notar?
Re: Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Verfasst: 27 Jun 2012, 16:11
von Nikolaus
Na, ich wuerde ja meinen, dass doch das EINKOMMEN aus dem Verkauf von Immobilien versteuert wird!? D.h., grob gesagt, innerhalb der Spekulationsfrist von drei Jahren, muss die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Aufwendungen fuer den Verkauf der Wohnung incl. des Kaufpreises versteuert werden, eben der Spekulationsgewinn. Die Aufwendungen muessen natuerlich belegt werden.
Und dieses Verfahren soll jetzt veraendert werden!? Wo kann man das bitte nachlesen?
Es gibt allerdings wohl auch die Moeglichkeit, vom Verkaufspreis pauschal max. eine Million Rubel fuer Aufwendungen abzusetzen. Noch etwas guenstiger sieht das wohl aus, wenn man die Wohnung verkauft und "sofort" eine teurere kauft ("Wohnungstausch") ... Ggf. kann man da nochmals 2 Mio von der Steuerbasis abziehen, ich glaube aber, das ist verfahrensmaessig ziemlich kompliziert, kenne mich da nicht recht aus.
Re: Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Verfasst: 27 Jun 2012, 16:39
von domizil
... damit es nicht zu Mißverständnissen kommt wiederhole ich nochmal was ich an anderer Stelle zum Thema Immobilienverkauf schon geschrieben habe.
1. Ein Resident versteuert den Immobilienverkauf mit 13 Prozent. Er hat dabei einen Freibetrag von 1 Mio. Rubel. Alles was darüber ist wird versteuert. Ist die Immobilie mindestens 3 Jahre in seinem Besitz bezahlt der Verkäufer keinerlei Steuern.
2. Ein Nichtresident zahlt 30 Prozent Steuern auf die Verkaufssumme. Keinerlei Spekulationsfristen, keinerlei Freibeträge.
Verkäufer von Immobilien die in die Steuerlichen Fristen und -beträge gefallen sind vereinbaren - russische (ungesetzliche) tägliche Praxis" einen Verkaufspreis von z.B. 10 Mio Rubel, schreiben in den Vertrag 1,1 Mio Rubel (jedoch nicht weniger als der Einheitswert der technischen Gebäudedokumentation aufzeigt) und versteuern somit 0,1 Mio Rubel mit 13 Prozent oder bei Nichtresidenten 1,1 Mio mit 30 Prozent. Die "Restsumme" die nicht im Vertrag aufgeführt wurde, wird in Bar irgendwie übergeben. Und genau das will die Steuerbehörde nun verhindern.
GIN hat geschrieben:Wie wird dieser Betrag eiingetrieben?
Der Verkauf einer Immobilie war und ist in Russland registrierungspflichtig. Aus der Registrierungsbehörde gibt es einen direkten Informations- und Datenfluss an die Steuerbehörde die dann die Steuerveranlagung berechnet und den Verkäufer zur Kasse bittet - ähnlich wie in Deutschland.
Uwe Niemeier
Re: Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Verfasst: 27 Jun 2012, 16:49
von Nikolaus
domizil hat geschrieben:zimdriver hat geschrieben:30 % auf was? Verkaufspreis?
... so traurig wie es ist: JA, auf den Verkaufspreis der im registrierten und durch beide Seiten unterschriebenen Verkaufsvertrag aufgeführt wurde.
Uwe Niemeier
Meine Frage bezog sich hierauf!
Re: Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Verfasst: 27 Jun 2012, 18:56
von bella_b33
domizil hat geschrieben:... damit es nicht zu Mißverständnissen kommt wiederhole ich nochmal was ich an anderer Stelle zum Thema Immobilienverkauf schon geschrieben habe.
1. Ein Resident versteuert den Immobilienverkauf mit 13 Prozent. Er hat dabei einen Freibetrag von 1 Mio. Rubel. Alles was darüber ist wird versteuert. Ist die Immobilie mindestens 3 Jahre in seinem Besitz bezahlt der Verkäufer keinerlei Steuern.
Ah, sehr gut. Find ich okay so.
Re: Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Verfasst: 27 Jun 2012, 19:18
von inorcist
domizil hat geschrieben:Ein Resident versteuert den Immobilienverkauf ...
Ist damit Steuerresident gemeint oder Resident im Sinne einer temporären / permanenten Aufenthaltsbewilligung?
Re: Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Verfasst: 27 Jun 2012, 22:46
von bella_b33
inorcist hat geschrieben:domizil hat geschrieben:Ein Resident versteuert den Immobilienverkauf ...
Ist damit Steuerresident gemeint oder Resident im Sinne einer temporären / permanenten Aufenthaltsbewilligung?
Ich hatte das, bis zu Deiner Zwischenfrage, eigentlich ab VID Besitzer gerechnet

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Re: Immobilien Russland - Gesetze a la Deutschland
Verfasst: 27 Jun 2012, 23:20
von zimdriver
Steuerresident ist man auch ohne Vid ...