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Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
Verfasst: 17 Jul 2013, 13:18
von Saboteur
haha, ich hab auch schon gesuch... werd heute Abend nochmal gucken

Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
Verfasst: 17 Jul 2013, 14:01
von inorcist
Hab mal ein paar Minuten lang gegoogelt, wie das in Deutschland ist. Wenn ich das richtig verstehe, kann der Kunde bei versehentlicher Beschädigung nicht zum Zahlen verpflichtet werden. Allerdings wird vom Gesetz her Fahrlässigkeit angenommen und der Kunde muss theoretisch erst einmal nachweisen, dass er sorgfältig mit der Ware umgegangen ist.
Bin allerdings kein Jurist ...