Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahlen?
- bella_b33
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Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahlen?
Hallo Forumler,
uns ist gestern im Geschäft eine 25rub Tasse runtergefallen, welche wir(zu meiner Verwunderung) bezahlen mussten. Ist das in Russland generell so, daß man zur Bezahlung gezwungen wird? Aus Deutschland hab ich das ein wenig anders in Erinnerung.
uns ist gestern im Geschäft eine 25rub Tasse runtergefallen, welche wir(zu meiner Verwunderung) bezahlen mussten. Ist das in Russland generell so, daß man zur Bezahlung gezwungen wird? Aus Deutschland hab ich das ein wenig anders in Erinnerung.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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- Zar/iza

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Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
wenn die Tasse nicht so gestanden hat, dass es als gefaehrlich angesehen werden kann, ist der zum Ersatz verpflichtet, der den Schaden anrichtet. Auch in Deutschland muss man dann, die Haftpflichtversicherung bemuehen (sofern vorhanden). Wenn Du nicht bezahlen musstest, ist es der Kulanz des Geschaeftes zuzurechnen. Es gibt Haftpflichtversicherungen, die weltweit regulieren.
Ich kenne nur eine Ausnahme, wenn ein Kind unter (ich meine 8 J.) in eine Geschaeft, bei Nichtverletzung der Aufsichtspflicht einen Schaden verursacht, bleibt der Eigentuemer (Besitzer) auf dem Schaden sitzen. Wenn waehrend ich bezahle, das Kind neben mir ist, und es einen Gegenstand in meinem Ruecken herunterwirft, habe ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt, da ich meine Augen nicht auf den Bezahlvorgang und das Kind richten kann.
Wie sagt man so schoen, diese Ausfuehrung ist keine Rechtsauskunft.
Ich kenne nur eine Ausnahme, wenn ein Kind unter (ich meine 8 J.) in eine Geschaeft, bei Nichtverletzung der Aufsichtspflicht einen Schaden verursacht, bleibt der Eigentuemer (Besitzer) auf dem Schaden sitzen. Wenn waehrend ich bezahle, das Kind neben mir ist, und es einen Gegenstand in meinem Ruecken herunterwirft, habe ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt, da ich meine Augen nicht auf den Bezahlvorgang und das Kind richten kann.
Wie sagt man so schoen, diese Ausfuehrung ist keine Rechtsauskunft.
Gastfreundlichkeit ist keine Schande Гостеприимство - это не стыд
Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
Rein formal muss man bezahlen, man hat ja was kaputt gemacht, was einem nicht gehört. Normalerweise aber will der Geschäftsinhaber dem Kunden gegenüber nett sein und ist so kulant, dass man nicht bezahlen muss. Kommt natürlich auch etwas auf die Umstände und die Schadenshöhe an. Ich habe bisher nur wenig kaputt gemacht, nie was teures, und bezahlen musste ich hier in DE noch nie. Gerade eigentlich wenn es nur um 25 Rubel geht sollte der Inhaber locker bleiben.
Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
In den wenigsten russischen Geschaeften findet man den "Inhaber", sondern immer nur angestelltes Personal. Die haben oft eine "materielle Verantwortung", d.h. alles was im Geschaeft unbezahlt verschwindet oder kaputt geht, wird ihnen vom Lohn abgezogen. In diesem Falle verlangt das Personal lieber eine Entschaedigung vom Kunden, der ihnen sowieso egal ist. Kulanz kennt man in Russland sowieso nicht wirklich, das entspricht nicht der Mentalitaet.
- Zejtnot
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Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
Ich hatte diesbezüglich Diskussionen in einem Laden in Russland. Die ganze Kasse war vollgestellt mit Süßkram, inklusive der nicht funktionierenden Förderbänder. Ich versuchte eine Eierverpackung irgendwo abzustellen und diese ging dabei auf, auch weil sie nicht korrekt verschlossen war. Ich habe mich geweigert, diese zu bezahlen - wegen des vollgestellten Bandes und wegen der mangelhaften Verpackung. Letztendlich musste ich aber einfach den Laden verlassen und woanders meinen Einkauf neu zusammensammeln - denn ohne Abrechnung dieser Verpackung hätte ich meinen Einkauf nicht bekommen.
Nun wäre die genaue Rechtslage in so einem Fall schon spannend. Oft sind ja die Lebensmittel hart an die Kante gestellt - wer haftet in so einem Fall?! Vom Hörensagen haftet in Deutschland der Laden.
Nun wäre die genaue Rechtslage in so einem Fall schon spannend. Oft sind ja die Lebensmittel hart an die Kante gestellt - wer haftet in so einem Fall?! Vom Hörensagen haftet in Deutschland der Laden.
- Sibirier
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Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
Auch in DE haftet eigentlich der Kunde (da springt natürlich die private Haftpflichtversicherung ein!). Aber in DE wird bei kleineren Schäden meist aus Kulanzgründen der Kunde nicht in Haftung gezogen....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
Genau so ist es: Das Personal hat oft eine Haftungsklausel im Vertrag, und wenn die Kasse nicht stimmt oder was kaputt geht, zahlt das Personal die Differenz...Andy hat geschrieben:In den wenigsten russischen Geschaeften findet man den "Inhaber", sondern immer nur angestelltes Personal. Die haben oft eine "materielle Verantwortung", d.h. alles was im Geschaeft unbezahlt verschwindet oder kaputt geht, wird ihnen vom Lohn abgezogen. In diesem Falle verlangt das Personal lieber eine Entschaedigung vom Kunden, der ihnen sowieso egal ist. Kulanz kennt man in Russland sowieso nicht wirklich, das entspricht nicht der Mentalitaet.
Du erntest, was du säst.
Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
In den Speisekarten vieler Restaurants gibts doch die lustige letzte Seite, auf der aufgelistet ist, was wieviel kostet, wenns zu Bruch geht! 
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
- Saboteur
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Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
also ich habe mal vor hundert Jahren eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel gemacht bei der uns beigebracht wurde, dass das Risiko für Präsentation der Waren "vor der kasse (also vor dem bezahlen)" der Laden trägt. Der Kunde kann nur haftbar gemacht werden wenn ein Vorsatz erkennbar ist und dann auch nur den Einkaufspreis. Ob das damals so richtig beigebracht wurde weiß ich aber nicht 
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
- Zejtnot
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Re: Gegenstände im Geschäft beschädigt, muss der Kunde zahle
Saboteur, genau so war mir eben auch. Aber im Netz finde ich nichts dazu ...
