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Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Verfasst: 30 Dez 2012, 00:04
von m1009
7punkt hat geschrieben:(und natürlich ein Haufen von Papieren mitbringen, ist klar).
Naja... Pass, Registrierung, ggf. Vollmacht.... mehr ist nicht noetig.....
die Post regiestriert ja nur für 3 Monate max.
Die Post vorm Haus in Nizhny geht nach dem Visum.... 1 Jahr, 1,5 Jahre... kein Problem....
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Verfasst: 30 Dez 2012, 18:40
von 7punkt
m1009 hat geschrieben:7punkt hat geschrieben:(und natürlich ein Haufen von Papieren mitbringen, ist klar).
Naja... Pass, Registrierung, ggf. Vollmacht.... mehr ist nicht noetig....
Vielleicht im Ganzrussland nicht, aber in Msk braucht man folgende Papiere:
1. Kopie des Reisepasses mit notariell beglaeubigter Uebersetzung.
2. Kopie des gueltigen RU Visums.
3. Kopie der Arbeitserlaubnis.
4. Kopie der Migrationskarte.
5.Kopie der UFMS Registrierung.
6. Kopie der Autoversicherung (gruene Karte)
7. Kopie der Einfuhrbescheinigung fuers Auto.
8. Kopie des Passes/ KFZ Scheines fuers Auto.
9. Kopie der Vollmacht fuers Auto, falls es um Firmenwagen geht.
Antragsformular auch. Und alle Papiere im Original vorzeigen.
7punkt hat geschrieben:(die Post regiestriert ja nur für 3 Monate max.
Die Post vorm Haus in Nizhny geht nach dem Visum.... 1 Jahr, 1,5 Jahre... kein Problem....
In Msk ist eben anders, wie gesagt für 3 Monate laut Gesetz (!)
LG,
7punkt
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Verfasst: 31 Dez 2012, 00:24
von m1009
7punkt hat geschrieben:
1. Kopie des Reisepasses mit notariell beglaeubigter Uebersetzung.
2. Kopie des gueltigen RU Visums.
3. Kopie der Arbeitserlaubnis.
4. Kopie der Migrationskarte.
5.Kopie der UFMS Registrierung.
6. Kopie der Autoversicherung (gruene Karte)
7. Kopie der Einfuhrbescheinigung fuers Auto.
8. Kopie des Passes/ KFZ Scheines fuers Auto.
9. Kopie der Vollmacht fuers Auto, falls es um Firmenwagen geht.
Mhhh.... Ich hab das Prozedere schon in einigen Regionen durch... Seit 3 Jahren aber nur noch in NN.. bzw. Kstovo, dort ist fuer Privat das Zollamt...
1, 3 hab ich noch nie vorlegen muessen... Gruene Karte wird bei der Verlaengerung, zumindest im meinem Fall, nicht mehr verlangt.... Und der Rest?? Kopien macht der Sachbearbeiter selbst... Antrag liegt aus, Namen, Adresse, Fahrzeugdaten in den Vordruck eintragen, das wars... Dauert bei uns in der Provinz, i.d.R, keine 45 min......
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Verfasst: 31 Dez 2012, 08:53
von zimdriver
7punkt hat geschrieben:......In Msk ist eben anders, wie gesagt für 3 Monate laut Gesetz (!)
LG,
7punkt
... nicht ganz, ich habe auch einen Registrierungszettel bis zum Ablauf meines Visums. Zum ersten Mal brauchte ich den für den Führerschein vor rd 2 Jahren.
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Verfasst: 31 Dez 2012, 12:09
von m1009
zimdriver hat geschrieben:
... nicht ganz, ich habe auch einen Registrierungszettel bis zum Ablauf meines Visums.
Auf meiner Moskauer Registrierung auch....

... Eventuell abhaengig von Sachbearbeiter??
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Verfasst: 31 Dez 2012, 15:08
von 7punkt
zimdriver hat geschrieben:7punkt hat geschrieben:......In Msk ist eben anders, wie gesagt für 3 Monate laut Gesetz (!)
... nicht ganz, ich habe auch einen Registrierungszettel bis zum Ablauf meines Visums. Zum ersten Mal brauchte ich den für den Führerschein vor rd 2 Jahren.
Ich meinte Post, Zimi....Post darf in Msk nur für 3 Monate registrieren, ganz egal, dass man 3 Jahre Visum hat... (Vor paar Jahren noch registrierte Post für die Dauer des Visums, dann hat Romodanovskij neue Regeln eingeführt und die an Postbeamte geschickt

)) )
Deshalb macht man Registrierung bei UFMS, die registrieren fuer die Dauer des Visums.
Was ich sowieso Quatsch finde....Hochqualifizierte Fachkräfte dürfen sich im Laufe von 90 Tagen registrieren lassen. In dem Zeitraum reist man zig mal aus und ein und bei jeder Ausreise wird deine Registrierung nicht mehr gültig. Kostet alles nur Zeit, was für Moskauer Verhältnisse schon grenzwertig ist.....
Gruss,
7punkt
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Verfasst: 31 Dez 2012, 18:36
von zimdriver
richtig, aber den FS wollten sie mir dann auch nur für die kommenden 90 Tage ausstellen.
Ich habe einen Registrierungzettel bis zum Ende, den ich auch nicht abgebe. Neue SIM- Karte? Nicht ohne Registrierung. Und so weiter.
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Verfasst: 31 Dez 2012, 22:40
von 7punkt
zimdriver hat geschrieben:...Ich habe einen Registrierungzettel bis zum Ende, den ich auch nicht abgebe....
Genau so machen wir ja auch

Und heuzutage gibt es auch keine Stelle, wo man den Wisch auch abgeben musste. Modernisierung auf RU Art
zimdriver hat geschrieben:.....Neue SIM- Karte? Nicht ohne Registrierung...
Genau...Bankkkonto? auch....
LG,
7punkt
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Verfasst: 02 Jan 2013, 03:45
von Magdeburg-Moskva
7punkt hat geschrieben:zimdriver hat geschrieben:...Ich habe einen Registrierungzettel bis zum Ende, den ich auch nicht abgebe....
Genau so machen wir ja auch

Und heuzutage gibt es auch keine Stelle, wo man den Wisch auch abgeben musste. Modernisierung auf RU Art
zimdriver hat geschrieben:.....Neue SIM- Karte? Nicht ohne Registrierung...
Genau...Bankkkonto? auch....
LG,
7punkt
Die beiden Dinge werden aufgrund der aktuellen Migrationsmeldung ausgegeben/errichtet. Was danach kommt... Man soll ja seinen Vertragspartner über Änderungen der Anschrift und sonstigen реквизиты unterrichten. Muss dann jeder selbst sehen, wie genau er/sie das nimmt.
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Verfasst: 02 Jan 2013, 03:50
von Magdeburg-Moskva
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:
Die vorgenannte Zollerklärung musste bei der Einreise in Schriftform zweifach erstellt werden. Ein Exemplar verbleibt beim Zollbeamten, ein Exemplar wird mit einem Sticker und weiteren Vermerken und Stempeln versehen, dem Kunden zurück gegeben. Bei der Ausreise musste die Wiederausfuhr auf Formblatt in Schriftform in einfacher Ausfertigung erklärt werden. Wiederausfuhrerklärung und das bestätigte Exemplar der Erklärung über die vorübergehende Kfz-Einfuhr mussten / müssen dem Beamten dauerhaft ausgehändigt werden.
Mal schauen, was es zu berichten gibt.
So, ich habe zwei Erklärungen über die vorübergehende Einfuhr abgegeben, ein Exemplar mit einem Bestätigungs-Aufkleber und vielen Stempeln zurück erhalten.
Bei der Ausreise schrieb der Beamte "вывоз" drauf und versah das mit seinem personalisierten Stempel, Datum und Unterschrift.