Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Zollerleichterung für PKW-Einreisen per 01.01.2013
Der russische Föderale Zolldienst vereinfacht ab 01.01.2013 die Zollformalitäten für die zeitweilige Einfuhr von Fahrzeugen auf das Territorium der Zollunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan).
Die wichtigste Neuerung ist, dass nur noch ein Dokument bei der Einreise ausgefüllt werden muss (die bereits bekannte Zollerklärung). Und diese Zollerklärung ist auch bei der Ausreise wieder vorzulegen, ohne das weitere Dokumente, wie bisher gefordert, ausgefüllt werden müssen. Da keine weiteren Dokumente ausgefüllt werden müssen, erfolgt die Ausreise wesentlich schneller als bisher.
Quelle: http://www.klops.ru/avto_news/news/6379 ... nicax.html
Uwe Niemeier
http://www.blog.aktuell.ru/category/kal ... em-akzent/
Der russische Föderale Zolldienst vereinfacht ab 01.01.2013 die Zollformalitäten für die zeitweilige Einfuhr von Fahrzeugen auf das Territorium der Zollunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan).
Die wichtigste Neuerung ist, dass nur noch ein Dokument bei der Einreise ausgefüllt werden muss (die bereits bekannte Zollerklärung). Und diese Zollerklärung ist auch bei der Ausreise wieder vorzulegen, ohne das weitere Dokumente, wie bisher gefordert, ausgefüllt werden müssen. Da keine weiteren Dokumente ausgefüllt werden müssen, erfolgt die Ausreise wesentlich schneller als bisher.
Quelle: http://www.klops.ru/avto_news/news/6379 ... nicax.html
Uwe Niemeier
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m1009
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Das ist seit.... eehhhmmmm , 2 Jahren schon so.....domizil hat geschrieben:Die wichtigste Neuerung ist, dass nur noch ein Dokument bei der Einreise ausgefüllt werden muss (die bereits bekannte Zollerklärung). Und diese Zollerklärung ist auch bei der Ausreise wieder vorzulegen, ohne das weitere Dokumente, wie bisher gefordert, ausgefüllt werden müssen. Da keine weiteren Dokumente ausgefüllt werden müssen, erfolgt die Ausreise wesentlich schneller als bisher.
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
... in der offiziellen Verlautbarung (siehe Link) steht, dass dies per 01.01.2013 in Kraft tritt. Da ich kein PKW-Besitzer bin nehme ich die Mitteilung als "bare Münze" und gehe von einer korrekten Meldung aus.
Uwe Niemeier
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Uwe Niemeier
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Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Genau, wir haben auch nur eine Zollerklärung ausgefüllt, die aber 2mal (eine bleibt beim Zoll, und die andere nimmt man mit und gibt erst bei der Ausreise wieder ab), also nichts Neues, sorry.m1009 hat geschrieben:...Das ist seit.... eehhhmmmm , 2 Jahren schon so.......
Die Ausreise erfolgt übrigens nicht schneller
LG,
7punkt
Nachtrag: fällt gerade ein, vielleicht ist es für Kazachstan und Weissrussland neu
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
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m1009
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Nein... das wurde in der Zollunion zeitgleich eingefuehrt .... im August 2010....?7punkt hat geschrieben: Nachtrag: fällt gerade ein, vielleicht ist es für Kazachstan und Weissrussland neu
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Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Der Uwe, bzw. seine Meldung, haben schon recht, wenn die Meldung denn stimmt.
Bei der Ausreise musste 1. die mit einem Sticker und Stempel versehene Einreisezollerklärung über die vorübergehende Einfuhr des Fahrzeugs abgegeben werden und 2. eine Zollerklärung über die Wiederausfuhr ausgefüllt werden.
Vielleicht kann ich bald berichten.
Bei der Ausreise musste 1. die mit einem Sticker und Stempel versehene Einreisezollerklärung über die vorübergehende Einfuhr des Fahrzeugs abgegeben werden und 2. eine Zollerklärung über die Wiederausfuhr ausgefüllt werden.
Vielleicht kann ich bald berichten.
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m1009
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
VS.Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Bei der Ausreise musste 1. die mit einem Sticker und Stempel versehene Einreisezollerklärung über die vorübergehende Einfuhr des Fahrzeugs abgegeben werden .
Und diese Zollerklärung ist auch bei der Ausreise wieder vorzulegen
Berichte mal..... Erleichterungen sind immer begruessenswert....
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Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Somit korrigiere und präzisiere ich:m1009 hat geschrieben:VS.Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Bei der Ausreise musste 1. die mit einem Sticker und Stempel versehene Einreisezollerklärung über die vorübergehende Einfuhr des Fahrzeugs abgegeben werden .
Und diese Zollerklärung ist auch bei der Ausreise wieder vorzulegen![]()
Die vorgenannte Zollerklärung musste bei der Einreise in Schriftform zweifach erstellt werden. Ein Exemplar verbleibt beim Zollbeamten, ein Exemplar wird mit einem Sticker und weiteren Vermerken und Stempeln versehen, dem Kunden zurück gegeben. Bei der Ausreise musste die Wiederausfuhr auf Formblatt in Schriftform in einfacher Ausfertigung erklärt werden. Wiederausfuhrerklärung und das bestätigte Exemplar der Erklärung über die vorübergehende Kfz-Einfuhr mussten / müssen dem Beamten dauerhaft ausgehändigt werden.
Mal schauen, was es zu berichten gibt.
- zimdriver
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 4927
- Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
- Wohnort: Moskau- es war einmal
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Vielleicht fällt jetzt auch die Notwendigkeit weg, innerhalb einer bestimmten Frist nach Einreise (ich glaube, es waren 60 Tage) das Fahrzeug nochmals beim Zoll am Zielort vorzuführen, wo die Zollerklärung mit einem rechteckigen Stempel verziert wurde?
Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013
Ne, innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise zum Zoll die Zolldeklaration verlängern lassen (und natürlich ein Haufen von Papieren mitbringen, ist klar).
Die max. Frist ist 1 Jahr und egal, dass man ein Visum für 3 Jahre hat.
Und ja, die von UFMS (!!) gemachte Registrierung soll vorhanden sein, die Post regiestriert ja nur für 3 Monate max.
Finde ich absoluter Quatsch, dass man vieles nach Regisetrierung gerichtet ist, denn Registrierung ist das einziege Dokument, welches 1000 mal im Jahr gemacht werden kann.... wegen ständigem Ein- und Ausreisen....
7punkt
Die max. Frist ist 1 Jahr und egal, dass man ein Visum für 3 Jahre hat.
Und ja, die von UFMS (!!) gemachte Registrierung soll vorhanden sein, die Post regiestriert ja nur für 3 Monate max.
Finde ich absoluter Quatsch, dass man vieles nach Regisetrierung gerichtet ist, denn Registrierung ist das einziege Dokument, welches 1000 mal im Jahr gemacht werden kann.... wegen ständigem Ein- und Ausreisen....
7punkt
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