Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin
Verfasst: 14 Mai 2014, 00:20
Vielen Dank, das sind ja einige Antworten. Ich arbeite mal langsam alles ab, was ich nicht verstehe.
Heißt das, man braucht für die deutsche Beibehaltungsgenehmigung eine russische Erklärung, dass man einen Pass bekäme wenn man ihn wollte? Das wäre mir bisher nicht bewusst.bella_b33 hat geschrieben: ich hatte schon das Angebot vom UFMS, einen RU Pass zu bekommen.....und denen ist es eigentlich egal, ob ich meinen DE Pass noch habe oder nicht. Schriftlich bekomme ich das aber nicht, da es offiziell eben nicht möglich ist!
Somit kein Schreiben, daß sie die zweite Staatsbürgerschaft nicht interessiert und daraus folgt dann daß es keine Beibehaltungsurkunde gibt. Ich hab schon den Antrag beim auswärtigen Amt für die Beibehaltungsgenehmigung durch(2012 angefangen, 2013 alles auf Eis gelegt), viele russische und deutsche Dokumente zusammen getragen, man würde das auch sofort freigeben, wenn das Schreiben von RU kommt!
Gruß
Silvio
Wie lernt man den Presidenten kennen? Suchen die zufällig nen neuen Obelix?fugen hat geschrieben:
Das Problem ist für dich unlösbar, weil Russland verlangt dass du die Staatsbürgerschaft ablegst bevor du die russische bekommst, außer du kennst den Präsident ;-)
Muss meine Freundin den Pass abgeben oder nicht?fugen hat geschrieben:Sorry, hatte es nur so flott überflogen :-)
Bei euch ist es wohl möglich, weil ihr schon ewig da seid :-))
Bei mir keine Chance. Muss meinen Pass abgeben wenn ich den anderen Pass haben will.
Laut Kreisverwaltung ja.
Ein Jahr befristet, dann zwei Jahre und wenn dann keine Probleme mit Gesetz etc kommt der deutsche Pass ohne austreten.
Kann sich dann auch mit Sondergenehmigung mehr als 180tage in Russland aufhalten bei Angabe und Prüfung von den Gründen.