Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
No Go
Grünschnabel
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Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von No Go »

Guten Tag,

das Thema wurde möglicherweise schon mehrmals angesprochen. Trotzdem möchte ich es aufgrund aktueller Veränderungen im politischen und rechtlichen Rahmen erneut aufgreifen.

Ich möchte meine russische Freundin heiraten. Sie ist in Russland aufgewachsen und hat dort studiert. Wir haben gemeinsam in Deutschland unser Studium (Physik und Wirtschaft) absolviert.

Jetzt wünschen wir uns beide eine doppelte Staatsangehörigkeit, da dies unser berufliches und privates Leben erheblich erleichtern würde. Gerade für mich wäre es wichtig einen russischen Pass zu haben, da ich in einigen Jahren gerne in Russland arbeiten möchte und wir oft hin- und her pendeln.

Gibt es irgendeine Möglichkeit eine solche doppelte Staatsbürgerschaft, auch mit viel Aufwand, zu erreichen? Es heißt immer, dies sei bis auf Ausnahmen nicht vorgesehen. Wie könnte ich das trotzdem schaffen?

Wie könnte meine Freundin eine doppelte Staatsbürgerschaft erlangen? Gibt es Bundesländer in denen das besser geht? Zur Auswahl steht insbesondere Bayern und Ba-Wü.

Ansonsten sehe ich das richtig, dass man mit einer Niederlassungserlaubnis die gleichen Privilegien wie ein deutscher Staatsbürger hat, insbesondere in Bezug auf Mutterschutz? Und gehe ich richtig in der Annahme, das nach zwei Jahren arbeit eine solche Niederlassungserlaubnis (nach einem deutschen Studium oder Hochzeit) gewährt wird?

Vielen Dank für Hilfe und Tipps!

Viele Grüße
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Sibirier
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von Sibirier »

Ich sehe nur eine Moeglichkeit, nach Oesterreich ziehen und beide die oesterreichische Staatsangehoerigkeit beantragen, DE erlaubt nur in seltenen Faelle doppelte Staatsangehoerigkeit...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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bella_b33
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von bella_b33 »

Sibirier hat geschrieben:Ich sehe nur eine Moeglichkeit, nach Oesterreich ziehen und beide die oesterreichische Staatsangehoerigkeit beantragen, DE erlaubt nur in seltenen Faelle doppelte Staatsangehoerigkeit...
Die Ösi-Staatsbürgerschaft hilft da eigentlich nicht weiter, da die Russen auch normalerweise keine Mehrstaatlichkeit dulden, wenn sie eine Staatsbürgerschaft vergeben! Normalerweise.....kann vllt. auch irgendwo in nem kleinen Dorf im letzten Winkel des Landes, möglich sein sein daß man evtl. nen Pass bekommt(in RU ist ja nichts unmöglich) und nicht weiter nach der Staatsbürgerschaft gefragt wird, keine Ahnung! Geschieht das aber ohne die Beibehaltungsgenehmigungsurkunde aus Deutschland und man wird erwischt, erlischt sofort die deutsche Staatsbürgerschaft, das bitte immer vor Augen halten.

Mal so grob:
Man muss als Deutscher zuerst einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft durch bekommen. Dafür muss man schon ein paar gute Gründe bringen. Einfach mal beim auswärtigen Amt erkundigen.

Kurzes Ende(zumindest mein derzeitiger Wissensstand):
Die Urkunde gibt es aber letztendlich nicht, da das auswärtige Amt weiß, das Russland eine Staatsbürgerschaft normalerweise nur vergibt, wenn man die ursprüngliche Staatsbürgerschaft ablegt.
Wenn das UFMS also eine Staatsbürgerschaft, unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit, vergeben würde(was es ja offiziell nicht macht), müsste es Dies vorher schriftlich fürs Auswärtige Amt bestätigenm, damit der o.g. Antrag auf Beibehaltung genehmigt werden kann.....und ein solches Schreiben wird es bei der derzeitigen Rechtslage, nicht geben!

Diese Infos sind ca. 1 Jahr alt, direkt von den genannten Ämtern.

Gruß
Silvio
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No Go
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von No Go »

Guten Tag,

vielen Dank für die Antwort. Das hört sich ja leider nicht so gut an. Aber nicht prinzipiell aussichtslos. Wenn ich das richtig Also wäre die Marschroute:
a) Beibehaltungsgenehmigung beantragen und gute Gründe liefern.
b) Russland dazu bringen mir einen Pass zu geben.

Erstmal zu a). Hier ist eine Liste mit Gründen: http://www.wellington.diplo.de/contentb ... tungDD.pdf
Wäre es nicht einfach zu belegen, das man z.B. beim Erbrecht benachteiligt wird? Oder ich mich nicht für ein Förderprogramm des Russischen Staates der Wissenschaft bewerben kann? etc. Wo kann ich mich darüber informieren, welche Gründe das Bundesverwaltungsamt in Köln zulässt? Falls keine konkreten Fälle bekannt sind, würde ich die kontaktieren.

Zu b) Prüfen die russischen Behörden, ob ich meinen deutschen Pass abgebe? Vielleicht ziehe ich einfach temporär in die Krim ;-)

Viele Grüße
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fugen
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von fugen »

Silvio, es hängt in dem Fall an Russland, weil die keine doppelte Staatsbürgerschaft dulden.
Deine Freundin/Frau bekommt nach drei Jahren den deutschen Pass. Das Problem ist für dich unlösbar, weil Russland verlangt dass du die Staatsbürgerschaft ablegst bevor du die russische bekommst, außer du kennst den Präsident ;-)

Deutschland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Du musst nur gewichtige Gründe(Familie in D z.B ist ausreichend als Grund)

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Beibehaltungsgenehmigung
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bella_b33
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von bella_b33 »

fugen hat geschrieben:Silvio, es hängt in dem Fall an Russland, weil die keine doppelte Staatsbürgerschaft dulden.
Eugen, das hatte ich auch so geschrieben ;)

Gruß
Silvio
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von bella_b33 »

fugen hat geschrieben:Silvio, es hängt in dem Fall an Russland, weil die keine doppelte Staatsbürgerschaft dulden.
Jap, weiß ich. Schrieb ich auch weiter oben :)

Hi Eugen,
ich hatte schon das Angebot vom UFMS, einen RU Pass zu bekommen.....und denen ist es eigentlich egal, ob ich meinen DE Pass noch habe oder nicht. Schriftlich bekomme ich das aber nicht, da es offiziell eben nicht möglich ist!

Somit kein Schreiben, daß sie die zweite Staatsbürgerschaft nicht interessiert und daraus folgt dann daß es keine Beibehaltungsurkunde gibt. Ich hab schon den Antrag beim auswärtigen Amt für die Beibehaltungsgenehmigung durch(2012 angefangen, 2013 alles auf Eis gelegt), viele russische und deutsche Dokumente zusammen getragen, man würde das auch sofort freigeben, wenn das Schreiben von RU kommt!

Gruß
Silvio
Zuletzt geändert von bella_b33 am 13 Mai 2014, 18:58, insgesamt 2-mal geändert.
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Sibirier
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von Sibirier »

Ich bekam ebenfalls die Antwort vom Ovir die Antwort, doppelte Staatsangehoerigkeit moeglich, wenn ich das Einverstaendnis der dt. Botschaft bekomme..
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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zimdriver
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von zimdriver »

fugen hat geschrieben:....
Deine Freundin/Frau bekommt nach drei Jahren den deutschen Pass. ...
Gelten die 3 Jahre wieder?
Ich meinte, es wäre sehr viel länger geworden.
Sie darf ihren russischen Pass wohl nicht behalten nach derzeitigen Gesetzen. Ausnahmen gibt es meines Wissens nur bei jüdischer Übersiedlung bzw. bei Kindern, die bereits mit zwei Pässen geboren werden.
Aber den Vid, die Aufenthaltsgenehmigung, darfst du erwerben, wenn du hier arbeiten willst.
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fugen
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Re: Doppelter Staatsangehörigkeit nach Hochzeit mit Russin

Beitrag von fugen »

Sorry, hatte es nur so flott überflogen :-)

Bei euch ist es wohl möglich, weil ihr schon ewig da seid :-))

Bei mir keine Chance. Muss meinen Pass abgeben wenn ich den anderen Pass haben will.

Laut Kreisverwaltung ja.
Ein Jahr befristet, dann zwei Jahre und wenn dann keine Probleme mit Gesetz etc kommt der deutsche Pass ohne austreten.
Kann sich dann auch mit Sondergenehmigung mehr als 180tage in Russland aufhalten bei Angabe und Prüfung von den Gründen.
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