Re: Einreise Schengen-Raum
Verfasst: 16 Okt 2022, 03:57
Bringst ihm so ne riesige Didl Maus mit Saugnapf mit und klatscht das Viech mittig ans Glas vom Schalter...das gibt Punkte
Russland-Forum des ehemaligen Portals aktuell.ru
https://www.russland-aktuell.net/
Bringst ihm so ne riesige Didl Maus mit Saugnapf mit und klatscht das Viech mittig ans Glas vom Schalter...das gibt Punkte
Hab ich auch gerade im Newsletter der AHK gelesen. Hier der entsprechende Artikel in der RBKkamensky hat geschrieben: 17 Okt 2022, 20:53 DE zieht fuer ein Schengen-Visaerteilung an russische Staatsbuerger/innen die Schrauben gemaess Bericht noch staerker an!
Und dazu dann noch ggf. Finanzierungsnachweise in Form von Kontoauszügen:7. Einladung des Gastgebers (Original und Fotokopie)
o Amtliche Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz des Gastgebers. Das Original der Verpflichtungserklärung verbleibt zur Prüfung bei der deutschen Auslandsvertretung und wird erst bei Passabholung zurückgegeben. Sollte der Gastgeber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dann sind auch Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten seines nationalen Reisepasses und seiner Aufenthaltsgenehmigung mit einzureichen.
Das ist das Merkblatt für Besuche von nahen Verwandten, Anforderungen in anderen Fällen können sicher abweichen:10. Gegebenenfalls Finanzierungsnachweise
Nachweise über die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln während des Aufenthalts auf dem Gebiet der Schengen-Mitgliedstaaten können nur mit einer entsprechenden aktuellen auf den Namen des Antragstellers ausgestellten Bestätigung von einer nachweislich auch in den EU-Mitgliedsstaaten tätigen Bank akzeptiert werden.
Bei erforderlichen Doks zum Besuch naher Verwandter steht unter Punkt 7 die Verpflichtungserklärung und unter Punkt 10 "Gegebenenfalls Finzanzierungsnachweis". Wahrscheinlich dieser Nachweis dann doch nur im Zweifelsfall notwendig. Zumindest für Familien.paramecium hat geschrieben: 18 Okt 2022, 10:55 Ist die Verpflichtungserklärung, bei der der Einladene haftet und Liquidität nachweist, aktuell keine mögliche Option mehr?
und jetzt kommts:knutella2k hat geschrieben: 18 Okt 2022, 11:51Bei erforderlichen Doks zum Besuch naher Verwandter steht unter Punkt 7 die Verpflichtungserklärung und unter Punkt 10 "Gegebenenfalls Finzanzierungsnachweis". Wahrscheinlich dieser Nachweis dann doch nur im Zweifelsfall notwendig. Zumindest für Familien.paramecium hat geschrieben: 18 Okt 2022, 10:55 Ist die Verpflichtungserklärung, bei der der Einladene haftet und Liquidität nachweist, aktuell keine mögliche Option mehr?
Touristen haben da nen Problem...
In dem Merkblatt für Verwandtschaftsbesuche, das ich gefunden habe, ist das "ggf." mit drin (es gibt zwei davon, einmal "nahe Verwandte" - Ehepartner, Kinder, Eltern - und "andere Verwandte"). Vielleicht hast du in das Merkblatt für andere Verwandte geguckt?bella_b33 hat geschrieben: 18 Okt 2022, 12:04 und jetzt kommts:
In dem Dokument für den Besuch Verwandter(Ehepartner zählen wohl unter diese Kategorie), hat man das "gegebenenfalls" weg gelassen.
Piter90 hat geschrieben: 18 Okt 2022, 11:47Das ist das Merkblatt für Besuche von nahen Verwandten, Anforderungen in anderen Fällen können sicher abweichen:10. Gegebenenfalls Finanzierungsnachweise
Nachweise über die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln während des Aufenthalts auf dem Gebiet der Schengen-Mitgliedstaaten können nur mit einer entsprechenden aktuellen auf den Namen des Antragstellers ausgestellten Bestätigung von einer nachweislich auch in den EU-Mitgliedsstaaten tätigen Bank akzeptiert werden.
https://germania.diplo.de/blob/2558742/ ... s-data.pdf