Deutsche Visa: Nachweis von Geldmitteln trotz Verpfl.-Erklär

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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AnGro
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Beitrag von AnGro »

Sibirier hat geschrieben:Hast Du jedoch Deinen Wohnsitz in Deutschland, kannst Du hier in Moskau m. Wissens keine Einladung machen, dann ist, wie Du schon schreibst, die Ausländerbehörde Deines Wohnsitzes zuständig!
Na ja, fast so. Man kann auch mit einem im Pass eingetragenen dt. Wohnsitz in Moskau die Verpflichtungserklaerung machen, aber man sollte schon glaubhaft darlegen, dass man in Russland wohnt. Fakt war letztes Jahr, dass wie schon erwaehnt die Botschaft fuer diese Erklaerung keine Bonitaetspruefung machen durfte, aber bei der Visabeantragung dann vom Antragsteller und nach ein paar bloeden Diskussionen mit einem unsachlichen und frechen Obersachverwalter ein Kontoauszug von mir akzeptiert wurde. Der Typ war aber wirklich der erste, der frech wurde, ich hab mich da arg zusammengerissen, aber hinter dem dicken Panzerglas kann er sich sowas ja erlauben.
Was aber hilft, ist sich bei sich andeutenden ernsthaften Problemen sich telefonisch an den Chef der Notenabteilung zu wenden.
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Aetschi
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Beitrag von Aetschi »

Also ich finde die drehen doch langsam am Rad oder.

rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr
:evil:
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Karsten Packeiser hat geschrieben: Ab sofort wird auch bei in Moskau ausgestellten Verpflichtungserklärungen eine Bonitätsprüfung durchgeführt.
Gilt das auch fuer Verpflichtungserklaerungen fuer Ehepartner? Oder wen wolltest du wie einladen?

Dietrich
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Sibirier
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Beitrag von Sibirier »

Also ich mußte immer für meine Frau eine Verpflichtungserklärung in der Botschaft machen....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
StefanKlein

Beitrag von StefanKlein »

Hallo,

ich muss Sibirier auch zustimmen, denn ich hatte letztes Jahr bei der Rechtsabteilung im Konsulat nachgefragt und diese erklaerten mir, dass ich auch fuer die Ehefrau und deren Tochter (sie trug zu der Zeit auch schon meinen Namen), eine VE ausstellen muesste. Habe ich natuerlich auch gemacht. Antrag auf Visum fuer 1 Jahr mit mehrmaliger Ein- und Ausreise bis zu max. 90 Tagen im Jahr. Weiss nicht mehr was es kostete, aber ich glaube insgesamt 700 Rubel. Komischerweise war das Visum fuer die Tochter diesesmal kostenlos, im Vorjahr habe ich noch die halbe Visagebuehr entrichten muessen.
Nun sind die Visa abgelaufen und ich frage mich, was muss ich nun wieder fuer Papiere ausfuellen, vorzeigen,.......

Es wird immer verrueckter!!!!!!

Gruss

Stefan
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CSB_Wolf
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Beitrag von CSB_Wolf »

@ Sibirier
Also ich mui¿1/2te immer fi¿1/2r meine Frau eine Verpflichtungserkli¿1/2rung in der Botschaft machen
Aber nur weil Du in Moskau wohnst. Wenn Du in Deutschland wohnen wuerdest sieht es wieder anders aus. Ich musste fuer meine Frau noch nie eine Verpflichtungserklaerung machen. Der Ehefrau eines deutschen ist nach deutschem Recht zu jeder Zeit ein Visum zu erteilen und dies kostenlos 8)

Gruss
Wolf
StefanKlein

Beitrag von StefanKlein »

Warum musste ich dann letztes Jahr eine VE schreiben??????


Ich bin Deutscher, lebe in Moskau, mit Vidna Schitelstwa (gueltig 5 Jahre)
und musste diese doofe VE schreiben!!!!

Was ist nun richtig?????? Mit VE ohne VE,----- Ich weiss es nicht mehr oder besseer gesagt, ich habe nun NULL AHNUNG!!!!!

Gruss

Stefan
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