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Verfasst: 09 Apr 2006, 22:40
von zimdriver
... klar, von D-Land aus kann jeder fahren, wohin er will. Wenn noch klein, dann mit der Stewardess an der Hand, wenn größer, dann gibt's das Malbuch ...

Verfasst: 10 Apr 2006, 09:04
von Dietrich
zimdriver hat geschrieben:Wenn noch klein, dann mit der Stewardess an der Hand, wenn größer, dann gibt's das Malbuch ...
...und wenn noch ein Stueck groesser, dann ist die Hand der Stewardess wieder interessant :-)

Verfasst: 10 Apr 2006, 19:07
von zimdriver
Mensch, blacki, jetzt haste aber reingehauen. Wars so schlimm beim letzten Mal? :roll:
Gruss

Verfasst: 11 Apr 2006, 11:53
von Magdeburg-Moskva
hc_blacki hat geschrieben:Hmmm, wenn es Kolchosenfloße ist von einer Saftschubse die bei Homo-Flot ihren Dienst verrichtet...
Hmm, sind die Aeroflot-Saftschubsen wirklich soo oberschwuppig? Ich bin eigentlich ganz froh, wenn ich Aeroflapp fliege, dass die Saftschubseriche sich zumindest nicht so offenkundig schwuppig verhalten. Im Gegensatz zu GEXX. Da tut einem ja schon beim Hinsetzen (auf den Sitz) was weh, wenn man so in nem gut sitzenden Anzug als Alleinreisender 26jähriger, gutaussehender Kerl, dasitzt und als einziger von den Saftschubsen zuvorkommend bedient wird...

Verfasst: 11 Apr 2006, 21:04
von zimdriver
... guckst Du Dir auch den Sitz vorher richtig an :lol:
Nichts für ungut!

Verfasst: 12 Apr 2006, 00:53
von Magdeburg-Moskva
zimdriver hat geschrieben:... guckst Du Dir auch den Sitz vorher richtig an :lol:
Nichts für ungut!
Jenachdem, wie mir gerade ist, fliege ich halt SU oder ST. :-)

Re: Besuch in DE wenn nicht volljährig

Verfasst: 24 Jul 2016, 17:36
von Wladimir30
Hallo an alle,

habe hier mal ein superaltes Thema ausgebuddelt und wollte mal fragen, ob es zu diesem Thema neue Infos gibt. Also ob ich meine "kids" (15 und 17 Jahre alt) alleine von Moskau nach Hannover fliegen lassen kann/darf oder nicht. Erfahrungen, wie das geht, haben sie mehr als genug. Visum etc. ist kein Problem, da sie beide Pässe haben. Es geht also nur ums Einchecken, durch die Passkontrolle, in den Flieger Setzen und Aussteigen, Passkontrolle und Oma und Opa in die Arme fallen.

Ich habe gelesen, dass es ab 12 Jahren wohl möglich sei, auf Wunsch auch mit Begleitservice. Dieser kostet Geld, und ich frage mich, ob ich dieses Geld den Kindern nicht lieber als Taschengeld mitgebe, wenn sie zu Oma und Opa reisen.

Vielen Dank für Eure Infos im voraus.

Re: Besuch in DE wenn nicht volljährig

Verfasst: 24 Jul 2016, 18:38
von zimdriver
... Waldi,
du kannst deine Kinder bedenkenlos allein reisen lassen. Der Weg von Waldimir nach Moskau ist gefährlicher.
Den Begleitservice kannst du dir sparen, das Geld wird dankbar als Taschengeld akzeptiert. Sei nicht traurig, wenn sie es nicht in Überraschungseier investieren.
Sicherheitshalber kannst du den "Kleinen" noch als Alleinreisenden markieren.

Unsere jüngste Tochter fliegt seit ihrem 15. Lebensjahr zwischen Moskau und Berlin. Die Benutzung des Berlinienbus, der DB und des ÖPNV in Deutschland kann aufregender sein, z.B. bei Auswärtsspielen von Dynamo Dresden oder bei Ordnungsmärschen vor dem Magdeburger Hbf...
Die beiden Grossen flogen ab 12. Geburtstag nach USA, ab 15. grundsätzlich ohne Anmeldung.

Also, loslassen. Es kann nichts passieren, was nicht auch mit dir passieren würde.

Re: Besuch in DE wenn nicht volljährig

Verfasst: 24 Jul 2016, 21:10
von Wladimir30
Vielen Dank für die Info. Es ging mir nicht darum, ob da was passieren könnte. Da bin ich ich so recht ruhig eigentlich. Es ging mir darum, ob sie es rechtlich DÜRFEN, oder ob es da strenge Vorschriften gibt, dass sie trotzdem mit Begleitung reisen müssen. Anscheinend nicht. Vielen Dank, das war das, was ich wisse wollte.

Und für die aufmunternden Worte ebenfalls vielen Dank.

Re: Besuch in DE wenn nicht volljährig

Verfasst: 24 Jul 2016, 21:21
von zimdriver
... hatte ich vergessen:
Für die deutsche Seite müssen sie eine einfache Erklärung der Eltern mitbringen, in der die Zustimmung zur Reise geschrieben ist. Das kann formlos, ohne Notar sein.
Für die russische Seite muss eine notarielle Erklärung vorgelegt werden, worin die Zustimmung zu Reisen in die xxx Länder gegeben wird.