Besuch in DE wenn nicht volljährig
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Anonymous
Besuch in DE wenn nicht volljährig
Hallo zusammen,
ist es möglich aus Russland auszureisen wenn man nicht volljährig ist?
Also eine noch nicht volljährige Freundin will mich besuchen und die Frage ist nun, ob sie alleine reisen kann oder ob da unbedingt eine Begleitperson dabei sein muss.
Ich hab schon versucht mich direkt vor Ort zu erkundigen aber da bekommt man immer nur widersprüchliche Antworten.
Die einen sagen, es reicht wenn die Eltern ein Einverständnis-Formular unterschreiben, die anderen sagen das unbedingt eine Vollmacht auf eine andere Person ausgeschrieben werden muss, die dann mitreist.
Habt ihr da Erfahrungen oder könnt mir da genaue Infos geben?
Vielen Dank schon mal!
LG, amon-ra
ist es möglich aus Russland auszureisen wenn man nicht volljährig ist?
Also eine noch nicht volljährige Freundin will mich besuchen und die Frage ist nun, ob sie alleine reisen kann oder ob da unbedingt eine Begleitperson dabei sein muss.
Ich hab schon versucht mich direkt vor Ort zu erkundigen aber da bekommt man immer nur widersprüchliche Antworten.
Die einen sagen, es reicht wenn die Eltern ein Einverständnis-Formular unterschreiben, die anderen sagen das unbedingt eine Vollmacht auf eine andere Person ausgeschrieben werden muss, die dann mitreist.
Habt ihr da Erfahrungen oder könnt mir da genaue Infos geben?
Vielen Dank schon mal!
LG, amon-ra
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FabiRq
Hallo,
mit belastbarer Information kann ich zwar nicht dienen, aber ich bin gestern im Flugzeug neben einer nicht volljährigen Russin gesessen, die in der Ukraine ihren Vater besucht hat (sie war auf der Rückreise). Sie hatte ein Schreiben ihrer Mutter dabei und damit war das wohl kein Problem.
Ob das jetzt übertragbar ist, musst Du selber rausfinden ;-)
viele Grüße
FabiRq
mit belastbarer Information kann ich zwar nicht dienen, aber ich bin gestern im Flugzeug neben einer nicht volljährigen Russin gesessen, die in der Ukraine ihren Vater besucht hat (sie war auf der Rückreise). Sie hatte ein Schreiben ihrer Mutter dabei und damit war das wohl kein Problem.
Ob das jetzt übertragbar ist, musst Du selber rausfinden ;-)
viele Grüße
FabiRq
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StefanKlein
Hallo amon-ra,
ich kann dir mit Sicherheit sagen, wie es richtig ist, denn ich habe noch eine minderjaehrige Tochter, die oefters allein verreist.
Deine Freundin muss von beiden Erziehungsberechtigten eine Einverstaendniserklaerung haben, in der geschrieben steht, dass sie alleine verreisen darf. Sonst nichts!
Unsere Tochter flog mit einer solchen Erklaerung alleine nach Deutschland, Italien und in die Tuerkei. Also, mache dir keine Gedanken es ist einfacher als man denkt.
Gruss
Stefan
ich kann dir mit Sicherheit sagen, wie es richtig ist, denn ich habe noch eine minderjaehrige Tochter, die oefters allein verreist.
Deine Freundin muss von beiden Erziehungsberechtigten eine Einverstaendniserklaerung haben, in der geschrieben steht, dass sie alleine verreisen darf. Sonst nichts!
Unsere Tochter flog mit einer solchen Erklaerung alleine nach Deutschland, Italien und in die Tuerkei. Also, mache dir keine Gedanken es ist einfacher als man denkt.
Gruss
Stefan
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StefanKlein
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Anonymous
- zimdriver
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 4927
- Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
- Wohnort: Moskau- es war einmal
Stefan hat's getroffen, deshalb nur kleiner Nachsatz von mir:
Die Erklärung muss notariell beglaubigt sein. Bei Kindern unter 16 muss meines Wissen irgendein Mensch mitfliegen, auf den eine weitere Vollmacht (doverennost) als Begleitperson ausgestellt ist. So zumindest ist es bei uns. Das unterscheidet sich von D- Land, wo dem Kind eine Tasche um den Hals gehängt wird und die LH- Tante von/ bis Begleitperson alles regelt. Hier ist der Grenzbeamte dazwischen.
Gruss
Die Erklärung muss notariell beglaubigt sein. Bei Kindern unter 16 muss meines Wissen irgendein Mensch mitfliegen, auf den eine weitere Vollmacht (doverennost) als Begleitperson ausgestellt ist. So zumindest ist es bei uns. Das unterscheidet sich von D- Land, wo dem Kind eine Tasche um den Hals gehängt wird und die LH- Tante von/ bis Begleitperson alles regelt. Hier ist der Grenzbeamte dazwischen.
Gruss
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Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Unbegleitete Minderjährige auf Reisen
Exakt!!!zimdriver hat geschrieben:Die Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Meines Erachtens nicht. Bei http://www.Aeroflot.ru hatte ich vor kurzem gerade etwas zur Flugabfertigung von Unbegleiteten Minderjährigen gelesen, einschließlich eines Musters für eine Erklärung gegenüber der Aeroflot. Die anderen Fluggesellschaften nehmen ebenfalls diese sog. unaccompanied minors an.zimdriver hat geschrieben:Bei Kindern unter 16 muss meines Wissen irgendein Mensch mitfliegen, auf den eine weitere Vollmacht (doverennost) als Begleitperson ausgestellt ist. So zumindest ist es bei uns. Das unterscheidet sich von D- Land, wo dem Kind eine Tasche um den Hals gehängt wird und die LH- Tante von/ bis Begleitperson alles regelt. Hier ist der Grenzbeamte dazwischen.
Wenn der gesetzliche Vertreter (Eltern, Vormund) der Reise in der vorgeschriebenen Form zustimmt, alle Visa vorhanden sind, hat auch ein Grenzbeamter nichts mehr zu melden. Man erkundige sich aber vorher beim Grenzposten.
- zimdriver
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 4927
- Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
- Wohnort: Moskau- es war einmal
Stelle ich mir jedoch ziemlich stressig vor, von derTagesform eines Posten abhängig zu sein
Hat denn jemand praktische Erfahrungen gemacht? Ichdenke, dass dies nicht Sache der Fluggesellschaft ist, sondern daß dies durch den Passkontrolleur entschieden wird. Wenn ichdaran denke, mit wieviel Papier ex- Sowjetbürger gelegentlich vor dem Fenster stehen ...
Gruss
Gruss
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Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Klarstellung: Alleinreisende Kinder
Die Fluggesellschaften nehmen grundsätzlich allein reisende Kinder zum Flug an. Das kostet extra und ist mit viel Papierkram gegenüber der Fluggesellschaft verbunden. Bei der Buchung müssen bereits alle Hinbringer und Abholer namentlich genannt werden. Zum Check-In muss man rechtzeitig erscheinen und noch zusätzliche Erklärungen abgeben.
Wie in allen anderen Fällen auch, macht der Check-in-Mitarbeiter eine Art Vorkontrolle, ob der Fluggast alle nötigen Ein-, Aus- und Durchreise-Unterlagen vorliegen hat. Bei unbegleiteten Kindern oder Kindern ohne elterliche Begleitung eben auch, ob alle Zusatzzettel vorhanden sind. Ist dem nicht der Fall, wird die Beförderung abgelehnt. Denn gerade in den USA oder Schengenländern zahlen die Fluggesellschaften (und alle anderen Transportunternehmer) richtig böse Strafen, wenn sie einen Fluggast ohne gültige Papiere "anliefern".
Die endgültige Entscheidung über den Grenzübertritt trifft der jeweilige Grenzbeamte des Aus-, Durch- und Einreiselandes.
Daher die eindringliche Bitte - Nachfrage beim jeweiligen Grenzposten (Land, das [zeitweilig] verlassen werden soll) und den Konsulaten von Transit- und Zielland.
Wie in allen anderen Fällen auch, macht der Check-in-Mitarbeiter eine Art Vorkontrolle, ob der Fluggast alle nötigen Ein-, Aus- und Durchreise-Unterlagen vorliegen hat. Bei unbegleiteten Kindern oder Kindern ohne elterliche Begleitung eben auch, ob alle Zusatzzettel vorhanden sind. Ist dem nicht der Fall, wird die Beförderung abgelehnt. Denn gerade in den USA oder Schengenländern zahlen die Fluggesellschaften (und alle anderen Transportunternehmer) richtig böse Strafen, wenn sie einen Fluggast ohne gültige Papiere "anliefern".
Die endgültige Entscheidung über den Grenzübertritt trifft der jeweilige Grenzbeamte des Aus-, Durch- und Einreiselandes.
Daher die eindringliche Bitte - Nachfrage beim jeweiligen Grenzposten (Land, das [zeitweilig] verlassen werden soll) und den Konsulaten von Transit- und Zielland.