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Gesetzestext
Verfasst: 04 Jul 2006, 13:19
von Zeppelin
Verfasst: 05 Jul 2006, 21:34
von Sibirier
Hi Karsten,
Die dt. Botschaft hat aber noch vor rd. 2 Jahren die schriftliche Verpflichtungserklärung verlangt!!!!
Verfasst: 05 Jul 2006, 22:12
von Zeppelin
Sibirier hat geschrieben:Hi Karsten,
Die dt. Botschaft hat aber noch vor rd. 2 Jahren die schriftliche Verpflichtungserklärung verlangt!!!!
Ich verstehe den Beitrag von Karsten auch nicht, aber er wusste wohl schon früher besser Bescheid.
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz, BGBl. 2004 I, Seite 1950).
Zuletzt geändert durch
* Artikel 25 des Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818)
Dieses Gesetz trat am 01.01.2005 in Kraft und löste das AufenthG/EWG ab.
http://www.aufenthaltstitel.de/freizuegigkeitsgeu.html
Selbst wenn schon zuvor die Ehegatten dt. Staatsbürger von VE, Gebüren für Visa, etc. befreit waren, hat sich das noch längst nicht überall herumgesprochen.
Unter dem Link findest Du dbzgl. die klare Rechtslage.
Grüße
Zeppelin
Verfasst: 06 Jul 2006, 02:03
von CSB_Wolf
Hallo, guten Abend
sorry, aber durch lauter Fussball blicke ich dass jetzt nicht so richtig, vielleicht könnt Ihr mir dabei mal auf die Sprünge helfen
Meine Frau aus Moskau kann zu mir kommen und gehen wann sie will, dass ist kein Problem. Aber ihre Tochter (meine Stiftochter) hat als Familienangehörige
nun auch ein Anspruch auf die Einreise nach Deutschland zu Besuchszwecken

Vor 1 Jahr wurde ihr das Besuchsvisum verweigert, weil die Deutsche Botschaft geglaubt hatte dass sie in Deutschland bleiben will, dass will sie aber gar nicht

Die will ja nur zusammen mit Ihrer Mutter mich, also ihren Stiefvater besuchen 8)
Jo ich weiss, ist jetzt ein bisschen kompliziert aber es ist auch schon spät 8)
Gruss
Wolf
Verfasst: 06 Jul 2006, 02:37
von Zeppelin
CSB_Wolf hat geschrieben:Hallo, guten Abend
sorry, aber durch lauter Fussball blicke ich dass jetzt nicht so richtig, vielleicht könnt Ihr mir dabei mal auf die Sprünge helfen
Meine Frau aus Moskau kann zu mir kommen und gehen wann sie will, dass ist kein Problem. Aber ihre Tochter (meine Stiftochter) hat als Familienangehörige
nun auch ein Anspruch auf die Einreise nach Deutschland zu Besuchszwecken

Vor 1 Jahr wurde ihr das Besuchsvisum verweigert, weil die Deutsche Botschaft geglaubt hatte dass sie in Deutschland bleiben will, dass will sie aber gar nicht

Die will ja nur zusammen mit Ihrer Mutter mich, also ihren Stiefvater besuchen 8)
Jo ich weiss, ist jetzt ein bisschen kompliziert aber es ist auch schon spät 8)
Gruss
Wolf
Da bist Du leider auf dem Holzweg. - Etwa so, wie Bär Bruno auf den Teirschutz in Dtl. gebaut hatte.
Deine Stieftochter hätte nur dann einen Anspruch auf problemlose Einreise, wenn Du sie adoptieren würdest, oder wenn Deine Frau inzwischen in D eingebürgert wäre.
Beides setzt jedoch die Einwilligung des leiblichen Vaters voraus - so ist zumindest mein aktueller Informationsstand über das russische Kindschafts-, Sorge- und Familienrecht.
Man möge mich

, dass ich die einschlägigen Rechtsquellen nicht zitieren kann, aber über das Verbleiberecht müssen beide russichen Eltern einvernehmlich entscheiden, selbst wenn es keinerlei Beziehung zu dem leiblichen Vater gibt.
Einfach so in Begleitung der Mutter gibt es zumindest keinen Anspruch auf Einreise nach D.
Der Ausweg wäre - sofern das Kind alt genaug dafür ist - eine Touristenreise nach D.
Das ist jetzt nicht sehr präzise, entspricht aber der Sachlage.
Grz.
Zeppelin
Verfasst: 06 Jul 2006, 19:19
von CSB_Wolf
@ Zeppelin
Danke dir mal für deine schnelle Antwort, dass habe ich schon gedacht dass es nicht so einfach ist.
Gruss
Wolf
Verfasst: 06 Jul 2006, 22:53
von Zeppelin
CSB_Wolf hat geschrieben:@ Zeppelin
Danke dir mal für deine schnelle Antwort, dass habe ich schon gedacht dass es nicht so einfach ist.
Gruss
Wolf
"Nich da für", wie der Kölner sagen würde.
Aber so schwer ist es auch nicht. Lade Deine Stieftochter einfach zu einer Besuchsreise nach D ein. Auch russiche Kinder dürfen ja ihre Ferien in D verbringen.
Mangelnde Rückkehrbereitschaft? Ha ha. Klarer Fall von Beweislastumkehr.
Aber ich weiß ja nicht, wie alt das Mädchen ist und über weitere mögliche Aspekte mag ich nicht spekulieren.
Gruß,
Zeppelin
Verfasst: 06 Jul 2006, 23:17
von zimdriver
Ich will ja kein neues Thema reinbringen hier,
Aber:
Hat Deine Stieftochter von ihrem leiblichen Vater eine Doverennost', daß sie überhaupt ein Visum beantragen kann??
Sibirier meinte zwar letztens, daß seit dem 1. April 2003 ein russisches Gesetz existiere, das dies nicht mehr notwendig sei. Ich weiß jedoch, daß alle europäischen Schengen- Botschaften darauf bestehen. Und im Zweifelsfalle ist nicht Arbeiten/ Entscheiden immer noch besser als einen Fehler zu begehen/ ein Risiko einzugehen.
Nichts für ungut.
Verfasst: 07 Jul 2006, 01:53
von CSB_Wolf
@ Zeppelin
Aber ich weiß ja nicht, wie alt das Mädchen ist und über weitere mögliche Aspekte mag ich nicht spekulieren.
Zu alt, über 18 Jahre alt und zu hübsch, sodas die Botschaft immer vermutet dass sie in Deutschland bleiben möchte 8)
@ zimdriver
Hat Deine Stieftochter von ihrem leiblichen Vater eine Doverennost', daß sie überhaupt ein Visum beantragen kann??
Ja hat sie alles, bzw. meine Frau.
Gruss
Wolf