Visum fuer Ehepartner OHNE Verpflichtungserklaerung
Visum fuer Ehepartner OHNE Verpflichtungserklaerung
Es wird immer besser!
(diesmal aber nicht ironisch gemeint!)
Nachdem fuer meine Frau mal wieder das Jahresvisum faellig wird, habe ich mir schon vor einigen Wochen einen termin zur Visavergabe geholt. Heute habe ich es dann endlich geschafft, in der Botschaft den zustaendigen Sachbearbeiter (Herr Braun) ans Telefon zu bekommen, um mir am gleichen Tag (etwas frueher) einen Termin fuer die VE zu holen.
Und was sagte Herr Braun, als er erfuhr, dass es sich um meine Frau handelt?!?!
"Wenn das ihre Frau ist, dann brauchen sie doch gar keine VE zu machen. Da reicht es, wenn sie bei Abgabe der Visumsunterlagen muendlich ihre Frau nach D einladen.....
Schliesslich haben sie mit ihrer Frau doch ein gemeinsames Konto mit dem sie den Aufenthalt finanzieren, oder?"
Klar!
Also werde ich das am 12. mal testen und euch danach berichten!!!
Wieder 25 Euro, die man sparen kann!
Dietrich
(diesmal aber nicht ironisch gemeint!)
Nachdem fuer meine Frau mal wieder das Jahresvisum faellig wird, habe ich mir schon vor einigen Wochen einen termin zur Visavergabe geholt. Heute habe ich es dann endlich geschafft, in der Botschaft den zustaendigen Sachbearbeiter (Herr Braun) ans Telefon zu bekommen, um mir am gleichen Tag (etwas frueher) einen Termin fuer die VE zu holen.
Und was sagte Herr Braun, als er erfuhr, dass es sich um meine Frau handelt?!?!
"Wenn das ihre Frau ist, dann brauchen sie doch gar keine VE zu machen. Da reicht es, wenn sie bei Abgabe der Visumsunterlagen muendlich ihre Frau nach D einladen.....
Schliesslich haben sie mit ihrer Frau doch ein gemeinsames Konto mit dem sie den Aufenthalt finanzieren, oder?"
Klar!
Also werde ich das am 12. mal testen und euch danach berichten!!!
Wieder 25 Euro, die man sparen kann!
Dietrich
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Natürlich nicht!
Also meine (russische) Frau bekommt ihr Jahresvisum natürlich kostenlos und ganz ohne Verpflichtungserklärung - im Novosibirsker Generalkonsulat.
Ihr müsst auch nicht selbst mitgehen. Euer Ehepartner braucht nur den Auszug aus Eurem deutschen Familienbuch ... und schon bekommt er/sie ein Visum. Wenn ihr wollt, kann ich Euch die Regel dazu raussuchen lassen!
Theoretisch reicht auch eine russische Eheurkunde mit Apostille und amtlicher Übersetzung. Denn damit ist die Ehe auch in Deutschland anerkannt und ihr seid damit unterhaltspflichtig. Und Euer Partner hat damit das Recht ein KOSTENLOSES Visum zu bekommen. Aber das sehen leider nicht alle Konsularbeamten so - wer Lust hat, kann es mal auf den Streit ankommen lassen. Ich biete Schützenhilfe mit den entsprechenden Gesetzen ...
Zejtnot
Ihr müsst auch nicht selbst mitgehen. Euer Ehepartner braucht nur den Auszug aus Eurem deutschen Familienbuch ... und schon bekommt er/sie ein Visum. Wenn ihr wollt, kann ich Euch die Regel dazu raussuchen lassen!
Theoretisch reicht auch eine russische Eheurkunde mit Apostille und amtlicher Übersetzung. Denn damit ist die Ehe auch in Deutschland anerkannt und ihr seid damit unterhaltspflichtig. Und Euer Partner hat damit das Recht ein KOSTENLOSES Visum zu bekommen. Aber das sehen leider nicht alle Konsularbeamten so - wer Lust hat, kann es mal auf den Streit ankommen lassen. Ich biete Schützenhilfe mit den entsprechenden Gesetzen ...
Zejtnot
Re: Natürlich nicht!
Wozu wollen die denn auf dem Konsulat eine Uebersetzung? Also zumindest die sollten jawohl auch was mit russischen Urkunden anfangen koennen. Wir haben zwar eine Apostille, ich weiss aber gar nicht, ob das fuer das Visum notwendig ist. In Moskau braucht man auf jeden Fall keine Uebersetzung!Zejtnot Schott hat geschrieben: Theoretisch reicht auch eine russische Eheurkunde mit Apostille und amtlicher Übersetzung.
Da meine Frau mit dem Kind zu Hause sitzt, werde ich eh fuer sie die Unterlagen einreichen. Abholen muss sie das Visum dann aber selber :-)
Dietrich
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Naja, die Übersetzung ist so eine Sache. Formal braucht man sie schon, denn die Beamten des Auswärtigen Amts (welche über das Visum entscheiden) werden nur für drei oder vier Jahre im jeweiligen Land eingesetzt. Deswegen darf der Beamte die Dokumente in Deutsch oder Französisch (Diplomatensprache) anfordern!
Jedenfalls greift im besprochenen Fall die EU-Freizügigkeitsverordnung, die nach Art. 2, Nr. 2 auch Ehegatten einbezieht. In Art. 3 steht dann ausdrücklich, dass Familienangehörige von EU-Bürgern frei nachziehen oder den EU-Bürger begleiten können. (Damit: Nachzug oder Tourismus).
Den genauen Text konnte ich auf die Schnelle nicht finden. Könnt ja mal googeln.
In einem anderen Forum habe ich noch folgendes Zitat gefunden: "Als deutscher Staatsbürger hat deine rechtmässig verheiratete Ehefrau einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch darauf, die Ehe mit dir zusammen in Deutschland zu leben, und zwar UNANBHÄNGIG von deiner wirtschaftlichen Situation. D.h. wenn du keinen Nachweis über dein Einkommen z.B. aufgrund von Selbstständigkeit beibringen kannst, dann brauchst du das auch nicht. Deine Frau hat trotzdem Anspruch auf ein Visa. Deshalb ist es auch nicht nötig dem Konsulat irgendwelche Nachweise darüber zu geben."
Jedenfalls greift im besprochenen Fall die EU-Freizügigkeitsverordnung, die nach Art. 2, Nr. 2 auch Ehegatten einbezieht. In Art. 3 steht dann ausdrücklich, dass Familienangehörige von EU-Bürgern frei nachziehen oder den EU-Bürger begleiten können. (Damit: Nachzug oder Tourismus).
Den genauen Text konnte ich auf die Schnelle nicht finden. Könnt ja mal googeln.
In einem anderen Forum habe ich noch folgendes Zitat gefunden: "Als deutscher Staatsbürger hat deine rechtmässig verheiratete Ehefrau einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch darauf, die Ehe mit dir zusammen in Deutschland zu leben, und zwar UNANBHÄNGIG von deiner wirtschaftlichen Situation. D.h. wenn du keinen Nachweis über dein Einkommen z.B. aufgrund von Selbstständigkeit beibringen kannst, dann brauchst du das auch nicht. Deine Frau hat trotzdem Anspruch auf ein Visa. Deshalb ist es auch nicht nötig dem Konsulat irgendwelche Nachweise darüber zu geben."
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Noch ein Nachtrag: Wie ihr seht, ist dies im Moment nur eine Verordnung und noch kein Gesetz.
Ich würde also als Betroffener vernünftig bleiben und nicht gleich in den Hungerstreik treten, wenn der Konsulatsbeamte die Regelung nicht kennt. Am Ende wird man mit den Damen und Herren in Moskau (oder anderswo) ja noch einige Male zusammentreffen. Und die sollen ja nicht gleich denken: "Ach schon wieder der Herr Meier mit seiner russischen Braut!"
Ich würde also als Betroffener vernünftig bleiben und nicht gleich in den Hungerstreik treten, wenn der Konsulatsbeamte die Regelung nicht kennt. Am Ende wird man mit den Damen und Herren in Moskau (oder anderswo) ja noch einige Male zusammentreffen. Und die sollen ja nicht gleich denken: "Ach schon wieder der Herr Meier mit seiner russischen Braut!"
Wieso? Am besten die druecken einem das Visum schon gleich in die Hand wenn sie einen nur schon von weitem kommen sehen :-)Zejtnot Schott hat geschrieben: Am Ende wird man mit den Damen und Herren in Moskau (oder anderswo) ja noch einige Male zusammentreffen. Und die sollen ja nicht gleich denken: "Ach schon wieder der Herr Meier mit seiner russischen Braut!"
Aber du hast recht. Man sollte immer freundlich bleiben. Natuerlich kann man auf sein Recht bestehen, denn 25 Euro zuviel ausgeben, nur weil sich der Beamte nicht auskennt ist dann doch zuviel!
Aber gleich bei der ersten "Unsicherheit" ausflippen und einen Aufstand machen... das muss auch nicht sein!
Dietrich


