Wahl der Staatsbürgerschaften bei dt.-russ. Ehen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Paul

Beitrag von Paul »

Zeppelin hat geschrieben:Mir ist durchaus klar, dass die RF einen übergroßen Anteil an den gegenwärtigen Zuständen zu verantworten hat, aber ich vermisse durchaus auch internationales Engagement, um daran etwas zu verbessern.
"Police bombing" für Privatrechtsprobleme? :? :)
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Paul hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:Mir ist durchaus klar, dass die RF einen übergroßen Anteil an den gegenwärtigen Zuständen zu verantworten hat, aber ich vermisse durchaus auch internationales Engagement, um daran etwas zu verbessern.
"Police bombing" für Privatrechtsprobleme? :? :)
Privatrechtsprobleme? Pass-, Melde-, Visa-, Adoptions-, Sozialversicherungs-, Staatsangehörigekeitsrecht etc. fallen ja wohl zumindest in weiten Bereichen ins Ö- sprich Staatsrecht.

Ob und unterwelchen Umständen und mit welchem Aufwand jemand ein Visum etc. bekommt, kann man ja wohl kaum durch einen privatrechtlichen Vertrag regeln. :P
Oder irre ich da so sehr?

Aber Du willst offenbar nicht auf das Kernproblem des Themas eingehen.
Musst Du ja auch nicht.

Aber nochmal zur Info, falls es übersehen wurde:
Es geht um den Mangel an Freizügigkeitsreglungen - insbesondere für binationale Paare und Leute die aus beruflichen Gründen oder aus beidem nicht allein innerhalb der Grenzen allein eines einzigen Nationalstaates operieren können - und um die Abwägung, welche Vor- und Nachteile die Wahl der Staatsangehörigkeiten hat.
Z.B. also um die Fragen des Kindschafts- bzw. Sorge- und Aufenthaltsrechst, die Zimdriver angesprochen hat, und die m.E. sehr schwerwiegend sind.

Zeppelin
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manuchka
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Beitrag von manuchka »

Zeppelin hat geschrieben:
Paul hat geschrieben:"Police bombing" für Privatrechtsprobleme? :? :)
Privatrechtsprobleme? Pass-, Melde-, Visa-, Adoptions-, Sozialversicherungs-, Staatsangehörigekeitsrecht etc. fallen ja wohl zumindest in weiten Bereichen ins Ö- sprich Staatsrecht. Ob und unterwelchen Umständen und mit welchem Aufwand jemand ein Visum etc. bekommt, kann man ja wohl kaum durch einen privatrechtlichen Vertrag regeln. :P Oder irre ich da so sehr?
Aber Du willst offenbar nicht auf das Kernproblem des Themas eingehen.
Musst Du ja auch nicht.
Aber nochmal zur Info, falls es übersehen wurde: ...
Zeppelin, Paul hat sich vielleicht nicht 100% juristisch korrekt ausgedrückt, er meinte nicht Privatrechtsprobleme, sondern private Rechtsprobleme, und die können auch öffentlich-rechtlicher Natur sein. Man muss ja nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und hier hochwissenschaftliche Diskussionen zu irgendwelchen Kernproblemen führen... kann mich irren, aber heute hast du scheinbar irgendwie eine kleine Besserwisser-Brille aufgesetzt... :wink:

Gruß,
Manu
Du erntest, was du säst.
Paul

Beitrag von Paul »

@ Zeppelin:

Muß ich Ironie noch deutlicher kennzeichnen als durch zwei Smilies? Mein von Dir kritisierter Beitrag war durchaus nicht wissenschaftlich-ernst gemeint. Eigentlich hatte ich Bärliner als sehr humorvolle Menschen in Erinnerung ...

BG Paul


EDIT: Ferner weiß ich nicht, ob es Dich wirklich freuen würde, wenn RU dem Abkommen von 1963 beigetreten wäre, denn dort heißt es in der Präambel:
[...] in der Erwägung, daß sich in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit Schwierigkeiten ergeben können und daß ein gemeinsames Vorgehen zur möglichst weitgehenden Verringerung dieser Fälle im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten dem Ziel des Europarats entspricht [...]
Der Nichtbeitritt bzw. die Nichtratifikation durch RU dürfte m.E. etwas mit der Tendenz der Staatsduma zu einer Parallelaußenpolitik und den schwierigen Mehrheitsverhältnissen während der Jelzin-Ära zu tun haben. Die Exekutive hat damals zwar viele Verträge unterzeichnet, das Parlament aber nur wenige ratifiziert.
Zuletzt geändert von Paul am 11 Jul 2006, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
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harald63
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Beitrag von harald63 »

Ich denke, nur zum Zweck der bürokratischen Vereinfachung sollte man seine Staatsbürgerschaft nicht wechseln. Wenn man mal den Satz der im jeweils anderen Land notwendigen Papiere hat, sieht es schon einfacher aus.
Gerade wenn man verheiratet ist - und das auch einige Zeit - macht es rechtlich keinen so großen Unterschied mehr, wobei ich da die Situation in RU nicht kenne.
Ausserdem: Wenn man Kinder bekommt, können diese beide Staatsangehörigkeiten haben, wobei ich auch hier nicht weiss, was die russische Gesetzgebung zu diesem Punkt sagt.
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

harald63 hat geschrieben: Gerade wenn man verheiratet ist - und das auch einige Zeit - macht es rechtlich keinen so großen Unterschied mehr, wobei ich da die Situation in RU nicht kenne.
Ich nehm dich demnaechst mal mit zum "Vid-na schitelstwo-Tierarzt-Gesundheitscheck". Da siehst du wo die Unterschiede sind!
Normalerweise ist das fuer einen Westeuropaeer kaum zuzumuten!
harald63 hat geschrieben:Ausserdem: Wenn man Kinder bekommt, können diese beide Staatsangehörigkeiten haben, wobei ich auch hier nicht weiss, was die russische Gesetzgebung zu diesem Punkt sagt.
Nichts Gegenteiliges! Darum hat unsere Tochter da auch keine Probleme!!

Dietrich
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Beitrag von manuchka »

Leider lässt sich die Problemfreiheit in Sachen Staatsbürgerschaft der Kinder von binationalen Ehen nicht auf deren Eltern und deren Aufenthalt im jeweils fremden Land übertragen... Dietrich - meine herzliche Anteilnahme, ich war neulich auch bei der Viehbeschau für die Arbeitserlaubnis :(
Du erntest, was du säst.
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

manuchka hat geschrieben:ich war neulich auch bei der Viehbeschau für die Arbeitserlaubnis :(
Aber dazu darfst du wenigstens noch in eine Klinik deiner Wahl gehen. Und nicht in die Dispanser, die dir dein Passportni-Stol vorschreibt!!
Ich sag nur "Narkologicheski Dispanser"....

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zimdriver
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Beitrag von zimdriver »

...akzeptiert der Passportny Stol nicht ein Papier vom Arzt der Deutschen Botschaft, mit schönem, großen Stempel??? Sieht beeindruckend aus. Und preiswerter als diese Halsabschneider- Kliniken ist es auch (von mir für die Arbeitserlaubnis genutzt).

Manu, Du hast vollkommen Recht. Unbefristete Aufenthalts- und erlaubnis wäre wohl der Traumzustand. Dann könnte ich mir die Untersuchung auf Lepra (für die Forumler in D: kein Spaß, das ist Realität) und TBC sparen.

Und wenn dann das Ganze auch in D gelten würde für die Liebste und ihr Kind, dann wäre ich wohl zufrieden.
:D Joah, is denn schoa Weihnacht'n? :D
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

zimdriver hat geschrieben:... Und preiswerter als diese Halsabschneider- Kliniken ist es auch (von mir für die Arbeitserlaubnis genutzt).
...Dann könnte ich mir die Untersuchung auf Lepra (für die Forumler in D: kein Spaß, das ist Realität) und TBC sparen...
Könnte es sich bei Ausländern ggf. um verkleidete "Bio-Waffen" handeln, vor denen der russ. Staat sich und seine Leute schützen muss?
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