scalloped hat geschrieben:Ok, jetzt bin ich etwas irritiert
Ich dachte eigentlich, man benötigt das Visum zur Familienzusammenführung für die Heirat.
Kein Grund zur Irritation. Der Visaantrag ist m.W. der gleiche. Man muss nur eben einen anderen Visatyp ankreuzen und einen anderen Einreisgrung reinschreiben.
Das weiß ich aber nicht aus eigener Erfahrung, da wir uns damals an dieser Prozedur ganz frech vorbeigetrickst haben.
scalloped hat geschrieben:Welches Visum genau ist das Heiratsvisum? Ich finde z.B. im Merkblatt zur Beantragung auf der Seite der deutschen Botschaft in Moskau einen Link auf den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Ist das der Visumsantrag? Dort wird aber schon der Names des Ehegatte verlangt... Komisch...
Wie lange dauert die Prozedur der Zustimmung, nachdem man sich beim Standesamt vorgestellt hat und alle Unterlagen vorliegen etwa?
Ich versuche es dann nochmal:
1. Vorstellung beim Standesamt und Antrag auf Eheschliessung
2. Genehmigung von OLG + Standesamt abwarten
3. Bei Ausländeramt "ankündigen", um hoffentlich die Erteilung des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis zu beschleunigen
4. Visa-Antrag (oder Antrag auf Aufenthaltserlaubnis?)
5. Einreise nach Deutschland + Heirat
6. Evlt. nochmals Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (falls nicht in 4 bereits erledigt)
Kompliziert - oder ich stehe auf dem Schlauch

Deine Aufzählung stimmt schon so nur dass Du vor dem Antrag auf Eheschließung zu einer Beratung zu Deinem Wohnsitzstandesamt gehst und möglichst schon Kopien von In- und Auslandpass Deiner künftigen Frau (also möglichst viele persönliche Daten) und natürliche auch Deine Sachen mitnimmst.
Um so genauer kann der Standesbeamte sagen, welche Unterlagen er konkret von Dir und Deiner Verlobten braucht.
Falls es nicht automatisch ausgehändigt wird, frage den Standesbeamten nach einer sog. "Beitrittserklärung". Das ist eine Art Vollmacht, mit der Deine Verlobte Dich ermächtigt auch in Ihrem Namen die Eheschließung zu beantragen.
Was Du damit machen musst, erklärt man Dir dann schon.
Wie lange StAmt und OLG brauchen kann nur das StAmt abschätzen. Bei uns lagen vor fünf Jahren ca 8 Wochen zw. Abgabe aller Unterlagen und der positiven Nachricht vom Standesamt, wobei da der Jahreswechsel mit drinnen war.
Durchstöbere schon mal Deinen Bekanntenkreis, ob sich da ein beeidigter Übersetzer für Russisch drin findet, der die Unterlagen Deiner Verlobten preiswert und korrekt übersetzt.
Falls Deine Verlobte schon mal zu anderen als touristischen Gründen hier war (z.B. Aupair oder so), gibt es über sie bereits eine Ausländerakte. Die liegt dort, wo die für den Aufenthalt zust. Ausl.-beh. ist.
Man kann sich deren Telefonnummer besorgen und darum bitten, diese Akte an die ABH zu überstellen, wo ihr Euren Wohnsitz haben werdet. Damit spart man ggf. Zeit bei dem späteren Visaantrag. Der eigenen ABH kündigt man dies natürlich vorab an, damit die Wissen, warum die Akte bei ihnen einflattert.
Falls Du nicht weiß, ob und wo eine solche Akte existieren sollte, ruf einfach in Köln beim BVA-AZR an. Unter Nennung des Namens, Vornamens und Geburtsdatums sagen die einem, ob und wo ggf. eine Akte geführt wird.
Besonders kompliziert ist das Verfahren eigentlich nicht, aber es dauert halt alles recht lange. Wenn man's hinter sich hat, lacht man drüber und freut sich. Natürlich spielt dabei eine wesentliche Rolle, wie die örtlichen Behörden ticken.
Aber ich kann leider nicht sehen, wo Du lebst.
Gruß,
Zeppelin