Fragen zur Heirat in D

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
scalloped

Fragen zur Heirat in D

Beitrag von scalloped »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier. Ein wirklich tolles Forum!

Seit ich habe eine russische Freundin, die in Moskau lebt. Nächstes Jahr wird sich für uns wohl das Thema Heirat aktuell :)

Sie verfügt derzeit über ein Halbjahres-Visum für Deutschland mit 45 Aufenthaltstagen.

Jetzt versuche ich gerade, mich durch die Masse an Informationen zu kämpfen und einen Überblick zu erhalten, wie die Heirat (wohl in Deutschland) ablaufen muss bzw. welche Schritte wir bis dahin unternehmen müssen.

Auf der Seite der Deutschen Botschaft stehen alle Dokumente, die man für das Visum zur Familienzusammenführung benötigt. Unter anderem steht da, man braucht die Zustimmung des zuständigen Standesamtes ODER diverse Informationen, die die Ehefähigkeit belegen.

Wie sollte man vorgehen? Zunächst zum Standesamt vor Ort und fragen, was genau sie benötigen? Meine Süße hat bereits alle angegebenen Dokumente und Bestätigungen, zumindest soweit wir das überblicken können. Und wann muss man zu Ausländeramt - wenn überhaupt?

Kann man dieses Visum zur Familienzusammenführung parallel zu den Besuchen beim Standesamt beantragen, oder sollte das vorher erfolgt sein? Und wie lange gilt dieses Visum? Kann man einen "Wunschzeitraum" für die Gültigkeit beantragen?

Viele Fragen, aber vielleicht könnt ihr mir helfen - vor allem mit ein paar Tips zur sinnvollen Reihenfolge der einzelnen Schritte.

Vielen Dank schon mal!
Scalloped
Zeppelin
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Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von Zeppelin »

"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Paulchen

Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von Paulchen »

Willkommen erstmal im Forum :)
auch wenn Zeppelin das in seinen ansonsten phantastisch ausführlichen Darstellungen nicht richtig empfehlen will...meine Frau und ich haben mit der Heirat in Dänemark beste Erfahrungen gemacht. War alles viel einfacher als hier und auch anschließend gab es null Porbleme oder gar Trennungen. Vorlage der Dänischen Heiratsurkunde ohne Apostille oder irgendwas bei der AB und sofort wurde eine 3-jähirge Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Ralph
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Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von Ralph »

Paulchen hat geschrieben:Willkommen erstmal im Forum :)
auch wenn Zeppelin das in seinen ansonsten phantastisch ausführlichen Darstellungen nicht richtig empfehlen will...meine Frau und ich haben mit der Heirat in Dänemark beste Erfahrungen gemacht. War alles viel einfacher als hier und auch anschließend gab es null Porbleme oder gar Trennungen. Vorlage der Dänischen Heiratsurkunde ohne Apostille oder irgendwas bei der AB und sofort wurde eine 3-jähirge Aufenthaltserlaubnis erteilt.
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Du weißt so lange nichts von einer Frau, bis du ihr vor Gericht begegnest... (Zitat: Norman Mailer, Norman Kingsley Mailer, amerikan. Schriftsteller, 1969 u. 1980 Pulitzer-Preis, 1923 - 2007)
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Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von 7punkt »

Paulchen hat geschrieben:....meine Frau und ich haben mit der Heirat in Dänemark beste Erfahrungen gemacht. War alles viel einfacher als hier und auch anschließend gab es null Porbleme oder gar Trennungen. Vorlage der Dänischen Heiratsurkunde ohne Apostille oder irgendwas bei der AB und sofort wurde eine 3-jähirge Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Wann war das, Paulchen? AB in welcher Stadt?

7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Paulchen

Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von Paulchen »

7punkt, das war in diesem Frühjahr, besser gesagt Winter, also Ende Januar geheiratet und dann Anfang Februar bei der AB in Berlin nach Terminsvereinbarung per e-mail (ja ja, unsere Behörden werden echt fortschrittlich! :D ) die AE gem. § 28 AufenthaltsG erhalten. Die Vorsprache dauerte 10 Minute + Warten auf Druck und Einkleben in den Pass meiner Frau. Der freundliche Beamte sagte dann noch, es sei eigentlich noch ein Integrationskurs oder so ähnlich erforderlich, aber er meine, ich würde das doch sicher ausreichend übernehmen...
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7punkt
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Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von 7punkt »

Na dann habt Ihr's gut :) Jetzt ist alles bissl anders mit dem Heiraten in Daenemark geworden.

LG,
7punkt
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Paulchen

Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von Paulchen »

ehrlich? Davon habe ich gar nichts gehört? Was hat sich denn noch verändert?
Im Januar hatte es in Dänemark bereits eine Reform gegeben, bezüglich Prüfung von Urkunden direkt im Standesamt etc. Aber das hatte nicht besonders große Auswirkungen auf unsere Ehe...
Erzähl mal!
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7punkt
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Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von 7punkt »

In DE hat man ab August 2007 ein neues Auslaendergesetzt. Laut diesem Gesetz (na die AB-Beamten verweisen halt auf dieses Gesetz) darf man jetzt keine AE mit Schengener Besuchervisum bekommen. Muss man dann ausreisen und Familiezusammenfuehrung beim DE-Konsulat beantragen. Da aber das Gesetz noch frisch ist, gibt's keine so feste Prozedur der Absage der AE, daher gibt's doch ne Chance die AE mit einfachem Besuchervisum zu bekommen, ob man Glueck hat, kann keiner garantieren. Deshalb ist diese Variante jetzt auch fraglich aber net so ganz ausgeschlossen.

LG,
7punkt
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Paulchen

Re: Fragen zur Heirat in D

Beitrag von Paulchen »

achso, das meinst Du...
Ja stimmt, die Umwandlung eines Touristenvisums beispielsweise in eine Aufenthaltserlaubnis kraft Heirat ist nicht so ohne weiteres (mehr) möglich. Meine Frau war allerdings sowieso aufgrund eines Studentenvisums, welches bereits in eine Studentenaufenthaltserlaubnis umgewandelt war, in Deutschland. Und eine solche Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthaltsG wird m.E. auch jetzt noch in eine solche nach § 28 AufenthaltsG umgewandelt...
Mir scheint es übrigens fraglich, dass die wirklich die Ausreis verlangen können, wenn man dann bereits verheiratet ist. Sollte man direkt mal rechtlich durchexerzieren, ob das im Hinblick auf den Verfassungsrang der Ehe Bestand hat... :)
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