Sorry,
viele gutgemeinte und weitestgehend zutreffende Ratschläge, aber ich möchte Konfusionen vorbeugen!
Wenn ich insbesondere die Darstellungen hier im Forum über die Zeit richtig mitverfolgt habe, ist man zumindest in Moskau mit einem simplen Papaier zufrieden, welches die Ledigkeit des dt. Verlobten bescheinigt.
Aber Achtung: auf einer gewöhnlichen "Meldebescheinigung" steht der Familienstand nicht mit drauf!
Bei der zuständigen Meldebehörde (in Berlin also beim Bürgeramt) kann man aber auch eine sog.
"Aufenthaltsbescheinigung" (wird auch oft als "erweiterte Meldebescheinigung" bezeichnet) bekommen, auf der der Familienstand mit ausgewiesen ist. - Die muss dann apostilliert, und offenbar in RUS offiziell übersetzt werden.
Zusammenfassung: Wenn die Heirat in Moskau stattfinden soll,
braucht man kein dt. EFZ (danke wolk0815 für den Hinweis), denn das kann ja gar nicht gehen, weil sich da die Katze in den Schwanz beißt.
Leider bekommt man bei den dt. Behörden dazu aber oft anderslautende Aussagen - je nachdem, wie sich die Standesbeamten auskennen.
Ist die Ehe in RUS erst mal geschlossen worden, gibt es hier auch keine Probleme, damit diese akzeptiert wird.
Nur ist der Ehegattennachzug seit August 2007 an den Nachweis von Sprachkenntnissen, bzw. deren formellen Nachweis durch ein Zeugnis gekoppelt. Da spielt es dann auch manchmal keine Rolle, wenn man zwar fließend Deutsch redet und versteht, aber kein entsprechendes Papier vorweisen kann. - Kommt offenkundig anhand vieler Erfahrungsberichte drauf an, ob der zust. Konsulatsmitarbeiter bereit und in der Lage ist, sich von den Sprachkenntnissen einen eigenen Eindruck zu verschaffen.
Und dies wiederum führt dazu, dass man das Visumsverfahren zur Familienzusammenführung bemühen müsste, falls man es nicht schafft, den NON-EU-Ehepartner per Touri-oder Buisiness-Visum einreisen zu lassen.
Hierbei wiederum setzt das Problem ein, dass man sich in einem Visaantrag korrekt outen muss (u.a. zum Familienstand. Reisegrund bla).
Aber Forummlerin Manuchka und einige andere haben bislang wohl keine Probleme, gemeinsame Besuchsreisen nach D. zu unternehmen, solange sie ihren Wohnsitz in RUS haben.
Fraglich ist nur was gegenwärtig passieren würde, wenn man im Rahmen einer solchen "Besuchsreise" bei der ABH auf der Matte steht und eine Aufenthaltserlaubnis verlangt.
Bestenfalls kommt man an der FZF vorbei - schlimmstenfalls bekommt man eine Ausreiseaufforderung um sich die FZF-Prozedur anzutun.
Frohe Weihnachten
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)