Oopsachim hat geschrieben:Ich habe keine Ahnung...
FZF zu den eigenen Kindern
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
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Zeppelin
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Okay. Verstehe, was Du meinst: "gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet".achim hat geschrieben:Daraus könnte man zumindest ableiten, dass ein gemeinsamer Umzug nach Deutschland schwer werden kann.
Man müsste also so schnell wie Möglich seinen Hauptwohnsitz nach D verlagern. Aber das halte ich in diesem Fall für wenig problematisch. Notfalls erklärt man eidesstattlich, dass man fortan auf Dauer hier seine Zelte wieder aufschlägt.
Immerhin hat Dietrich - sofern ich mir halbwegs ein Bild von seiner Bio. machen konnte - eine Reihe von Argumenten auf seiner Seite, die sowohl plausibel sind als auch keinen Anlass zum Misstrauen bieten.
Allerdings würde man dabei besser nicht erwähnen, dass man vorrangig anhand der globalen Wirtschaftskrise nunmehr gezwungen sei, sich wieder in die Obhut des dt. Sozialstaates zu begeben.
Vielmehr hat man eben eine berufliche Phase abgeschlossen...
Ferner sollte man sich, sobald sich die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (egal wo und aus welchen Gründen) abzeichnet, umgehend die zuständige Arbeitsagentur davon unterrichten, selbst wenn sich daraus zunächst nicht unmittelbar ein Leistungsanspruch ergibt.
Man gibt damit aber kund, dass man dem hiesigen Arbeitsmarkt ab X wieder zur Verfügung steht etc. pp.
Auch um hier einen Wohnsitz anzumelden, muss man bei den meisten Kommunen nicht mehr unmittelbar anwesend sein. Das geht zumeist auch online und man braucht nur jemanden, der einem - in welcher Form auch immer - Wohnrecht gewährt.
Um es kurz zu machen: Ich sehe das nicht als gar so problematisch, selbst wenn Versicherungsfragen, FZF-Auflagen etc. Euch Expats da etwas Sorgen bereiten mögen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: FZF zu den eigenen Kindern
@Dietrich: Gibt's denn keine Zentralle fuer alle ABH Deutschlands, wo man das fragen koennte? Gibt die DE-Botschaft keine Auskuenfte der Art?
7punkt
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
NEIN! Auch wenn so manche Behörde versuchen wird, darauf zunächst zu bestehen.achim hat geschrieben:Ist es zwingend notwendig für die Aufenthaltserlaubnis mit einem entsprechenden FZF Visum eingereist zu sein?
@ Achim: Du willst vermutlich darauf hinaus, dass Dietrichts Frau so ein Visum für mehrfache Einreisen nach D/Schengen hat, mit dem sie erst einmal hier her kommen könnte?
Selbstverständlich. Und damit können und sollten alle gemeinsam (mit den Kindern) bei der ABH antreten und die AE für Mutter und Gattin beantragen. Bei dieser Gelegenheit dürfte sich dann wohl auch die Frage der geforderten Sprachkompetenz formlos klären lassen.
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Re: FZF zu den eigenen Kindern
7punkt hat geschrieben:@Dietrich: Gibt's denn keine Zentralle fuer alle ABH Deutschlands, wo man das fragen koennte?
Ich bin zwar nicht der Gefragte, aber das gibt es nicht.
Das kann sie höchstens sehr allgemein.Gibt die DE-Botschaft keine Auskuenfte der Art?
Nur die lokal zuständigen Behörden treffen die konkreten Entscheidungen.
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Re: FZF zu den eigenen Kindern
Genauso werden wir es wohl auch machen. Ich habe gestern die 1000 Rubel fuer den neuen Reisepass meiner Frau bereits ueberweisen. Mal sehen, wie schnell man den dann bekommt. Angeblich sollen ja in den Wintermonaten diesbezueglich die Schlangen entsprechend kuerzer sein.7punkt hat geschrieben:@Dietrich: ich wuerde mal ein Visum in den neuen Reisepass holen, mit dem Visum einreisen, dann zur ABH Aufenthaltserlaubnis holen. Sollte eigentlich keine Schwierigkeiten entstehen. Sogar wenn Deine Frau kein Wort Deutsch kann, deutsche Kinder sind schon ein "Einlass" in die Aufenthalsterlaubnis, sorry fuer die Wortwahl. Gibt's denn keine Zentralle fuer alle ABH Deutschlands, wo man das fragen koennte? Gibt die DE-Botschaft keine Auskuenfte der Art?
7punkt
Die "zentrale ABH" gibt es eben nicht. Natuerlich koennte ich jetzt erstmal in meiner Heimat-AB nachfragen. Aber dazu muesste ich auch am besten "vor Ort" sein. Und das geht eben vor Februar auch nicht mal eben so einfach.
Immerhin haengen mit der AE ja auch Sachen wie "Versicherung fuer meine Frau", "Steuerklasse", etc. zusammen, so das ein laengeres gemeinsames Leben mit Visum (also bis zu 90 Tagen) auch nicht so toll waere.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: FZF zu den eigenen Kindern
Problematisch ist eher der ablaufende Reisepass von Dietrichs Ehefrau.
Der sollte dringend jetzt in Moskau beantragt werden, sofern man die Propiska behalten möchte. Denn eine Verlängerung beim Generalkonsulat unter Beibehaltung der Propiska ist nur mit einem Reisepass möglich, der mind. noch 3 Monate gültig ist.
Ansonsten sollte sie sich aus Russland abmelden und mit den entsprechenden Stempeln und Bescheinigungen beim Generalkonsulat anrücken und sich dort registrieren und den Reisepass dann dort vor Ort verlängern lassen
Der sollte dringend jetzt in Moskau beantragt werden, sofern man die Propiska behalten möchte. Denn eine Verlängerung beim Generalkonsulat unter Beibehaltung der Propiska ist nur mit einem Reisepass möglich, der mind. noch 3 Monate gültig ist.
Ansonsten sollte sie sich aus Russland abmelden und mit den entsprechenden Stempeln und Bescheinigungen beim Generalkonsulat anrücken und sich dort registrieren und den Reisepass dann dort vor Ort verlängern lassen
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achim
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
@Dietrich: Musste Deine Frau (so wie meine) einen Wisch bei der Beantragung des Multivisas unterschreiben, dass sie in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis beantragen wird?Zeppelin hat geschrieben: @ Achim: Du willst vermutlich darauf hinaus, dass Dietrichts Frau so ein Visum für mehrfache Einreisen nach D/Schengen hat, mit dem sie erst einmal hier her kommen könnte?
Selbstverständlich. Und damit können und sollten alle gemeinsam (mit den Kindern) bei der ABH antreten und die AE für Mutter und Gattin beantragen. Bei dieser Gelegenheit dürfte sich dann wohl auch die Frage der geforderten Sprachkompetenz formlos klären lassen.
@Zeppelin: Würdest Du trotz besagter Unterschrift empfehlen zur ABH zu gehen um eine AE zu beantragen?
Re: FZF zu den eigenen Kindern
Na normalerweise gab's da immer Schlangen vor laengeren Feiertagen, also Ende OKT-Anfang DEZ und vor/ in der Sommerzeit. Da es jetzt aber ein wenig anders mit Einkommen bei der Bevoelkerung aussieht, reisen dann wohl wenige zu Neujahr. D.h. dass auch Schlange kuerzer werden sollen und Du gute Chancen fuer den schnellen Erhalt des Reisepasses hastDietrich hat geschrieben:... Mal sehen, wie schnell man den dann bekommt. Angeblich sollen ja in den Wintermonaten diesbezueglich die Schlangen entsprechend kuerzer sein...
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Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Oha! Isses denn rechtmaessig?achim hat geschrieben:..@Dietrich: Musste Deine Frau (so wie meine) einen Wisch bei der Beantragung des Multivisas unterschreiben, dass sie in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis beantragen wird?
Ueber die AE entscheidet ja nicht die Botschaft, sondern die ABH eben
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