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Re: Namensgebung Kinder
Verfasst: 12 Jan 2009, 12:58
von Naila
Jedoch kann man seinen angeborenen russischen Vatersnamen bei der Einbürgerung in Deutschland problemlos loswerden.
Re: Namensgebung Kinder
Verfasst: 12 Jan 2009, 13:40
von Zeppelin
Wenn man möchte, kann man das wohl.
Andersherum kann man ihn aber auch als zweiten Vornamen weiterführen.
Re: Namensgebung Kinder
Verfasst: 27 Mai 2010, 16:28
von Skerstupeit
ist zwar schon eine Weile her, aber das Ergebnis war:
Wir haben den Sohn in den russischen Pass der Mutter eingetragen. Das passiert automatisch ohne Vatersnamen. Die Frage stellt sich daher erst wenn der Kleine einen eigenen Pass bekommt. Witzig war nur die Schreibweise in dem russischen Pass, dort haben die meinen Nachnamen erst auf russisch übersetzt und danach wieder per Transliteration in lateinische Buchstaben. Der Nachname des Sohnemanns unterscheidet sich nun erheblich von meinem. Da er aber auch einen deutschen Pass hat, ist das ziemlich egal.