Namensgebung Kinder
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Skerstupeit
Namensgebung Kinder
Hallo,
ich habe eine russische Freundin und unser Sohn ist gerade in München auf die Welt gekommen. Nun wollen wir die deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen. Da wir danach auch die russische Staatsbürgerschaft für unseren Sohn beantragen wollen, haben wir ein paar offene Fragen:
1. Was passiert mit dem zweiten Vornamen? In Deutschland ja recht üblich, doch was machen die Russen mit dem Zweitnamen?
2. Mein Vorname ist Jörg. Der Vatersname wird sich ziemlich doof anhören, kann man den Vatersnamen "einrussischen"? z.B. Juri?
Die anderen Probleme kommen dann ein paar Tage später, z.B. ob wir die russische Geburtsurkunde bereits im russischen Konsulat in München erhalten können oder ob wir den Sohn bereits in Deutschland den Pass meiner Freundin eintragen können damit wir auch ohne Probleme in Russland einreisen können.
Wäre super, wenn mir jemand kurzfristig weiterhelfen könnte!
ich habe eine russische Freundin und unser Sohn ist gerade in München auf die Welt gekommen. Nun wollen wir die deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen. Da wir danach auch die russische Staatsbürgerschaft für unseren Sohn beantragen wollen, haben wir ein paar offene Fragen:
1. Was passiert mit dem zweiten Vornamen? In Deutschland ja recht üblich, doch was machen die Russen mit dem Zweitnamen?
2. Mein Vorname ist Jörg. Der Vatersname wird sich ziemlich doof anhören, kann man den Vatersnamen "einrussischen"? z.B. Juri?
Die anderen Probleme kommen dann ein paar Tage später, z.B. ob wir die russische Geburtsurkunde bereits im russischen Konsulat in München erhalten können oder ob wir den Sohn bereits in Deutschland den Pass meiner Freundin eintragen können damit wir auch ohne Probleme in Russland einreisen können.
Wäre super, wenn mir jemand kurzfristig weiterhelfen könnte!
Re: Namensgebung Kinder
Hallo,
kurz wie es bei uns war:Geburt in D. Grundlage ist also eine deutsche Geburtsurkunde. Und der Name findet sich nun 1:1 im Pass meiner Frau wieder.
Einen 2.Vornamen hat unsere Tochter nicht. Denke aber nicht, dass er wegfallen kann/darf.
Bliebe die Frage, ob zB bei Austellung eines eigenen Passes das mit dem Vatersname hier anders wäre. Auch hier plädiere ich für ein NEIN. Sonst würde er ja sinnigerweise auch schon in den Pass meiner Frau gehören.
Und das man aus Jörg Juri macht, glaube ich erst recht nicht.
Letztendlich spielt das auch nicht wirklich eine Rolle, oder ? Wenn deren Vorschriften besagen würden, dass aus Jörg gefälligst der Vatersname Jörgowitsch abzuleiten wäre.....naja..das wäre dann halt mal so. Du würdest doch nicht wegen dem Vatersnamen deines Sohnes deinen eigenen ändern lassen, oder ?
Wieso meinst du eine russische Geburtsurkunde für den Sohn zu bekommen ? Er ist doch in D geboren, wie du schreibst.
Die Eintragung des Sohnes kann im zuständigen russischen Konsulat in D erfolgen.
Eventuell kannst du auch schon mal hier nachlesen: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... me+im+pass
Damit du dich nachher nicht unnötig über einen ´Fehler´ aufregst.
kurz wie es bei uns war:Geburt in D. Grundlage ist also eine deutsche Geburtsurkunde. Und der Name findet sich nun 1:1 im Pass meiner Frau wieder.
Einen 2.Vornamen hat unsere Tochter nicht. Denke aber nicht, dass er wegfallen kann/darf.
Bliebe die Frage, ob zB bei Austellung eines eigenen Passes das mit dem Vatersname hier anders wäre. Auch hier plädiere ich für ein NEIN. Sonst würde er ja sinnigerweise auch schon in den Pass meiner Frau gehören.
Und das man aus Jörg Juri macht, glaube ich erst recht nicht.
Letztendlich spielt das auch nicht wirklich eine Rolle, oder ? Wenn deren Vorschriften besagen würden, dass aus Jörg gefälligst der Vatersname Jörgowitsch abzuleiten wäre.....naja..das wäre dann halt mal so. Du würdest doch nicht wegen dem Vatersnamen deines Sohnes deinen eigenen ändern lassen, oder ?
Wieso meinst du eine russische Geburtsurkunde für den Sohn zu bekommen ? Er ist doch in D geboren, wie du schreibst.
Die Eintragung des Sohnes kann im zuständigen russischen Konsulat in D erfolgen.
Eventuell kannst du auch schon mal hier nachlesen: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... me+im+pass
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- Zejtnot
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Re: Namensgebung Kinder
Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, bekommt es den russischen Pass ohne Vatersname!
Ein zweiter Vorname wird sicherlich einfach übernommen, mit im Feld "Name". Analog zu den Visa.
Ein zweiter Vorname wird sicherlich einfach übernommen, mit im Feld "Name". Analog zu den Visa.
Re: Namensgebung Kinder
Doppelte Vornamen sind bei Kindern mit mindestens einem ausländischen Elternteil ausdrücklich erlaubt, der Doppelname kommt also so in den Pass.
Ob das Kind einen russischen Pass ohne Vatersnamen bekommt, nur weil es den Pass in DE erhält, weiß ich nicht, aber wenn es einen Vartersnamen bekommt, dann den "richtigen", also so wie der Vater heißt und nicht eingerussischt - in deinem Fall Jörgovitsch. Da führt nix drum herum.
Ob das Kind einen russischen Pass ohne Vatersnamen bekommt, nur weil es den Pass in DE erhält, weiß ich nicht, aber wenn es einen Vartersnamen bekommt, dann den "richtigen", also so wie der Vater heißt und nicht eingerussischt - in deinem Fall Jörgovitsch. Da führt nix drum herum.
Du erntest, was du säst.
Re: Namensgebung Kinder
Wie ist es denn, wenn beide Elternteile russische Staatsbürger sind? Dürfen die dann ihrem Kind keinen Doppelnamen geben?manuchka hat geschrieben:Doppelte Vornamen sind bei Kindern mit mindestens einem ausländischen Elternteil ausdrücklich erlaubt
Dich selbst nicht zu enttäuschen, das ist das Ziel im Leben. (John Irving)
- Zejtnot
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Re: Namensgebung Kinder
Also ein deutsch-russisches Paar, welches hier in Novosibirsk lebte, aber in Deutschland das Kind zur Welt brachte, konnte den Vatersnamen verhindern. Hätte auch grässlich geklungen.manuchka hat geschrieben:Ob das Kind einen russischen Pass ohne Vatersnamen bekommt, nur weil es den Pass in DE erhält, weiß ich nicht, ...
Re: Namensgebung Kinder
Zejtnot - ein russischer Staatsbürger ohne Vatersnamen?? Ich als Ausländer muss immer schon auf Nachfragen ausdrücklich erklären, dass ich wirklich wirklich keinen habe, aber ein "richtiger Russe" :-P kann doch nicht ohne Vatersnamen sein... außerdem steht in Art. 58 Familiengesetzbuch RF, dass ein (russisches) Kind ein Recht auf Vornamen, Vatersnamen und Familiennamen hat.
Elja, ich habe vor einiger Zeit mal einen Artikel gelesen, wonach russische Kinder auf jeden Fall einen doppelten Vornamen haben dürfen, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist. Grundlage ist Art. 166 Familiengesetzbuch RF, wonach auf ein Kind mit (teilweise) ausländischem Bezug auch die Normen des ausländischen Famileinrechts anzuwenden sind, und wenn das ausländische Recht Doppelnamen zulässt, dann kann das Kind einen haben.
Bei "rein russischen" Kindern weigern sich die Standesämter zum Teil, weil Doppelnamen nicht der russischen Tradition entsprechen würden. Laut Familiengesetz entscheiden die Eltern im gegenseitigen Einverständnis, wie das Kind heißen soll. Im Gesetz selber steht nichts davon, ob der Name des Kindes ein einzelner Name sein muss oder ob es auch ein Doppelname sein kann - im Zweifel geben die Eltern aber wahrscheinlich auf, wenn sich das Standesamt standhaft weigert, den Doppelnamen zu akzeptieren.
Elja, ich habe vor einiger Zeit mal einen Artikel gelesen, wonach russische Kinder auf jeden Fall einen doppelten Vornamen haben dürfen, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist. Grundlage ist Art. 166 Familiengesetzbuch RF, wonach auf ein Kind mit (teilweise) ausländischem Bezug auch die Normen des ausländischen Famileinrechts anzuwenden sind, und wenn das ausländische Recht Doppelnamen zulässt, dann kann das Kind einen haben.
Bei "rein russischen" Kindern weigern sich die Standesämter zum Teil, weil Doppelnamen nicht der russischen Tradition entsprechen würden. Laut Familiengesetz entscheiden die Eltern im gegenseitigen Einverständnis, wie das Kind heißen soll. Im Gesetz selber steht nichts davon, ob der Name des Kindes ein einzelner Name sein muss oder ob es auch ein Doppelname sein kann - im Zweifel geben die Eltern aber wahrscheinlich auf, wenn sich das Standesamt standhaft weigert, den Doppelnamen zu akzeptieren.
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Re: Namensgebung Kinder
Tja, der Nachwuchs war ja erst einmal Deutscher, da er einen deutschen Papa hatte und in Deutschland geboren wurde. Die russische Staatsbürgerschaft wurde ihm ja nur nachträglich anerkannt.manuchka hat geschrieben:Zejtnot - ein russischer Staatsbürger ohne Vatersnamen?? Ich als Ausländer muss immer schon auf Nachfragen ausdrücklich erklären, dass ich wirklich wirklich keinen habe, aber ein "richtiger Russe" :-P kann doch nicht ohne Vatersnamen sein... außerdem steht in Art. 58 Familiengesetzbuch RF, dass ein (russisches) Kind ein Recht auf Vornamen, Vatersnamen und Familiennamen hat.
Und wenn ich jetzt beispielsweise einen russischen Pass beantrage, dann bekomme ich ja auch kein Wolfgangowitsch geschenkt. Der Name ändert sich ja nicht durch einen zusätzlichen Pass.
Irgendwie so war die Logik in der Geschichte.


