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Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Verfasst: 25 Mär 2009, 22:40
von bella_b33
steph hat geschrieben:Hallo Silvio,

Danke für deine Antwort. Wie lange hat es gedauert die Arbeitsgenehmigung zu bekommen ? Und auf welcher Grundlage ? Hat deine Frau über ihre OOO einen Antrag gestellt, dich, als Ausländer, zu beschäftigen ?

Danke für die Antwort.

Steph
Arbeitsgenehmigung soll 10 Werktage dauern(also gut 2 Wochen), ich hab sie momentan noch nicht. Der Antrag für die Beschäftigung eines Ausländers war nicht nötig, da ich eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis habe(wenn ich die nicht hätte, bräuchte man diese Genehmigung zur Ausländerbeschäftigung)

So hat es mir meine liebe Frau gerade berichtet, die macht das nämlich alles und unterstützt mich wo sie nur kann [Danke]

Viele Grüße
Silvio

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Verfasst: 25 Mär 2009, 23:05
von steph
Hallo Silvio bzw. Zejtnot

Noch ne Frage: Wenn ich jetzt mit einem Visum (Geschäftsvisum, Turistenvisum oder Besuchervisum) in Russland einreise um mit meiner Frau die разрешение на временное проживание beantrage, was passiert dann ? ich hab gelesen dass man schon bei der Antragsstellung irgend einen stempel in den Pass bekommt der einem 6 Monate Aufenthaltsrecht zugesteht ? Ist das so ? Was passiert dann mit dem Visum ? Wird das annuliert ? Wenn ich ausreise und wieder einreise, mache ich das auf Grundlage dieses Stempels oder meines Visums ?

Silvio: Deine Frau ist halt fit )

Gruß,
Steph

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Verfasst: 25 Mär 2009, 23:08
von steph
bella_b33 hat geschrieben:
steph hat geschrieben:Hallo Silvio,

Danke für deine Antwort. Wie lange hat es gedauert die Arbeitsgenehmigung zu bekommen ? Und auf welcher Grundlage ? Hat deine Frau über ihre OOO einen Antrag gestellt, dich, als Ausländer, zu beschäftigen ?

Danke für die Antwort.

Steph
Arbeitsgenehmigung soll 10 Werktage dauern(also gut 2 Wochen), ich hab sie momentan noch nicht. Der Antrag für die Beschäftigung eines Ausländers war nicht nötig, da ich eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis habe(wenn ich die nicht hätte, bräuchte man diese Genehmigung zur Ausländerbeschäftigung)

So hat es mir meine liebe Frau gerade berichtet, die macht das nämlich alles und unterstützt mich wo sie nur kann [Danke]

Viele Grüße
Silvio
Danke !

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Verfasst: 26 Mär 2009, 08:02
von Zejtnot
steph hat geschrieben:ich hab gelesen dass man schon bei der Antragsstellung irgend einen stempel in den Pass bekommt der einem 6 Monate Aufenthaltsrecht zugesteht ? Ist das so ? Was passiert dann mit dem Visum ? Wird das annuliert ? Wenn ich ausreise und wieder einreise, mache ich das auf Grundlage dieses Stempels oder meines Visums ?
Ich habe eine Papierbestätigung bekommen, eine Spravka. Mein Visum blieb gültig und ich bin weiter mit diesem aus- und eingereist. (Wäre das Visum ausgelaufen, hätte ich wohl aber auf Basis der Spravka im Land bleiben dürfen. Für eine Ausreise hätte ich dann aber ein Aus- und Wiedereinreisevisum beantragen müssen.)
nochmal meine Frage: Auf welcher Grundlage kann ich über die OOO das Geld aus Deutschland bekommen ?
Ihr macht einen Dienstleistungsvertrag über irgendwelche hübschen Dienstleistungen. Darauf basierend eine Rechnung und zur Bestätigung einen "Akt o vypolnenii rabot". Alles kein Problem.

Deinen Lohn zahlst Du an Deine Frau und die ernährt Dich dann.

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Verfasst: 26 Mär 2009, 11:49
von Andy
Hallo Steph,
wegen der Zahlung an die OOO hat Zejtnot das kurz und richtig beantwortet. Ich rate Dir aber, einen russischen Steuerberater vorher noch einmal zu konsultieren. Ausserdem kann es sein, dass diese Dienstleistung als Beratertaetigkeit angesehen werden kann, dann brauchst Du eventuell eine Lizenz fuer diese Tateigkeit. Da wird's aber schon etwas speziell. Russische Steuerberater gibt's wie Sand am Meer, hauptsache zu keinem dieser deutschen Kanzleien in Moskau zu gehen - da wirst Du nur furchtbar abgezockt (sorry an alle Kanzleine, stimmt aber)

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Verfasst: 26 Mär 2009, 12:40
von barbariska
Barbara, ich hatte diese Situation vor zwei Monaten in Moskau. Man hat mir das damals eben so erklaert. Allerdings aendern sich die Dinge hier ja schnell und ich rate Dir, bevor Du anfaengst mit all diesen Prozeduren, zum zustaendigen Nachalnik Deines Ovir in die Sprechstunde zu gehen. Da wird Dir erst einmal alles erklaert.
Danke für die Info, Andy! Wie hast Du dann die Sache gelöst? Hast Du gewartet, bis Dein Businessvisum aufgelaufen ist und bist dann mit Privatvisum neu eingereist?

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Verfasst: 27 Mär 2009, 00:15
von steph
Hallo Silvio,

ich habe mich verschrieben... wie lange hat es gedauert die разрешение на временное проживание zu bekommen ?

Danke und Gruß,
Steph

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Verfasst: 27 Mär 2009, 00:35
von bella_b33
Die разрешение на временное проживание hat bei mir gute 2 Monate gedauert, sollte im Regelfall aber 3 Monate dauern glaube ich.

Gruß
Silvio

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Verfasst: 27 Mär 2009, 07:00
von Zejtnot
In Novosibirsk grundsätzlich ein halbes Jahr, "weil es so im Gesetz steht". (Steht dort sogar, aber eigentlich als Maximalzeitraum.)

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Verfasst: 27 Mär 2009, 11:14
von bella_b33
okay stimmt, es waren nicht 3 sondern 6monate.....wenn man keinen kennt ;)

Gruß
Silvio