unternehmerische tätigkeit in russland

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
steph

unternehmerische tätigkeit in russland

Beitrag von steph »

hallo,
ich arbeite zur zeit bei einer deutschen firma die mir das angebot macht in russland für sie tätig zu werden. aus verschiedenen gründen kommt eine filialgründung nicht in frage. zusatzinfo: meine frau ist russische staatsbürgerin, ich bin deutscher, spreche gut russisch und bin durch viele geschäftsreisen mit dem land vertraut und möchte meinen lebensmittelpunkt in russland haben. ich stelle mir das im moment folgendermassen vor:

1. ich schliesse mit der dt. firma als "privatperson" einen agentur-vertrag ab: darin werden aufgaben definiert, u.a. : gründung einer ooo mit mir selber als eigentümer und geschäftsführer, entwicklung des russischen marktes, vermittlung von geschäften, etc.
2. nach diesem agentur-vertrag zahlt mir die dt. firma monatlich ein gehalt + augaben für auto, geschäftsreisen, wohnung mit home-office, internet, etc. auf ein deutsches konto (eine art sponsoring, festgelegt auf 24 monate, da ja die ooo erst gegründet werden muss und nicht gleich umsatz bzw. gewinn erwirtschaftet wird)
3. die gründung der ooo mache ich als eigentümer mit meiner frau als generaldirektor (da ich ja zunächst weder über eine vorübergehende aufenthaltsgenehmigung noch arbeitserlaubnis verfüge)
4. gleichzeitig beantragt meine frau für mich die разрешение на временное проживание
5. nach anmeldung der ooo beantragt meine frau als generaldirektor für mich eine разрешение на работу
6. nach erhalt der разрешение на работу mache ich mich selber zum generaldirektor
7. in der zeit von punkt 3-6 halte ich mich mit einem geschäftsvisum (90/180) in russland auf

a) ist das so machbar ?
b) wäre es möglich das in punkt 2 genannte sponsorin in russland zu versteuern (z.b. als chastnij predprinimatel) unabhängig von der ooo d.h. gar nicht mit der ooo in zusammenhang zu bringen ? (das sponsoring ist als aufbauhilfe für die ooo gedacht)

danke für eure antworten
steph
Andy
Zar/iza
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Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Beitrag von Andy »

Hallo steph,
mir scheint, Du hast Dich schon richtig gut informiert, da kann ja nix mehr schiefgehen. Super.

einige Anmerkungen:
- zu 7.) Du kannst die разрешение на временное проживание nicht beantragen, wenn Du ein Geschaeftsvisum hast. Du brauchst dafuer entweder ein Arbeitsvisum oder (logischer) ein Besuchsvisum aufgrund einer Privateinladung Deiner Frau. Das kann fuer 90 Tage gueltig sein und in der Zeit musst Du es schaffen, alle Unterlagen zu sammeln und den Antrag abzugeben. Dann bekommst Du ein Dokument, dass Dir den Aufenthalt in Russland bis zur Aushaendigung der РВП erlaubt.
- Als chastnij predprinimatel muesstest Du eine Privatfirma (ЧП) registrieren, das geht aber nur mit der вид на жительство
- Du darfst also freiberuflich in Russland nicht einfach so taetig sein. Wenn Du es doch machst und Geld annimmst, machst Du Dich der ungesetzlichen unternehmerischen Taetigkeit schuldig - beim ersten Mal gibts 1 Jahr auf Bewaehrung, beim zweiten 5 Jahre Knast !! Und obwohl Du brav Steuern zahlst. Also ACHTUNG !!! Hier setzt Du besser Deine Frau ein. Oder Du trickst: Du bekommst das Geld auf ein deutsches Konto und bei der Versteuerung zeigst Du Unterlagen und Vertraege, dass alle Taetigkeiten in Deutschland stattgefunden haben und mit Russland nix zu tun haben. Das ist ein legales Schlupfloch fuer Auslaender.
- oder besser die OOO bekommt die Knete - das ist problemloser
barbariska

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Beitrag von barbariska »

zu 7.) Du kannst die разрешение на временное проживание nicht beantragen, wenn Du ein Geschaeftsvisum hast. Du brauchst dafuer entweder ein Arbeitsvisum oder (logischer) ein Besuchsvisum aufgrund einer Privateinladung Deiner Frau. Das kann fuer 90 Tage gueltig sein und in der Zeit musst Du es schaffen, alle Unterlagen zu sammeln und den Antrag abzugeben.
...Andy, woher hast Du die Info? Ich möchte im Sommer auch die razreshenie beantragen und hatte vor, mit einem Geschäftsvisum einzureisen...nach Deinen Informationen wäre das ja keine so gute Idee, oder?!
Steph, zu Deinen Fragen kann ich leider nix sagen, wünsche aber viel Erfolg & Glück! :-)

Viele Grüße
Barbara
Andy
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Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Beitrag von Andy »

Barbara, ich hatte diese Situation vor zwei Monaten in Moskau. Man hat mir das damals eben so erklaert. Allerdings aendern sich die Dinge hier ja schnell und ich rate Dir, bevor Du anfaengst mit all diesen Prozeduren, zum zustaendigen Nachalnik Deines Ovir in die Sprechstunde zu gehen. Da wird Dir erst einmal alles erklaert.
Gruss
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Zejtnot
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Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Beitrag von Zejtnot »

zu 7.) Du kannst die разрешение на временное проживание nicht beantragen, wenn Du ein Geschaeftsvisum hast. Du brauchst dafuer entweder ein Arbeitsvisum oder (logischer) ein Besuchsvisum aufgrund einer Privateinladung Deiner Frau. Das kann fuer 90 Tage gueltig sein und in der Zeit musst Du es schaffen, alle Unterlagen zu sammeln und den Antrag abzugeben.
Ging bei mir problemlos! Steht auch nirgends in den Regeln, dass man kein Businessvisum haben darf. Allenfalls müsste man dann kurz aus- und wieder einreisen, meine ich. Aber wenn Du da eine andere Quelle hast, Andy, poste diese bitte unbedingt.
steph

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Beitrag von steph »

Andy hat geschrieben:Hallo steph,
mir scheint, Du hast Dich schon richtig gut informiert, da kann ja nix mehr schiefgehen. Super.

einige Anmerkungen:
- zu 7.) Du kannst die разрешение на временное проживание nicht beantragen, wenn Du ein Geschaeftsvisum hast. Du brauchst dafuer entweder ein Arbeitsvisum oder (logischer) ein Besuchsvisum aufgrund einer Privateinladung Deiner Frau. Das kann fuer 90 Tage gueltig sein und in der Zeit musst Du es schaffen, alle Unterlagen zu sammeln und den Antrag abzugeben. Dann bekommst Du ein Dokument, dass Dir den Aufenthalt in Russland bis zur Aushaendigung der РВП erlaubt.
- Als chastnij predprinimatel muesstest Du eine Privatfirma (ЧП) registrieren, das geht aber nur mit der вид на жительство
- Du darfst also freiberuflich in Russland nicht einfach so taetig sein. Wenn Du es doch machst und Geld annimmst, machst Du Dich der ungesetzlichen unternehmerischen Taetigkeit schuldig - beim ersten Mal gibts 1 Jahr auf Bewaehrung, beim zweiten 5 Jahre Knast !! Und obwohl Du brav Steuern zahlst. Also ACHTUNG !!! Hier setzt Du besser Deine Frau ein. Oder Du trickst: Du bekommst das Geld auf ein deutsches Konto und bei der Versteuerung zeigst Du Unterlagen und Vertraege, dass alle Taetigkeiten in Deutschland stattgefunden haben und mit Russland nix zu tun haben. Das ist ein legales Schlupfloch fuer Auslaender.
- oder besser die OOO bekommt die Knete - das ist problemloser
Hallo Andy

Vielen Dank für deine Antwort !

1.)
Du sagst:
- Als chastnij predprinimatel muesstest Du eine Privatfirma (ЧП) registrieren, das geht aber nur mit der вид на жительство

Geh mal auf folgenden Link der rus. Steuerbehörden, http://www.nalog.ru/html/docs/p21001.xls. Punkt 12.1 zeigt meiner Meinung nach aber, dass ich mich auch mit "Разрешение на временное проживание" als chastnij predprinimatel registrieren lassen kann. Oder ?

2.)
Du sagst:
- oder besser die OOO bekommt die Knete - das ist problemloser

a) Wenn das Geld auf das Geschäftskonto der OOO eingeht, wie rechtfertige ich dann den Zahlungsverkehr? Da muss ich dann viele otchots schreiben um zu zeigen warum mich die dt. Firma bezahlt und bei den Betriebskosten unterstützt.

b) Wenn das Geld gemischt (mit Betriebskostenunterstützung und meinem "Gehalt") auf das Geschäftskonto der OOO eingeht, wie isoliere ich dann mein Gehalt ? Auf was zahle ich dann die sozialnij nalogi und Lohnsteuer ? Ist das nicht nur kompliziert? Ich hab ja keine Einkünfte in Russland (jedenfalls am Anfang) und zahl keine Gewinnsteuer etc... Habe also nur gesponsorte Einkünfte aus Deutschland die nicht durch die unternehmerische Tätigkeit in Russland erzeugt werden.

Grüße, Steph
Tarantul

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Beitrag von Tarantul »

Hallo Steph,

ja, es stimmt, man kann sich auch mit "Razreshenie na vremennoe prozhvanie" als chastniy (individualniy) predprinimatel registrieren. Habe ich selber so gemacht (bin Übersetzerin), bis ich Ende 2007 den "Vid na zhitelstvo" bekam. Das geht wirklich ganz problemlos (da hat sich auch in der letzten Zeit nichts geaendert). Ein Geschäftsvisum reicht dafür jedoch nicht.
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bella_b33
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Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Beitrag von bella_b33 »

wir haben es ähnlich gemacht:
-meine Frau hat die OOO mit sich selber als Generaldirektorin eröffnet
-vorher haben wir schon meine "Razreshenie na vremennoe prozhvanie" beantragt, die ich mittlerweile erhalten habe
-Arbeitsgenehmigung ist beantragt und sollte in den nächsten Tagen fertig sein
-ich werde jetzt erstmal als Arbeiter in unserer Firma eingestellt(sobald wir die ersten Aufträge haben, damit wir nicht unnötig Loh an mich zahlen müssen)


Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
steph

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Beitrag von steph »

Hallo Silvio,

Danke für deine Antwort. Wie lange hat es gedauert die Arbeitsgenehmigung zu bekommen ? Und auf welcher Grundlage ? Hat deine Frau über ihre OOO einen Antrag gestellt, dich, als Ausländer, zu beschäftigen ?

Danke für die Antwort.

Steph
steph

Re: unternehmerische tätigkeit in russland

Beitrag von steph »

Hallo Andy,

nochmal meine Frage: Auf welcher Grundlage kann ich über die OOO das Geld aus Deutschland bekommen ?

Gruß und Danke,
Steph
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