Sprachtest: Laut welchem Gesetz oder Verordnung??????

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Marco
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Re: Sprachtest: Laut welchem Gesetz oder Verordnung??????

Beitrag von Marco »

Dietrich hat geschrieben:Die Familienzusammenführung ist nur "das Visum" mit dem derjenige für die ersten drei Monate nach Deutschland einreisen kann.
Naja so ganz stimmt das auch nicht. Die AE gehört auch dazu.

Um mal Familienzusammenführung zu definieren

http://de.wikipedia.org/wiki/Familienzu ... C3%BChrung
pischtie

Danke an Alle!!!!!

Beitrag von pischtie »

Im § 28 wird im Satz 3 auf § 30 Satz 1 und 2 verwiesen.
wenn ich sofort verstanden hätte, was man liest hätte ich nicht so blöd gefragt.

Danke für eure mühen.
Gruß
pischtie
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Dietrich
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Re: Sprachtest: Laut welchem Gesetz oder Verordnung??????

Beitrag von Dietrich »

Marco hat geschrieben: Naja so ganz stimmt das auch nicht. Die AE gehört auch dazu.
Um mal Familienzusammenführung zu definieren
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienzu ... C3%BChrung
Ich wollte auch nur auf die Unterschiede eingehen, wieso wann die Sprachnachweise zu erbringen sind.
Eine vom Gesetz direkt definierte Familienzusammenführung, also ein genaues Verfahren gibt es eigentlich nicht.
Die FZF ist also:
Als Familienzusammenführung gilt die Zusammenführung
a)von Ehegatten,
b)von minderjährigen Kindern zu den Eltern,
c)von hilfsbedürftigen Eltern zu Kindern, wobei auch Schwiegerkinder zu berücksichtigen sind, wenn das einzige oder letzte Kind verstorben oder verschollen ist,
d)von hilfsbedürftigen Großeltern zu Enkelkindern,
e)von volljährigen hilfsbedürftigen oder in Ausbildung stehenden Kindern zu den Eltern,
f)von minderjährigen Kindern zu den Großeltern, wenn die Eltern nicht mehr leben oder sich ihrer nicht annehmen können,
g)von minderjährigen Kindern zu Verwandten der Seitenlinie bis zum dritten Grad, wenn Verwandte aufsteigender Linie nicht mehr leben oder sich ihrer nicht annehmen können,
h)von hilfsbedürftigen Geschädigten zu Verwandten der Seitenlinie bis zum dritten Grad, wenn nähere Verwandte nicht mehr leben oder sich ihrer nicht annehmen können.
im Rahmen der geltenden Aufenthaltsgesetze.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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