harald63 hat geschrieben:
Also ich kann mir noch vorstellen, dass um eine Bohrinsel in internationalen Gewässern eine Sicherheitszone ist und dort im Falle des Falles nationales Recht des Staates angewendet werden kann, unter dessen Flagge die Bohrinsel irgendwie registriert ist.
Das aber wird im sog. Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen geregelt, Art 55ff "ausschließliche Wirtschaftszone", insbesondere auch Art 60
Die
ausschließliche Wirtschaftszone ist ein jenseits des Küstenmeers gelegenes und an dieses angrenzendes Gebiet, das der in diesem Teil festgelegten besonderen Rechtsordnung unterliegt, nach der die Rechte und Hoheitsbefugnisse des Küstenstaats .. geregelt werden. In der ausschließlichen Wirtschaftszone hat der Küstenstaat a)
souveräne Rechte .. b)
Hoheitsbefugnisse
In der ausschließlichen Wirtschaftszone hat der Küstenstaat das ausschließliche Recht zur Errichtung sowie zur Genehmigung und Regelung der Errichtung, des Betriebs und der Nutzung von Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke ..
Art 60(4) Der Küstenstaat kann, wo es notwendig ist, um diese künstlichen Inseln, Anlagen und Bauwerke angemessene
Sicherheitszonen einrichten, in denen er geeignete Maßnahmen ergreifen kann, um die Sicherheit der Schiffahrt sowie der künstlichen Inseln, Anlagen und Bauwerke zu gewährleisten. Art 60(5) spricht hier von 500m Sicherheitszone.
harald63 hat geschrieben:
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Sicherheitszone als nationales Territorium gilt. Sonst würden auf den Meeren Pseudobohrinseln aufblühen wie die Priemeln...
Art 60(3) Alle aufgegebenen oder nicht mehr benutzten Anlagen oder Bauwerke sind zu beseitigen,