Seite 3 von 4
Re: 45 Jahre deutsches Rechtsfahrgebot
Verfasst: 26 Mai 2014, 19:17
von Kamtschatkakarl
@bella
kann mich nicht entsinnen, in Dland jemals weniger als 60.000 km / Jahr
gefahren zu sein!
PKW und LKW zusammengerechnet.

Re: 45 Jahre deutsches Rechtsfahrgebot
Verfasst: 26 Mai 2014, 19:36
von bella_b33
Kamtschatkakarl hat geschrieben:@bella
kann mich nicht entsinnen, in Dland jemals weniger als 60.000 km / Jahr
gefahren zu sein!
PKW und LKW zusammengerechnet.

Jetzt hol noch ein paar Kumpels von der Spedition und lass Die mit ihren Jahres Kilometern angeben

. LKW Fahrer machen ja nun nix anderes als fahren fahren fahren
KLICK
Laut AXA Verkehrssicherheits-Report 2009 1 liegt der Mittelwert der pro Jahr in Deutschland gefahrenen Kilometer bei 18.693 km
Ich kann jetzt auf die Schnelle für RU nichts vergleichbares finden, aber ich bleib dabei: Der gemeine Russe fährt IMHO etwas mehr pro Jahr als ein Deutscher.
Re: 45 Jahre deutsches Rechtsfahrgebot
Verfasst: 26 Mai 2014, 20:27
von Kamtschatkakarl
@bella
Spedition??
Ich meine Wohnmobile, fuer die man Klasse 2 aF braucht.
Also richtige Schiffe.
![ole [ole]](./images/smilies/fans.gif)
Re: 45 Jahre deutsches Rechtsfahrgebot
Verfasst: 26 Mai 2014, 23:31
von bella_b33
Kamtschatkakarl hat geschrieben:@bella
Spedition??
Ich meine Wohnmobile, fuer die man Klasse 2 aF braucht.
Also richtige Schiffe.
![ole [ole]](./images/smilies/fans.gif)
Egal.....damit bist Du Lichtjahre vom deutschen Durchschnitt, der ja hier gefragt war, entfernt....
Re: 45 Jahre deutsches Rechtsfahrgebot
Verfasst: 30 Mai 2014, 00:34
von klaupe
Kamtschatkakarl hat geschrieben:Deutscher Michel faehrt sehr viel km mehr als der Ivan.
Wie soll das funktionieren? Deutschland ist so winzig klein, wenn man da Gas gibt, steht man doch gleich schon wieder am Ziel auf der Bremse.
![frust [frust]](./images/smilies/frust.gif)
Re: 45 Jahre deutsches Rechtsfahrgebot
Verfasst: 30 Mai 2014, 00:52
von m1009
Ich kann jetzt auf die Schnelle für RU nichts vergleichbares finden,
16700km in 2010 ...
Re: 45 Jahre deutsches Rechtsfahrgebot
Verfasst: 30 Mai 2014, 13:02
von Norbert
bella_b33 hat geschrieben:Hier mal die Daten von 2012 Russland und Deutschland:
RU: 142mill EW / 27953 UTs
DE: 80,52mill EW/ 3979UTs
Die Werte für die USA lagen - als ich es vor einigen Jahren mal geprüft hatte - ziemlich genau bei den russischen Werten. Die vielen Verkehrstoten treten weniger in den Städten auf, sondern vor allem Überland. Und gerade etwas weiter weg von Moskau gibt es in Russland fast nur zweispurige "Trassen". Ähnlich den amerikanischen Highways. Und so etwas ist per se gefährlicher als eine deutsche Autobahn mit Mittelstreifen und Leitplanke.
Re: 45 Jahre deutsches Rechtsfahrgebot
Verfasst: 30 Mai 2014, 13:07
von Norbert
Kamtschatkakarl hat geschrieben:Wie geht es Euch mit dem in Russland wohl nicht vorhandenen, aber uns in die DNA uebergegangenen Rechtsfahrgebot? Meine Freunde schauen immer doof, wenn ich nach Ueberholen sofort wieder rechts rueberziehe bei mehreren Fahrspuren in einer Richtung.
Auch weigere ich mich immer noch, auf autobahnaehnlichen Abschnitten RECHTS zu ueberholen, was ja erstens dauernd so getan wird und -soviel bekannt- auch erlaubt ist <kleines Fragezeichen?>.
Das Rechtsfahrgebot gilt sowohl in Russland als auch in Deutschland nur außerorts. § 7 Abs. 3 StVO regelt dies für Deutschland eindeutig: "Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen."
Es ist also explizit erlaubt, auch auf der rechten Spur schneller zu sein als links.
Insofern ist Dein "rechts rüberziehen" sogar ein Verstoß gegen den genannten Paragrafen: "Auf Straßen mit wenigstens zwei Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung darf, wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, der Lenker eines Kraftfahrzeuges neben einem anderen Fahrzeug fahren." Denn "rechts rüberziehen" klingt nicht nach "Leichtigkeit und Flüssigkeit", wie vorgeschrieben.

Re: 45 Jahre deutsches Rechtsfahrgebot
Verfasst: 30 Mai 2014, 13:11
von Kamtschatkakarl
@norbert
ACH SO!
Jetzt muss ich nur noch wissen, wo ganz genau auf den Autobahnen um St. Petersburg
herum und in die Stadt hinein STADT ist und wo UNSTADT.

Re: 45 Jahre deutsches Rechtsfahrgebot
Verfasst: 30 Mai 2014, 13:58
von klaupe
Kamtschatkakarl hat geschrieben:@norbert
ACH SO!
Jetzt muss ich nur noch wissen, wo ganz genau auf den Autobahnen um St. Petersburg
herum und in die Stadt hinein STADT ist und wo UNSTADT.

In Deutschland erkennt man ja Stadtautobahnen schon an der blauen Beschilderung. Ist es in Russland nicht ähnlich?