Seite 3 von 5

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 22 Jul 2008, 14:11
von Franky01
manuchka hat geschrieben:Dann das Ganze in Russland übersetzen und die Übersetzung notariell beglaubigen lassen - fertig. ;)
Übersetzen lassen kann ich es doch auch hier, oder ?


Habe heute versucht, mit unserer ABH Kontakt aufzunehmen, um herauszubekommen, ob man die Akte von ihr bekommen kann.
Leider meinte der SB, Zitat "man könne das Pferd nicht von hinten aufzäumen, und die Zeitersparnis, diesen Weg einzuschlagen, wäre nicht nur sehr gering, sondern auch nicht machbar..."
Heisst, sie wollen nicht, das ich ihnen Arbeit abnehme, um das alles zu beschleunigen
Erst müssten wir heiraten, dann FZF beantragen, und erst dann könnte man tätig werden....

Und meine Hoffnung schwindet langsam dahin ...

Ich danke euch trotzdem für die wertvollen Tipps

Gruß
Franky

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 22 Jul 2008, 14:22
von Marco
Franky01 hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:Dann das Ganze in Russland übersetzen und die Übersetzung notariell beglaubigen lassen - fertig. ;)
Übersetzen lassen kann ich es doch auch hier, oder ?
Besser in Russland. Die Übersetzung muss von einem russischen Notar beglaubigt werden, wenn ich mich nicht recht irre

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 22 Jul 2008, 14:39
von Dietrich
Marco hat geschrieben:
Franky01 hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:Dann das Ganze in Russland übersetzen und die Übersetzung notariell beglaubigen lassen - fertig. ;)
Übersetzen lassen kann ich es doch auch hier, oder ?
Besser in Russland. Die Übersetzung muss von einem russischen Notar beglaubigt werden, wenn ich mich nicht recht irre
Genau wie die Deutschen lieber Uebersetzungen von deutschen Uebersetzern haben, ist es eben bei den Russen umgekehrt.
Ausserdem muss ja der Notar die Uebersetzung beglaubigen.
Deshalb arbeiten die meist direkt zusammen. Also das heisst, dass das Uebersetzungsbuero gleich einen Notar dabei hat, der dann seinen Stempel auf die Uebersetzung drueckt.
Kostet nicht viel (300-500 Rubel) und geht recht fix (3 Tage).

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 22 Jul 2008, 15:06
von Zejtnot
Wenn man es noch schneller braucht, übersetzt man selbst (als internationales Paar kann man das meist fehlerfrei) und lässt sich alles nur vom Übersetzer und Notar bestätigen. Dann geht es hier in Novosibirsk in 1 bis 3 Stunden. Und meist gibt es noch 50 Rubel Rabatt weil sie nicht tippen müssen.

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 22 Jul 2008, 16:00
von manuchka
In Moskau ging es über Nacht, und statt 300 musste ich nur 150 Rubel "fürs Korrekturlesen" und die Beglaubigung zahlen.

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 22 Jul 2008, 17:09
von Zeppelin
Franky01 hat geschrieben:...Heisst, sie wollen nicht, das ich ihnen Arbeit abnehme, um das alles zu beschleunigen
Erst müssten wir heiraten, dann FZF beantragen, und erst dann könnte man tätig werden....
Das tut mir leid für Dich.
Leider gibt es halt noch sehr oft diese Beamtenmentalität, dass man als Normalbürger einer Behörde nicht ins Handwerk pfuschen darf. :evil:

Aber was soll's. Ich gehe mal davon aus, das Eure ABH auch bei weitem nicht so überlastet ist, wie die hier in Berlin. Daher dürfte die Bearbeitung dort auch recht zügig gehen.
Hier ist bei der ABH nämlich täglich die absolute Hölle los - sowohl quantitativ als auch qualitativ (womit ich den Großteil der Kunden meine und nicht die Mitarbeiter).
Ich glaube den Stress dort kann man nur mit ganz harten Drogen aushalten oder man denkt dauernd darüber nach, sich irgendwo eine Kalaschnikov zu besorgen...

Was die Übersetzungen betrifft, halte Dich mal an die Ratschläge der anderen hier. Die kennen sich besser damit aus.

Dazu eine Frage meinerseits: Ich nehme mal an, dass die russ. Heiratsurkunde für den FZF-Antrag auch apostilliert und ins Deutsche übersetzt werden muss. Können das russische Büros machen, oder nur spezielle, die eine Anerkennung unseres Konsulats haben?
Selbst wenn man die Apostille für das Visum womöglich nicht brauchen sollte, würde ich trotzdem eine besorgen, falls man die Urkunde hier für irgend etwas braucht.

Das gilt auch für alle anderen offiziellen Dokumente, die man hier ggf. den Behörden vorlegen muss. Deren Übersetzungen müssen dann aber von einem beeidigten deutschen Dolmetscher / Übersetzer gemacht werden.

Gruß,
Zeppelin

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 22 Jul 2008, 17:15
von Dietrich
Zeppelin hat geschrieben: Dazu eine Frage meinerseits: Ich nehme mal an, dass die russ. Heiratsurkunde für den FZF-Antrag auch apostilliert und ins Deutsche übersetzt werden muss. Können das russische Büros machen, oder nur spezielle, die eine Anerkennung unseres Konsulats haben?
Selbst wenn man die Apostille für das Visum womöglich nicht brauchen sollte, würde ich trotzdem eine besorgen, falls man die Urkunde hier für irgend etwas braucht.
Also die Botschaft hat bei uns die Eheurkunde bisher immer ohne Uebersetzung akzeptiert. Eine Apostille ist bei unserer Urkunde allerdings soundso drauf. Keine Ahnung, ob die benoetigt wird. Wahrscheinlich aber schon.
Allerdings brauchten wir die bisher immer nur fuer Dinge, die die Botschaft selber entscheiden konnte, also z.B. Visum fuer meine Frau oder Paesse fuer unsere Kinder.
Wie das bei FZF aussieht, weiss ich nicht. Zumal ja scheinbar die Botschaft den Kram an die deutschen Behoerden weitergibt. Vielleicht uebersetzen die das dann auch gleich oder pruefen von sich aus die Richtigkeit der russischen Heiratsurkunde.....

Wir haben allerdings in D schon eine solche Uebersetzung machen lassen, schon wegen Familienbuch und Anmeldung der Kinder und so.

Dietrich

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 22 Jul 2008, 18:00
von Zeppelin
Danke Dietrich.

Gibt es eigentlich jemanden im Forum hier, außer Karsten Packeiser, der in RUS geheiratet hat und dann hierher mit Frau/Familie übergesiedelt ist?

Wäre nur interessant, um ggf. mal die FAQ's zu aktualisieren.

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 22 Jul 2008, 18:01
von manuchka
Eine Apostille muss auf die Heiratsurkunde in jedem Fall drauf, da sie ja später in Deutschland als Dokument verwendet werden soll und die Apostille im internationalen Rechtsverkehr die Echtheit der Urkunde bestätigt. Lasst euch gleich sagen, welche Behörde in Tambov (da war es doch, oder?) dafür zuständig ist. In Moskau ist es die Standesamtsverwaltung, Sitz beim Dvorec Brokosochetania Nr. 1, ich glaube, Bolshoj Kharitonovskij Pereulok, neben dem Arbitrazhgericht.

Die Übersetzung sollte man grundsätzlich am besten von einem beeidigten Übersetzer in Deutschland anfertigen lassen, denn sonst ist ja wieder ein russischer (Notariats-) Stempel auf der Urkunde und der Übersetzung, den keiner entziffern kann. Für mich hat das unser Forum-Kollege Magdeburg-Moskva sehr schön und schnell erledigt, kann ich also nur empfehlen. Ob diese Übersetzung bereits für den FZF-Antrag erforderlich ist, kann ich mangels eigener Erfahrung nicht sagen. Da sollte man wirklich mal Karsten fragen.

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 22 Jul 2008, 19:30
von Marco
Apostille ist wie Manu richtig sagte absolut notwendig, da die Urkunde sonst keinen Wert hat.

Auf eine Übersetzung kann man nicht verzichten, da sie für die ABH bestimmt ist, die ja zustimmen muß. Ein russischer Übersetzer reicht aber, wir haben nicht den Aufwand getrieben, die Heiratsurkunde in D übersetzen zu lassen und das wurde so auch akzeptiert.
@Dietrich: Ihr habt doch nur bisher Besuchsvisa beantragt oder? Da kann ich verstehen, dass nur das Original der Heiratsurkunde ohne Übersetzung gereicht hat.