A1 Sprachtest notwendig ?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Franky01

A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

Liebe Forengemeinde,
ich lese nun schon seit ein paar Wochen mit, habe mich heute erst angemeldet, und komme direkt mit einem Problem zu Euch:
Ich habe im März 2007 eine russische Frau "kennengelernt" und nach vielen Mails, unzähligen Telefonaten und SMS bin ich im Juni 2008 zu ihr hingeflogen.
Sie lebt in einer mittelgrossen Stadt, ca 600 kmt südlich von Moskau.
In den darauf folgenden Tagen hat es bei uns beiden "Zooom" gemacht´und den Entschluss gefasst, Mitte September diesen Jahres in Russland heiraten zu wollen. Die notwendigen Papiere (und Behördengänge) besorgt (bzw. laufen noch)

Soweit so gut.
Nun habe ich einen vorsichtigen Blick in die Zukunft gemacht und mich auf vielen I-net seiten versucht, schlau zu machen.
Mit dem Wissen, das man eigentlich gar nichts weiss...
Sie hat in Russland Deutsch studiert und unterrichtet auch in einer Schule diese Sprache, heisst, ihre Deutschkenntnisse (in Wort und Schrift) teilweise besser als bei einem 8.- oder 9. Klässler.
Seit der Verschärfung des Ehegattennachzugs (zur Verhinderung der Zwangsehen etc.) muss man jedoch eine Bescheinigung dem Konsulat vorlegen (A1 Test).
Gilt das nun auch für sie, wo doch bewiesen werden kann, das sie der deutschen Sprache mächtig ist, diese studiert hat und lehrt?
Oder wird sich ein Konsulats - Sachbearbeiter mit ihr befassen und mündlich feststellen, das sie im deutschen Leben teilnehmen kann?

Eigentlich haben wir gehofft, Weihnachten 2008 zusammen feiern zu können, aber wenn ich mir die verschiedenen I-net Seiten mit irgendwelchen Horroszenarien so anschaue, glaube ich fast nicht mehr daran.
Kann mir hier irgendwer helfen

Vielen Dank schon mal im voraus
Zeppelin
Zar/iza
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Zeppelin »

Hallo Franky,
lass Dich von den Horrorszenarien auf manchen www-Seiten nicht irre machen.
Wie das Konsulat in Eurem Falle reagieren würde kann man nicht sagen, denn meines Wissens gibt es einen gewissen Ermessensspielraum.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass von Deiner Freundin zusätzlich noch so eine A1-Prüfung verlangt wird.
Aber wenn doch, kann sie sich doch locker direkt zu einer Prüfung anmelden, ohne vorher noch einen Kurs zu besuchen.

An Eurer Stelle würde ich mich per E-Mail mit der Frage ans Konsulat richten und dabei die Fakten sachlich darlegen.

Einige der Stammuser hier (darunter auch meine Wenigkeit) haben im Unterforum über dt.-russ. Ehen/Partnerschaften schon sehr viel über das Verfahren der Familienzusammenführung geschrieben.

Wenn Ihr erst im September heiraten wollt, wird es bis Weihnachten wirklich knapp, was aber ganz wesentlich an den russ. Passbehörden liegt. Denn Deine künftige Frau würde im Falle einer Namensänderung zuerst einen neuen Inlandspass benötigen und dann eben auch einen neuen Reisepass.
Das wurde hier vor Kurzem auch erst länger diskutiert: http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7883

Wie ich schon oft geschrieben habe, empfehle ich auch Euch, die beteiligten dt. Behörden frühzeitig zu unterrichten, damit die ggf. schon mal etwas anleiern können.

Gruß,
Zeppelin

PS: Es wäre ganz hilfreich wenn Du etwas genauer angeben würdest, um welche Regionen es in D und in RUS geht. Dann kann man ggf. Tipps zu spezifischen Behördenfragen geben.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

Hallo Zeppelin,
ich danke dir für die rasche und ausführliche Antwort.

Die Regionen, um die es sich hier handelt, sind Oblast Tambov (bei ihr) und NRW (bei mir).
Die Vorgehensweise ist schon relativ klar, da sie schon mit einem deutschen Mann verheiratet war. Das ist allerdings schon 8 Jahre her (und seit der Zeit hat sich sicherlich einiges verändert)
Trotzdem danke ich dir für die angefügten Links (die ich auch sofort durchlesen werde)

Leider ging es nicht eher als September, da wir sonst mit der Zeitspanne für die Papiere nicht klar gekommen wären.
Als kleine Schwierigkeit offenbart sich nun, das das russische Standesamt auf ihrem Scheidungsurteil nun auch eine Apostille haben wollen (ein "Rechtskräftig" Stempel reicht da nicht mehr aus)
Aber aller Vorraussicht nach brauche ich kein "Ehefähigkeitszeugnis" sondern lediglich eine "Aufenthalsbescheinigung" - es muss halt der Familienstand mit "ledig" sofort ins Auge fallen.


Ich danke dir nochmals für die Antwort

Gruß
Franky
Zeppelin
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Zeppelin »

Keine Ursache Franky.

Wenn ich es richtig verstehe, ist sie nach dt. Recht geschieden? Dann ist klar, dass das Urteil im Ausland eine Apostille braucht.
Ich gehe dann davon aus, dass sie auch schon mal hier gewohnt hat? Wenn ja, existiert über sie ja bereits auch eine Akte, die im AZR vermerkt ist.
U.U. kannst Du - falls noch nicht geschehen - schon mal Deine ABH darum bitten, sich diese Akte überstellen zu lassen. Dann geht es mit der FZF später etwas schneller.

Mit dem EFZ liegst Du richtig. Jedenfalls habe hier schon viele berichtet, dass sie in RUS mit einer Aufenthaltsbescheinigung geheiratet haben.

Über die ABH in M'Gladbach habe ich noch nichts besonders problematisches gehört, wenngleich man bei http://www.info4alien.de aus NRW manchmal nicht so erfreuliches liest. Aber was sollte bei Euch schon schief gehen.

Zu den Fragen, was in RUS vorort alles zu klären ist, werden Dir die andern hier sicher gern Auskunft geben.

Grüße
Zeppelin
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Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

Ich sollte mich an die Abkürzungen langsam gewöhnen ...

Um bei der ABH ihre Akte überstellen zu lassen, brauche ich doch sicherlich Angaben oder Urkunden von ihr, die ich dann unserem ABH geben/zeigen muss. Weisst du welche ?
Muss es meine ABH anfordern, oder kann ich selber in Köln nachfragen?
Meinst du nicht, es wäre JETZT noch etwas zu früh dafür, die Unterlagen überstellen zu lassen und ich sollte zumindest bis nach der Hochzeit im September warten?
Und was bringt das wirklich an Zeitersparnis?

Ich seh schon, Fragen über Fragen :roll:
sorry ...

Gruß
Franky
Zeppelin
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Zeppelin »

Franky01 hat geschrieben:Ich sollte mich an die Abkürzungen langsam gewöhnen ...
:lol: Wenn Du wüsstest, wie oft ich die von mir verwendeten obigen Abkürzungen schon in Foren ausgeschrieben habe, würdest Du diese Rationalisierung meinerseits vllt. verstehen.

Aber kurz zu der Frage nach dem Ausländer ZentralRegister. Ich habe das vor 6 Jahren so gemacht: Meine damals (noch)Verlobte, wusste nicht mehr genau, wo die zuständige ABH ihrer vormaligen au Pair-Zeit war.
Da habe ich mir einfach die Nummer des BundesVerwaltungsAmtes in Köln aus dem www gesucht und mich mit jemandem vom AZR verbinden lassen. Das ging absolut schnell und freundlich.

Dort sagte ich den Grund meines Anliegens (bevorstehende Heirat und FZF) und erfragte unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum meiner heutigen Frau, ob und wenn ja, wo über diese eine Ausländerakte angelegt / geführt werde.

Sofort wurde mir das zuständige LandRatsAmt genannt - und wenn ich mich recht entsinne, sogar dessen Telefonnummer.
Jedenfalls rief ich dann das LRA in Bayern an und wurde problemlos an die ABH vermittelt.
Dort bat ich unter Nennung der o.g. Begründung, die Akte meiner Verlobten doch wenn möglich schon mal an die ABH Berlin zu überstellen.
Es war möglich. Und ich glaube, die waren ganz froh, nicht mehr zuständig zu sein.
Immerhin habe ich ja dadurch keine Einsicht in die Akte genommen.

Unsere ABH hier habe ich dann sofort informiert, dass und warum sie bald eine Akte auf den Tisch bekommen würde. Da meine Verlobte zu derzeit schon mehrfach per Kurzvisum hier war, wusste ich das zuständige Sachgebiet, welches uns immer sehr gut bedient hatte, selbst wenn sie alle Spielräume ausschöpfen mussten.

Die Bearbeiterin hat sich einfach einen kleinen Vermerk im IT-System gemacht und war auch nicht böse, dass ich ihr die Arbeit abgenommen hatte. ;) (Den Grund erfährst Du spätestens, wenn Du selbst mal die ABH Berlin betreten hast. :shock: :shock: :shock: )

Naja. Manchmal kann es einem auch privat recht nützlich sein, wenn man sich mit den Verwaltungsstrukturen etwas auskennt.

Zusammenfassung zu Deiner Frage: Du solltest den Namen Deiner Künftigen kennen, unter dem sie im AZR eingetragen ist und ihr Geburtsdatum und möglichst auch die Verwaltungsbehörde, die für ihren letzten Wohnort hier zuständig war.
Falls noch nicht passiert, solltest Du zuerst Kontakt mit der ABH in M'Gladb. aufnehmen und diese vorinformieren. Dann kannst Du schon mal 'vorfühlen', wie kooperativ die ist.
Da kannst Du auch erfahren ob sie einverstanden sind, dass Du etwas mitwirken möchtest, damit ihr Weihnachten hier zusammen sein könnt ...

Wenn Du etwas zu Eurem Verfahren beitragen kannst/willst, dann verkürzt Du die leidigen Postlaufzeiten zwischen Konsulat->BVA_>ABH1->ABH2->ABH1->BVA->Konsulat.
Die Bearbeitung Eures Verfahrens dauert tatsächlich nur wenige Minuten, wenn jeder Beteiligte zur rechten Zeit die rechten Informationen schon vorliegen hat.

Ratsam ist es auch, bei jeder Kommunikation mit den beteiligten Behörden alle relevanten Nachnamen anzugeben, die im Zusammenhang mit Deiner Zukünftigen 'anfallen'. Dies meine ich im Zusammenhang mit dem oben zitierten Pass-Thread (Visaantrag vor Heirat, aber Einreise mit neuen Pass - falls sie bei der Heirat ihren jetzigen Namen ändert.)
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

:shock: WOW - danke für die Antworten...

darf ich denn auch erfahren, wann du diese Telefon - Aktion gemacht hast - also wieviele Wochen vor Eurer Hochzeit.
ich stelle mir irgendwie das so vor, die Papiere sind hier in MG und keiner weiss Bescheid (oder wurden verschlampt) wenn so viel Zeit zwischen dem Eintreffen der Papiere und dem tatsächlichen Gebrauch davon dazwischen liegt ...

Auf jeden Fall werde ich dann morgen mal mit der ABH in MG telefonieren, udn sie fragen, ob das denn mögloch ist, das ich "Ihnen ein wenig Arbeit abnehmen darf/kann" :lol:
Ich werde mich auf jeden Fall in den nächsten Tagen mit neuen Infos wieder melden.

Komisch, das sich dieser Thread nun doch ein wenig selbstständig gemacht hat, vom ursprünglichen Sprachtest sind wir bei der ABH gelandet... :D

Wünsche noch einen schönen Abend
Gruß
Franky
Zeppelin
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Zeppelin »

Franky01 hat geschrieben::shock: WOW - danke für die Antworten...

darf ich denn auch erfahren, wann du diese Telefon - Aktion gemacht hast - also wieviele Wochen vor Eurer Hochzeit.
kann ich nicht mehr genau sagen. wir haben aber auch hier in D geheiratet und auch ohne Heiratsvisum (was damals noch ging, wenn man sich etwas auskannte).
ich wollte da vor allem erreichen, dass meine Frau sofort nach unserer Heirat ihre AE von unserer ABH bekommt, um ihr jegliche weitere Visaanträge in Moskau zu ersparen.
ich stelle mir irgendwie das so vor, die Papiere sind hier in MG und keiner weiss Bescheid (oder wurden verschlampt) wenn so viel Zeit zwischen dem Eintreffen der Papiere und dem tatsächlichen Gebrauch davon dazwischen liegt ...
Vorsicht mit Worten, wie "verschlampt"! Warum schrieb ich wohl, dass man die ABH am Wohnsitz vorab informieren sollte (muss)?
Woher sollen die denn sonst wissen, was sie damit anfangen sollen?
Es geht schließlich um Euren Vorteil - und dies aus reiner Menschenliebe und für ein armseliges Gehalt der Mitarbeiter in den Behörden. (Ich bin nicht im ÖD, aber ich beneide die Leute dort keineswegs.!)
Offiziell zuständige würde Deine ABH frühestens dann, wenn sie den Antrag Deiner Frau auf das FZF-Visum über den o.g. Weg vom (Moskauer) Konsulat bekommen hat und könnte demnach auch erst dann tätig werden - wenn sie eben Zeit dazu hat.
M.a.W.: Es wirk sehr zeitsparend, wenn man die Prozesse der ausländerrechtlichen Vorprüfung hier in D und der Passerneuerung in RUS parallel anstößt. - Siehe dazu auch den Thread, den ich Dir schon verlinkt hatte (u.a. Beiträge von manuchka, wolk0815, Marco)
Auf jeden Fall werde ich dann morgen mal mit der ABH in MG telefonieren, udn sie fragen, ob das denn mögloch ist, das ich "Ihnen ein wenig Arbeit abnehmen darf/kann" :lol:
Ich werde mich auf jeden Fall in den nächsten Tagen mit neuen Infos wieder melden.

Was heißt 'denn'?
Komisch, das sich dieser Thread nun doch ein wenig selbstständig gemacht hat, vom ursprünglichen Sprachtest sind wir bei der ABH gelandet... :D
Das ist keineswegs komisch, denn was ihr vorhabt ist ein komplettes Menue oder auch ein Eintopf: Fehlt eine einzige Komponente oder brennt eine an oder eine andere wird zu früh zu warm ist ein weiteres Dinner fällig.
Das kostet und dauert...

Naja: Das Visa- und das Ehen- Unterforum überschneiden sich hier öfter mal...

edit: Tippfehlerkorrektur
Zuletzt geändert von Zeppelin am 20 Jul 2008, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Franky01

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Franky01 »

Zeppelin hat geschrieben: Vorsicht mit Worten, wie "verschlampt"! Warum schrieb ich wohl, dass man die ABH am Wohnsitz vorab informieren sollte (muss)?
So war das auch nicht gemeint...
Ich kann mir nur gut vorstellen, das Papiere, die ein paar Wochen auf oder in einen grossen Haufen liegen, dann später bei Verwendung abhanden gekommen sein können...
Ich weiss, das die SB da einen schweren Stand haben ...
Zeppelin hat geschrieben:M.a.W.: Es wirkt sehr zeitsparend, wenn man die Prozesse der ausländerrechtlichen Vorprüfung hier in D und der Passerneuerung in RUS parallel anstößt.
Was meinst du damit? - sorry, wenn ich jetzt auf dem Schlauch stehe ??? :oops:

Gruß
Franky
Zeppelin
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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Beitrag von Zeppelin »

Franky01 hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:M.a.W.: Es wirkt sehr zeitsparend, wenn man die Prozesse der ausländerrechtlichen Vorprüfung hier in D und der Passerneuerung in RUS parallel anstößt.
Was meinst du damit? - sorry, wenn ich jetzt auf dem Schlauch stehe ??? :oops:
Na das, was ich zuvor schon geschrieben habe.
Da es zeitlich mit Euren Plänen sehr knapp werden kann, wenn Deine künftige sich nach eurer Heirat zunächst mal neue Pässe besorgen muss, würde ich an deiner Stelle alles was möglich ist unternehmen, damit das Konsulat von eurer ABH sehr kurzfristig deren erforderliche Zustimmung für die Einreise Deiner Frau bekommen kann.

Das entspr. Visum kann sie meines Wissens erst dann beantragen, wenn ihr wirklich verheiratet seid, auch wenn dann noch Zeit vergeht, bis der richtige Pass verfügbar ist.

Ansonsten weiß ich nicht so recht, was an meinen vorigen Äußerungen zu der Sache unverständlich sein könnte.

Gruß,
Z.
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