an Marco:
Generell ist es ein Problem, dass meine Liebste einen Entscheidungsträger gar nicht zu Gesicht bekommen hat. Sondern nur Mitarbeiter, die ausschließlich die Formulare und Dokumente entgegen nehmen. Diese stellen Standardfragen, welche die Antragsteller überwiegend mit ja oder nein zu beantworten haben. Platz für persönliche Stellungnahmen ist nicht vorgesehen. Übersetzter Wortlaut meiner Frau:
die Damen am Schalter wirken komplett desinteressiert. Sie stellen ihre Fragen aufgrund einer Liste, die säuberlich abgehakt wird. Sie kümmern sich nicht um Beweggründe oder ähnlichem, nehmen auch keine Unterlagen außer der vorgeschriebenen an.
Aus diesem Grunde wurden auch Kopien meiner zahlreichen Reisen nach Russland (in Form meiner Visa) nicht mal angesehen, geschweige denn angenommen. Diese waren ursprünglich dafür gedacht, einen Verdacht der Scheinehe gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Von dem her kann man seinen Antrag wahrscheinlich nur nach Vorschrift standardmäßig, ungenau und flapsig formulieren. Es gibt keinen Raum für Erläuterungen, nicht im Vorfeld.
nochmal an Marco:
Ich weiss, es ist für einen Deutschen sehr schwierig, eine russische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Allerdings hinkt der Vergleich etwas, sie möchte sich ja weder in Erlangen niederlassen noch hier arbeiten, zumindest nicht jetzt. Sie möchte einfach nur die Möglichkeit haben, mich relativ problemlos sehen zu können, und sie sollte Deutschland auch erst mal kennenlernen, den Alltag erleben. Ihre Bereitschaft, hier zu wohnen, basiert ja fast ausschließlich auf Erwartungen, Träumen und Vorstellungen, sie war ja erst zweimal hier. Das kann bei näherem Hinsehen ganz anders kommen. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht notwendig. Und die Schengenstaaten bieten eben die Möglichkeit eines einjährigen Visums, also sollte man diese ja auch wahrnehmen dürfen.
Und um es mit Russland zu vergleichen. Es gibt kein einjähriges Visum, leider. Aber ich habe in 23 Monaten ohne Probleme meine 15 Touristenvisa bekommen. Und es ist ja wohl offensichtlich, dass ich andere Beweggründe habe. Ich glaube nicht, dass dies für einen russischen Staatsangehörigen umgekehrt so einfach gewesen wäre.
an Nikolaus:
Mir stösst generell unangenehm auf, dass die Beweispflicht in unserem Fall umgekehrt wird. In der deutschen Rechtssprechung ist es doch so, dass der Ankläger dem Beschuldigten die Schuld, und nicht letzterer seine Unschuld beweisen muss. Zumal er ja nur angeklagt wird, wenn es starke Indizien gibt, aber fast nie einfach so auf Verdacht. Dass sich zudem ein Konsulat gleichzeitig als alle drei Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative aufspielen kann, stört mein Rechtsempfinden ungemein.
Merke: Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit (Wikipedia).
an Zejtnot:
Ich hab es mir überlegt, viel dominanter aufzutreten und noch mehrmals dort anzurufen.
Aber ich hasse es zu quengeln, das ist nicht meine Art. Ich akzeptiere es jetzt soweit, dass ich als Deutscher bei der Festung Deutsche Botschaft Moskau nicht eindringen kann, und verbuch dies unter ‚Meine Erfahrungen mit deutschen Behörden, Teil 234 oder so’.

Ich arbeite stattdessen lieber an unserem (ihrem) Einspruch.
an alle:
Vielen Dank für Euer Interesse, den zahlreichen Ratschlägen und Anregungen. Ihr habt mir sehr geholfen, mich inspiriert und meine Kampfeslust unterstützt und gesteigert. Tausend Dank!