Moin Sigi,
Ich sowieso nicht....begeisterter Benzinerfahrer und die Chefin ist mit ihrem Toyota Benzinerchen auch ziemlich zufrieden. Der große Dieselwagen wird wohl evtl. irgendwann sowieso abtreten und sich aus unserer Familie verabschieden

Moin Sigi,
Und was ist in dem Fall, wenn bspw. ein Bevollmächtigter das Auto (vorübergehend) einführt, der steht ja im Fahrzeugschein nicht drin?!Bobsie hat geschrieben: 14 Mai 2024, 11:37 Zu beachten ist noch, dass nur der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter in RUS mit dem Fahrzeug fahren darf.
Hier kommt es nun drauf an, in welchem konkreten Fall/Situation ihr euch zum Zeitpunkt der Kontrolle befand, denn da gibt es mehrere/unterschiedliche Fälle.Auto war auf mich in D angemeldet, meine Frau wurde kontrolliert. Ihr wurde lächelnd klar gemacht, das in RUS nur die im Fahrzeugschein angegebene Person das Fahrzeug führen darf. Der Einwand: "In D fahre ich doch auch mit dem Auto und es ist in D versichert" interessierte nicht. Man liess sie aber "straffrei" nach Hause fahren.
Dann führt der Bevollmächtigte eine notariell beglaubigte, ins Russische übersetzte Vollmacht mit und das wars.Evgenij hat geschrieben: 01 Jun 2024, 15:36Und was ist in dem Fall, wenn bspw. ein Bevollmächtigter das Auto (vorübergehend) einführt, der steht ja im Fahrzeugschein nicht drin?!Bobsie hat geschrieben: 14 Mai 2024, 11:37 Zu beachten ist noch, dass nur der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter in RUS mit dem Fahrzeug fahren darf.

Eine tolle und ausführliche Beschreibung! Wie läuft das mit der Deposit-Hinterlegung? Kann man das vorher machen, bevor man z.B. an der Grenze in Mamonovo-2 anrollt? Bekommt man nach der Ausreise alles wieder oder wird etwas einbehalten? Vielleicht gibt es eine Internetadresse, wo da alles beschrieben ist...Evgenij hat geschrieben: 01 Jun 2024, 15:36
Anderes Beispiel:
- Ein Deutscher, der schon länger in Russland wohnt bzw. da nen Dauerwohnsitz hat, fährt nach DEU (Verwandte besuchen od. ähnlich) und hat die Möglichkeit nen dort gekauften Wagen auf seinen Namen offzl. anzumelden (deutsche Schilder) fährt damit nach Russland zurück, muss ebenfalls ein Deposit hinterlegen.
"Wortklauberei" hin oder her, der Bevollmächtigte kann aber dann auch dem Eigentümer das Fahrzeug zum Fahren übergeben und im Prinzip jeder weiteren x-bel. "ausländischen Privatperson" , sofern der Bevollmächtigte selbst eine "ausländische Privatperson" ist!Bobsie hat geschrieben: 01 Jun 2024, 16:04Dann führt der Bevollmächtigte eine notariell beglaubigte, ins Russische übersetzte Vollmacht mit und das wars.Evgenij hat geschrieben: 01 Jun 2024, 15:36Und was ist in dem Fall, wenn bspw. ein Bevollmächtigter das Auto (vorübergehend) einführt, der steht ja im Fahrzeugschein nicht drin?!Bobsie hat geschrieben: 14 Mai 2024, 11:37 Zu beachten ist noch, dass nur der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter in RUS mit dem Fahrzeug fahren darf.
Wortklauberei hier.![]()
Hab das noch nie gemacht, aber ich denke schon, dass man das direkt an der Grenze erledigen kann.., am besten sollte man sich natürlich aber schon vorher (etwa direkt beim Zoll) erkundigen.olexpert hat geschrieben: 01 Jun 2024, 16:15Eine tolle und ausführliche Beschreibung! Wie läuft das mit der Deposit-Hinterlegung? Kann man das vorher machen, bevor man z.B. an der Grenze in Mamonovo-2 anrollt? Bekommt man nach der Ausreise alles wieder oder wird etwas einbehalten? Vielleicht gibt es eine Internetadresse, wo da alles beschrieben ist...Evgenij hat geschrieben: 01 Jun 2024, 15:36
Anderes Beispiel:
- Ein Deutscher, der schon länger in Russland wohnt bzw. da nen Dauerwohnsitz hat, fährt nach DEU (Verwandte besuchen od. ähnlich) und hat die Möglichkeit nen dort gekauften Wagen auf seinen Namen offzl. anzumelden (deutsche Schilder) fährt damit nach Russland zurück, muss ebenfalls ein Deposit hinterlegen.
