Bobsie hat geschrieben: 14 Mai 2024, 11:37
Zu beachten ist noch, dass nur der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter in RUS mit dem Fahrzeug fahren darf.
Und was ist in dem Fall, wenn bspw. ein Bevollmächtigter das Auto (vorübergehend) einführt, der steht ja im Fahrzeugschein nicht drin?!
Auto war auf mich in D angemeldet, meine Frau wurde kontrolliert. Ihr wurde lächelnd klar gemacht, das in RUS nur die im Fahrzeugschein angegebene Person das Fahrzeug führen darf. Der Einwand: "In D fahre ich doch auch mit dem Auto und es ist in D versichert" interessierte nicht. Man liess sie aber "straffrei" nach Hause fahren.
Hier kommt es nun drauf an, in welchem konkreten Fall/Situation ihr euch zum Zeitpunkt der Kontrolle befand, denn da gibt es mehrere/unterschiedliche Fälle.
Ich aktualisiere das Thema nochmal, da ich neulich im privaten Kreis wieder mal ne Unterhaltung hatte um das ganze Thema mit (vorübergehende Einfuhr, Status des Kfz. - Halters, St.Ang: "Russe od. Ausländer" od. Doppelstaater, ob Deposit hinterlegen nötig ist, Nutzung im Ausland etc. pp)
Habe mich nochmal ein wenig informiert und hier ist der akt. Stand der Dinge:
Der russ. Zollkodex unterscheidet NICHT nach Staatsangehörigkeit des Fahrzeughalters/-Besitzers, sondern nach Privatpersonen "russischer" od. "ausländischer" Herkunft, wobei deren konkrete Definition nur an >ständigen Wohnsitz< in Russland (ЕАЭС) od. Ausland gebunden ist!
Also kann jemand russ. St.Ang. haben, selbst aber ständig im EU-Ausland wohnen, so ist dieser aus Sicht des russ. Zollkodex' eine "ausländische Privatperson".
Und umgekehrt:
Jemand, der deutscher (EU-) Bürger ist, jedoch mit Dauerwohnstatus in Rus, so wird dieser als "russische Privatperson" bezeichnet.
Nun zum Thema "vorübergehende Einfuhr eines Autos nach Rus" :
Ein Beispiel.
- Ein Russe zieht ins Ausland (meinetwegen nach DEU) und erst nach 3-4 Monaten legt er sich ein Auto zu, lässt dieses auf sich zulassen u. fährt mit dt. Kennzeichen nach Rus (z. B. Verwandtschaft besuchen), muss für die vorübergehende Einfuhr nach Rus an der Grenze ein Deposit in Höhe offzl. Zollgebühren hinterlegen.
Anderes Beispiel:
- Ein Deutscher, der schon länger in Russland wohnt bzw. da nen Dauerwohnsitz hat, fährt nach DEU (Verwandte besuchen od. ähnlich) und hat die Möglichkeit nen dort gekauften Wagen auf seinen Namen offzl. anzumelden (deutsche Schilder) fährt damit nach Russland zurück, muss ebenfalls ein Deposit hinterlegen.
In anderen Fällen braucht man für die (vorüb.) Einfuhr kein Deposit (zumindest, solange man das Fahrzeug bis zu einem Jahr einführt)
Nun zur Nutzung (in Russland)
- Jemand (ein Deklarant), der in Russland (im Zuge der vorübergehenden Einfuhr nach Rus) u. mit Eu-ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, darf ohne Extra-Deklarieren u. ohne spez. Erlaubnis vom Zoll das Fahrzeug zur Nutzung/zum Fahren andere(r)n Person/en überlassen, falls:
a.) Der Deklarant selbst eine "russische Privatperson" (Erklärung siehe oben) ist und zu seinem "anvertrauten" Personenkreis - eigene Kinder, Eltern od. offizieller Ehepartner/in angehören.
Auch einer Drittperson kann das Fahrzeug übergeben werden, falls diese das Auto zum Service u. zurück bringt.
b.) Der Deklarant (der das Fahrzeug einführt) selbst eine "ausländische Privatperson" ist und zu seinem "anvertrauten" Personenkreis - ANDERE AUSLÄNDISCHE PRIVATPERSONEN angehören.
Die Sache mit dem "zum Service bringen" bleibt auch da erhalten.
Quellen:
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https://www.tks.ru/auto/3000000002/
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https://m.pddmaster.ru/avtomobili/vvoz-v-rf.html