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Verfasst: 22 Feb 2007, 14:13
von Dietrich
Zeppelin hat geschrieben: Das ist in der Tat so und zwar meines Wissens bereits seit Mitte der 1990er Jahre.
Da wurde wohl in Form eines internationalen Übereinkommens über Reiseidentitätsdokumente und internationale Urkunden festgelegt.
Sollte man von einer Russ. Passbehörde dennoch einen Pass mit frz. Umschreibung des Namens bekommen, sollte man dies reklamieren.
Wie wird dann in der englischen Umschreibung das russische Х umschrieben?

Ausserdem: Welcher Russe "reklamiert" schon seinen Reisepass?
"Wie? Sie wollen ihren Reispass nicht? Her damit!"
..."Die Pruefung ihrer Reklamation kann aber etwas dauern..."

Ha Ha!

Verfasst: 22 Feb 2007, 16:03
von Zejtnot
Dietrich hat geschrieben:Wie wird dann in der englischen Umschreibung das russische Х umschrieben?
Mit kh, seltener auch h. Kazakhstan, zum Beispiel. Details im Wikipedia-Link oben.

Verfasst: 22 Feb 2007, 16:11
von Dietrich
Bringt also keine Verbesserung fuer unseren Nachnamen ;-( Naja, was solls....

Verfasst: 22 Feb 2007, 16:25
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben: Ausserdem: Welcher Russe "reklamiert" schon seinen Reisepass?
"Wie? Sie wollen ihren Reispass nicht? Her damit!"
..."Die Pruefung ihrer Reklamation kann aber etwas dauern..."

Ha Ha!
Stell Dir vor: Es soll sogar russländische Staatsbürger/innen geben, die sich von dergleichen nicht einschüchtern lassen.
Einer Reklamation kann man schon mal vorbeugen, indem man bei Beantragung der Neuausstellung eines Passes fragenderweise darauf hinweist, welche Schreibweise gemäß int. Passkonvention angewendet wird.

Abzuwägen ist hier das Kuschen vor den russ. Behörden im Verhältnis zu den Konsequenzen eines nicht gültig anerkannten Passes im Ausland.

Von wegen (c)ha (c)ha.

Verfasst: 22 Feb 2007, 17:39
von Xottabych
Zejtnot hat geschrieben:
waldmeister hat geschrieben:Wenn man korrekt transkribieren möchte, dann wird aus Вексельберг nicht etwa "Wechselberg" sondern "Wexelberg".
Nein. Aus KS wird laut Duden nur X, wenn das Wort einen Griechischen Ursprung hat, wie zum Beispiel Alexander. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kyrillisch ... t#Russisch .
Doch. Nach Duden wird ks immer zu x. In der wikipedia weicht man allerdings davon ab, siehe Fußnote 5:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kyrillisches_Alphabet#Russisch hat geschrieben:Der Duden schreibt vor, dass „in allen Fällen“ кс als x transkribiert werden soll. In der Wikipedia wenden wir diese Regel nur dann an, wenn es um Wörter griechischen oder lateinischen Ursprungs geht (Алексей -> Alexei), in echt russischen Wörtern wie etwa dem Ortsnamen Выкса wird die Schreibung mit ks verwendet (also Wyksa).
Man sieht mal wieder: Alles ziemlich uneinheitlich. :?

Verfasst: 22 Feb 2007, 22:21
von germanisator
Danke, Danke, Danke! Es wurde langsam Zeit, dass sich auch ein Journalist diesbezüglich äußert!

Heute ein frisches Beispiel von aktuell.ru

Zitat@:Unter diesen Umständen kritisierte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Alexander Buksmann....

Also ich würde doch lieber Buchsmann sreiben. :D

Verfasst: 26 Feb 2007, 12:01
von Dietrich
Ich bin fuer Buhxman!

Verfasst: 26 Feb 2007, 17:07
von harald63
germanisator hat geschrieben:Also ich würde doch lieber Buchsmann sreiben. :D
Ich würde lieber schreiben schreiben. :-)

SCNR

Ich kenne die ganze Problematik hauptsächlich aus dem Japanischen. Wenn man da einen hiesigen Namen einmal hin- und her trankribiert, hat man meistens plötzlich einige Vokale zu viel. Dann hilft nur noch, das Wort möglichst schlampig auszusprechen und sich selbst zuzuhören. Dann findet man manchmal raus, welcher Name ursprünglich gemeint war.

Transkription vs. Transliteration, Urkundenübersetzung

Verfasst: 27 Feb 2007, 14:21
von Magdeburg-Moskva
germanisator hat geschrieben:Den russisch stämmigen Namen Кузнецов transkripiert man richtig ins Deutsche als Kuznecov. Man kann es auch einfach nach deutschen grammatischen Regeln aufschreiben: Kuznezow. Das ist aber keine Transkription.
Setzen Sechs! Садиться единица!

Transliteration heißt jedem (russischen) Buchstaben ist eineindeutig ein (lateinischer) Buchstabe zugeordnet. Maßgebliches Merkmal der Transliteration ist die eindeutige 1: 1 Rückübertragbarkeit ohne tiefergehende Kenntnisse der russischen Sprache.

Die für das russische (ukrainische, belarussische) am weitesten verbreiteten Normen sind

1. DIN 1460, die sog. deutsche Bibliothekentransliteration: Ячмель - Jačmel' [dritter Buchstabe c mit Hatschek], nach ihr sind in deutschen wissenschaftlichen Arbeiten Literaturverzeichnisse zu erstellen und russische u. a. Namen in Bibliothekskatalogen zu führen.

2. ISO 9 (1995): nach ihr sind in Urkundenübersetzungen ins Deutsche russische u. a. Namen zu übertragen: Ячмель - Ačmel.

Transkription ist an der Phonetik der Zielsprache orientiert und versucht, den Namen jeweils vom Lautwert her anzupassen:

Ячмель - DE: Jatschmel, EN: Yachmel, ES Iachmel oder Yachmel

Eine eindeutige Rückübertragung ist dabei ohne tiefergehende Sprachkenntnisse oder Recherchen nicht möglich.


Bei der Urkundenübersetzung muss die ISO 9 (1995) angewandt werden; jedoch müssen auch Schreibweisen nach anderen Urkunden, z. B. dem Reisepass, angegeben werden. An andere Normen (z. B. die in russischen Reisepässen nicht verwandte Dudentranskription) sind die Behörden idR nicht gebunden, auch wenn der Übersetzer sie mit aufführt, mit * gekennzeichnet.

Beispiel:
Kuznecova, Ludmila Vačeslavovna
[Name laut Reisepass Serie 60 Nr. 123456789 ausgestellt am 2003-02-31 durch die Russische Föderation, UVD-999, gültig bis 2008-02-30:
Kuznetsova, Ludmila;
laut altem Pass Serie 42 Nr. 123456789, ausgestellt am laut 1998-02-31 durch die Russische Föderation, UVD-888, gültig bis 2003-02-30:
Kouznetsova, Lioudmila;
Duden-Transkription: Kusnezowa, Ljudmila Wjatscheslawowna*]

Der Übersetzer ist regelmäßig nicht für die Lösung der daraus entstehenden Probleme zuständig, das ist Sache der Behörden. Ausweg: z. B. Namensänderung bei Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft, kostet aber ein Heidengeld.


In der Tat ist es häufig eine unbefriedigende Situation, da gerade die russischen Passbehörden deutsche Namen häufig nicht korrekt wiedergeben:
Müller -> Мюллер -> Myuller

Aber das ist Sache der Behörden.

In Belarus z. B. geht man m. E. bei der Frage genauer auf die Bürger ein, die lateinische Schreibweise entspricht der ausländischen Urkunde, bereits zweimal so gesehen.


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