Re: A1 Sprachtest notwendig ?
Verfasst: 23 Jul 2008, 14:18
"Kopie" ist vielleicht auch nicht das richtige Wort. Eher eine Zweitausfertigung, direkt aus dem Standesamt. Und darauf sollte es dann auch eine Apostille geben koennen.
Russland-Forum des ehemaligen Portals aktuell.ru
https://www.russland-aktuell.net/
Quelle...
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn
eine der folgenden Aussagen zutrifft:
■■ Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (außer Deutschland).
■■ Sie sind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
■■ Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf.