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Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 23 Jul 2008, 14:18
von Dietrich
"Kopie" ist vielleicht auch nicht das richtige Wort. Eher eine Zweitausfertigung, direkt aus dem Standesamt. Und darauf sollte es dann auch eine Apostille geben koennen.

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 23 Jul 2008, 14:19
von manuchka
Dietrich meinte, glaube ich, nicht Kopie in dem Sinne, dass die Urkunde über den Kopierer gezogen wird, sondern eine Kopie, die das Standesamt ausstellt - sprich, eine Zweitschrift, ein Duplikat, ein zweites Original oder wie auch immer man das nennen will.

Edit: Dietrich hat es selber schon klargestellt...

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 23 Jul 2008, 20:46
von Franky01
Werde ich auf jeden Fall versuchen
Danke schön :)

Re: A1 Sprachtest notwendig ?

Verfasst: 26 Jul 2008, 10:29
von Zeppelin
Aus dem Merkblatt der dt. Botschaft zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland
...
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn
eine der folgenden Aussagen zutrifft:
■■ Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (außer Deutschland).
■■ Sie sind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
■■ Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf.
Quelle