Somit ist Abtreibung nicht verboten sondern indiziert. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Verantwortungsbewusstsein ist ja nicht unbedingt eine russische Tugend.Sibirier hat geschrieben: das endgültige Ziel ein vollständiges Abtreibungsverbot ist, begrenzt höchstens durch medizinische Gründe.
Schwangerschaftsabbruch - Recht oder Notwendigkeit?
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Gaz-Gerd
Re: Schwangerschaftsabbruch - Recht oder Notwendigkeit?
- Sibirier
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Re: Schwangerschaftsabbruch - Recht oder Notwendigkeit?
Begreifst Du*s nicht? Wenn die Frau absolut das Kind nicht haben will, aber kein medizinisch Grund vorliegt, soll es verboten sein..... und nicht indiziert....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- Axel Henrich
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Re: Schwangerschaftsabbruch - Recht oder Notwendigkeit?
[...]Gaz-Gerd hat geschrieben:- Grundsätzlich ist Abtreibung erst einmal Totschlag.
- Und wenn sie nicht aus medizinischer Notwendigkeit heraus durchgeführt wurde, ist es Mord.
Genau und da die Antworten von denen, die der Frau das Mitspracherecht absprechen wollen bereits vorgegeben sind, bleibt nur die Wahl zwischen Pest und Cholera ...Gaz-Gerd hat geschrieben:Grundsätzlich ist die Frau in der Lage, ihre Interessen zu verteidigen.
... und bei solchen pauschalen Rundumschlaegen krieg ich Plaque.Gaz-Gerd hat geschrieben:Verantwortungsbewusstsein ist ja nicht unbedingt eine russische Tugend.
-ah-