Sibirier hat geschrieben:Meiner Meinung nach definitiv nicht, zumindest bei der Beantragung ist es darzulegen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Wenn man das nicht kann, kann die FZF abgelehnt werden.
Hat sich Deine Meinung "aus dem Bauch" gebildet, oder gibt es eine Quelle zum Nachvollziehen? Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz haelt wohl in ihrem Pkt. 28.1.1.0 die Auslaenderbehoerden an, so zu verfahren, wie von Lixil beschrieben...
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694 ... 669-09.pdf
Ist übrigens auch in der RF so, deswegen muss man ja auch bei der jährlichen Registrierung den Einkommensnachweis erbringen...
Da gibt es freilich eine Menge Ausnahmen. Und hast Du schon mal gehoert, dass ein Deutscher diese bescheidenen Anforderungen nicht erfuellen konnte, also ich noch nicht...
"Nach Russland schicken" kann man einen Deutschen natuerlich nicht, aber man kann es ihm "nahelegen", mit seiner Ehefrau dort zu leben. Und das soll in sehr seltenen Faellen auch so praktiziert werden, insbesondere, wenn der Deutsche schon lange dort gelebt hat oder sogar Mehrstaater ist...