ich habe immer konkrete Quellen.
http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_8694 ... 0100/36-07

THXUwe hat geschrieben:Zeppelin,
ich habe immer konkrete Quellen.![]()
http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_8694 ... 0100/36-07
Danke!Uwe hat geschrieben:Zeppelin,
ich habe immer konkrete Quellen.![]()
http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_8694 ... 0100/36-07

Gar so allein stehtst Du mit dieser Ansicht allerdings nicht da. Es gibt dazu recht heiße Diskussionen.Uwe hat geschrieben:Die Frau erst mal ins Land zu bekommen trotz erfolgter Eheschließung.
...
Ich bin immer noch der Meinung, dass ich als Deutscher in meinem Land andere Rechte habe als ein zugezogener Ausländer. Damit stehe ich allerdings allein auf weiter Flur.
Naja, die 'Verfassungsmäßigkeit' dieser Forderung 'stützt' sich auf ein ziemlich fragwürdiges Rechtsgutachten, dass das BMI bei irgend einem Prof. eingeholt hat.In meinen Augen eine Verbiegung des GG. Dem Staat soll es egal sein, in welcher Sprache ich mich als Deutscher mit meiner Ehefrau unterhalte. ...

Wie schon gesagt, bin ichUwe hat geschrieben:... Der § 44 reglet die Sprachseite ja mit der Pflicht zu einem Intergrationskurs. Das halte ich auch für richtig.
Hier wird aber für alle ohne Deutschkenntnisse, egal ob schon verheiratet oder erst in Deutschland heiraten wollend, der Schlagbaum erst einmal runtergelassen.
Ich habe den vagen Verdacht, dass dadurch die Goethe-Institute gefördert werden sollen.![]()

Nö. Ich habe es in Dresden von "Henker, Standesbeamter" (Herr Henker unterschreibt Mails wirklich so!) bekommen, nicht in Berlin vom Standesamt 1. Und ich hatte vorher kein Familienbuch.Zeppelin hat geschrieben:@ Zejtnot: bist Du sicher, dass ein EFZ vom letzten Wohnsitzstandesamt ausgestellt werden würde? Das ist IMHO nur dann möglich, wenn man ein Familiebuch hat.
Zepp,Auch die Sache mit dem Integrationskurs ist mir entschieden zu undifferenziert