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abweichende Namensschreibweisen = Beleidigung?

Verfasst: 27 Feb 2007, 15:26
von Magdeburg-Moskva
Hallo, Germanisator,

nach intensiverem Lesen der Diskussion folgendes:

Ich sehe es nicht als bewusste Verunglimpfung an, wenn die deutsche Presse deutschklingende Namen russischer Bürger lediglich transkribiert:

Вейнштейн - Wejnschtejn, Вайнберг - Wainberg

U. U. könnte es die Person selbst als Angriff ansehen, wenn man plötzlich aus Вейнштейн Weinstein machen würde.

In diesen Fällen sollte der Wille der Person im Vordergrund stehen. Gleiches gilt auch bei der Ausstellung von Pässen für Personen mit ausländischem oder ausländisch klingendem Namen (binationale Ehen oder Migration vor x Jahren).


Ansonsten sollte gerade in nichtwissenschaftlichen Veröffentlichungen (z. B. Presse) eine phonetische Transkription der jeweiligen Sprache verwendet werden, im Deutschen also Kusnezow.

Re: abweichende Namensschreibweisen = Beleidigung?

Verfasst: 27 Feb 2007, 17:26
von Zeppelin
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:... Ansonsten sollte gerade in nichtwissenschaftlichen Veröffentlichungen (z. B. Presse) eine phonetische Transkription der jeweiligen Sprache verwendet werden, im Deutschen also Kusnezow.
Hallo M.-M.
da schreibt offenbar wirklich der kundige Experte. :) Danke für Deine beiden letzten Beiträge hier. Was Du schreibst, entspricht auch meiner Infolage (und meiner Meinung).

Du hattest mit Deinem Beispiel "Müller" (und was daraus werden kann) einen Aufhänger geliefert, der mich schon seit geraumer Zeit beschäftigt.
Daher meine Rückfrage wie Du es im Falle Moeller (oder anderen Namen mit einem oe drin) sehen würdest, denn da streiten sich die Geister und auch die ISO R/9 scheint dies nicht so recht herzugeben.

Zieht man dass OE zu einem Ö zusammen, so wird daraus in kyrillischer Schreibweise ein Ё und bei der Rücktransliteration bleibt nur noch ein E übrig.
Ergo wird aus MOELLER erst MЁЛЛЕР und dann bleibt nur noch MELLER übrig.

Andere sind der Meinung, dass man die Vokale O und E nicht zwangsläufig zusammenziehen muss, wobei die Rücktransliteration ja kein Problem wäre.
Was meinst Du dazu?

Zeppelin

Re: abweichende Namensschreibweisen = Beleidigung?

Verfasst: 28 Feb 2007, 00:13
von Magdeburg-Moskva
Hallo, Zeppelin!
Zeppelin hat geschrieben:
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:... Ansonsten sollte gerade in nichtwissenschaftlichen Veröffentlichungen (z. B. Presse) eine phonetische Transkription der jeweiligen Sprache verwendet werden, im Deutschen also Kusnezow.
Hallo M.-M.
da schreibt offenbar wirklich der kundige Experte. :)
Mittlerweile sollte ich mich nicht nur öffentlich bestellter Übersetzer und Dolmetscher für die russische und spanische Sprache nennen, sondern Experte für Urkundenübersetzungen, einige Übersetzungsagenturen bestärken mich darin ;-)
Zeppelin hat geschrieben:Daher meine Rückfrage wie Du es im Falle Moeller (oder anderen Namen mit einem oe drin) sehen würdest, denn da streiten sich die Geister und auch die ISO R/9 scheint dies nicht so recht herzugeben.

Zieht man dass OE zu einem Ö zusammen, so wird daraus in kyrillischer Schreibweise ein Ё und bei der Rücktransliteration bleibt nur noch ein E übrig.
Ergo wird aus MOELLER erst MЁЛЛЕР und dann bleibt nur noch MELLER übrig.

Grammatisch und übersetzerisch fast richtig. Wenn ein Ё da steht, muss es als E (lateinisches E mit Accent trema) transliteriert werden.

Problem ist, dass sich die russische Passbehörde bei der Namenangabe in lat. Buchstaben anscheinend nicht nach der ausländischen Urkunde richtet. Oder vielleicht doch? Hierzu sollte man sich erkundigen. [= Schritt 1]

Sofern in Deutschland eine Ehe geschlossen wurde, existieren deutsche Urkunden, die z. B. aufzeigen: "Name: Elena Andreevna Möller-Zavchenko geb. Zavchenko". Meiner Meinung nach dürfte sie im EU-Rechtsraum somit als Möller-Zavchenko auftreten, unterzeichnen usw. Ich habe durchaus auch deutsche Aufenthaltstitel in einem russischen oder kirgisischen Pass gesehen, in denen vermerkt war in etwa: "Name laut deutscher Urkunde Möller-Zavchenko".

Dies bitte unbedingt mit Standesamt, Meldebehörde und/oder Ausländerbehörde klären. Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung. Ich übernehme keinerlei Haftung.
Zeppelin hat geschrieben:Andere sind der Meinung, dass man die Vokale O und E nicht zwangsläufig zusammenziehen muss, wobei die Rücktransliteration ja kein Problem wäre.
Das entspricht nicht den Regeln der Übersetzungskunst, sie hieße dann auf Russische Mojeller. Die Namensübertragung ins Russische erfolgt phonetisch, da das Russische insoweit keine Transliteration zulässt. Aber, wenn's hilft, ...

Der langfristige ideelle Ansatz kann aber nur sein, respektvoller mit dem Willen und den individuellen Bedürfnissen der Menschen umzugehen und die Namen in angemessener Weise in lateinischen Buchstaben nach gültigen Urkunden (ausländ. Heiratusurkunde z. B.) anzugeben.

Das gilt sowohl in Russland, aber auch im Baltikum oder der Ukraine, wo im Zuge von Einbürgerungsverfahren Namen zwangsangepasst werden, z. B. Andrej Zubov zu Andrejs Zubovs oder Ekaterina Sergeeva zu Kateryna Serhiyiva.

Verfasst: 28 Feb 2007, 10:43
von Zejtnot
germanisator hat geschrieben:Danke, Danke, Danke! Es wurde langsam Zeit, dass sich auch ein Journalist diesbezüglich äußert!
Will ja nichts sagen, aber ich arbeite nebenberuflich auch als Journalist. :?

Und vielleicht als netter Abschluss: Wenn mir ein Name wie ein ursprünglich deutscher Name erscheint, frage ich die betreffende Person, welche Schreibweise er bevorzugt. Ganz demokratisch. (Wenn ich die Person nicht fragen kann, halte ich mich an die gültigen Regeln der jeweiligen Zeitung.)